Immobilie verkaufen bei Scheidung: Fragen, Antworten, Tipps und Ablauf bei Trennung

Immobilie verkaufen bei Scheidung & Trennung – Wer sich für eine Heirat und eine Ehe entscheidet, hat in den meisten Fällen die Absicht, das Leben mit dem Ehepartner für immer zu verbringen und alles zu teilen, was einem gehört. Keiner denkt bei einer Eheschließung daran, dass es eventuell einmal eine Scheidung geben wird und möglicherweise sogar über Hab und Gut gestritten wird. Doch im Jahre 2017 betrug die Scheidungsquote in Deutschland über 36 Prozent, was zeigt, dass leider nicht alle Ehen für immer halten. Oft sind Betrug, das tägliche Leben inklusive Routine oder auch finanzielle Probleme die Gründe für die Scheidung. Tipp! Hier finden Sie meinen kostenlosen XXL-Ratgeber von A-Z: Immobilie verkaufen und hier kommen Sie zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.

Key Facts -

Scheidung und Immobilie: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Art von Immobilie Sie nun auch immer nach Ihrer Scheidung veräußern müssen: Es kommt auf die Lage an. Beim Wohnung verkaufen, Haus verkaufen, dem Grundstücksverkauf und erst recht, wenn Sie den Verkauf von Mehfamilienhäusern anstreben. Die Lage Ihrer Immobilie ist ein entscheidender Bewertungsfaktor. Ebenso die Substanz und die Ausstattung. Privat zu verkaufen heißt Risiken in Kauf zu nehmen und Fehler zu machen. Von der Immobilienbewertung, über Verträge, Steuern und Kosten.

Wenn eine Scheidung zum Hausverkauf führt, sollten Sie dementsprechend gut informiert sein.

Sie befinden sich in Scheidung oder möchten diese einreichen? Sie haben idealerweise mit dem zu scheidenden Partner die Möglichkeit vernünftig und sachlich über die Trennung zu sprechen? Dann stellt sich nun die Frage: Wem gehört was? Wenn Sie eine gemeinsame Immobilie wie ein Haus besitzen, sollten Sie sich nun fragen: wem gehört das Haus und wie kann dieses nach der Scheidung aufgeteilt werden?

Wer gemeinsam über Jahre ein Haus bewohnt, fragt sich meist nicht: wem gehört es eigentlich? Das gemeinsame Leben suggeriert auch ein gemeinsames Haus und es gibt selten noch ein „meins“ und „deins“, sondern oft ein „unser“. Da auch die Inneneinrichtung meist nach den Vorstellungen und Wünschen beider Ehepartner ausgewählt wurde, ist das Gemeinsamkeitsgefühl enorm gestärkt.

Thema Scheidung: Artikel und Ratgeber

Bevor wir ins Detail – in den Verkauf – gehen, sind hier noch detailliertere Artikel zum Thema Scheidung und Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf.

Fakten: Kinder, Ablauf und Unterhalt

Leben: Gründe, Trennungsjahr und Namensänderung

Vorwort – Kostenlose Tipp? Ja!

All meine Tipps in diesem Ratgeber sind für Sie kostenlos. Als Immobilienmakler vermitteln wir Liegenschaften ab 1 Mio. Euro Verkerhswert unter der Kategorie Luxusimmobilien. Wir geben Ihnen hier gern Tipps und Tricks für Ihren Verkauf, kostenlos, ausführlich und Schritt für Schritt erklärt. Achten Sie auch auf unsere Verlinkungen, hier finden Sie tiefer gehende Informationen zu den einzelnen Themen. Sollten Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen wollen: Wissen Sie was unser, unschlagbarer Vorteil ist? Wir erreichen im Monat eigenständig über 250.000 Leser, damit ganze 3 Millionen Menschen im Jahr. Wir sind unabhängig von gängigen Immobilienportalen und erreichen eine solvente, spezielle Zielgruppe. Zusätzlich bieten wir in unserem Off Market Bereich intere Käufergruppen und Investoren, zu denen Sie über übliche Angebote keinen Zugang haben. Lesen Sie hier mehr: Immobilienmakler.

Wem gehört das Haus / die Eigentumswohnung?

Entscheidet sich nun aber ein Ehepaar nicht mehr gemeinsam leben und sich scheiden zu wollen, ist es unwichtig, welches Gefühl entstanden ist, sondern es werden die Fakten betrachtet. Entscheidend dafür, wem das Haus gehört, ist immer der Eintrag im Grundbuch. Im Grundbuch wird sich immer der Eigentümer finden lassen, der beim Kauf der Immobilie eingetragen wurde. Wenn Sie dort alleine eingetragen sind, sind Sie auch automatisch der alleinige Eigentümer der Immobilie. Ein eingetragener Alleineigentümer ist meist dann ausgewählt worden, wenn es den Kauf zum Beispiel vor der Ehe gab oder es bestimmte Vorteile hatte, nur einen Ehepartner einzutragen. Wenn es nur einen Alleineigentümer im Grundbuch gibt, ist es gesetzlich ganz klar nachzuvollziehen, wem die Immobilie gehört. Dennoch wird der andere Ehepartner nicht einfach aus dem Haus geschmissen, auch wenn der eingetragene Alleineigentümer eine Weisungsbefugnis besitzt, die ihm erlaubt, den anderen Ehepartner zu bitten, aus dem Haus auszuziehen. Diese Bitte um Auszug ist verbunden mit einer gewährten Zeit, die dem ausziehenden Partner gewährt werden muss. Zudem muss der Alleineigentümer die Kosten für den Umzug tragen. Des Weiteren kann dem Nichteigentümer ein Wohnrecht gewährt werden, welches auch beschränkt eingeräumt werden kann.

Zwei Eigentümer: Lösungsvorschläge

Sind beide Ehepartner die Eigentümer des Hauses oder auch der Eigentumswohnung, müssen beide Personen auch im Grundbuch eingetragen worden sein. Ist dies der Fall können die Ehepartner bei einer Scheidung mehrere Wege gehen.

Zum einen ist es möglich, das Haus an Dritte zu veräußern, zum zweiten kann das Haus teil-versteigert werden oder zum dritten kann ein Ehepartner dem anderen seine Anteile übertragen. Soll das Haus an Dritte verkauft werden, haben Sie sich für den angenehmsten und einfachsten Weg entschieden, denn es erfolgt sozusagen eine Aufteilung des Hauses. Die gemeinsame Immobilie wird verkauft und der Erlös aus dem Verkauf wird untereinander aufgeteilt. Dieser Vorgang geht schnell und im Anschluss können Sie und Ihr noch oder Ex-Ehepartner getrennte Wege gehen.

Was passiert mit den Kindern?

Sind jedoch Kinder im Spiel, möchte das bald geschiedene Ehepaar die Immobilie meist zumindest für die Kinder behalten, um sie nicht aus ihrer gewohnten Gegend zu reißen. Es passiert nicht selten, dass sich Eltern, die sich scheiden lassen und eine gemeinsame Immobilie besitzen, gegen einen Verkauf an Dritte entscheiden. Sie möchten ungern den Kindern zumuten, die Stadt oder den Ort zu wechseln, sich an neue Menschen und eine neue Umgebung zu gewöhnen und aus dem Haus ausziehen zu müssen, in dem sie geboren und aufgewachsen sind oder noch aufwachsen.

Jedoch muss auch wieder geklärt werden, wem die Immobilie gehört und wenn beide Ehepartner Eigentümer sind, müssen sie eine gemeinsame Lösung finden. Hier ist es oft ratsam, dass der Ehepartner, der das Haus verlässt, die eigenen Anteile an den Ehepartner überträgt, der noch im Haus wohnen bleiben wird – wahrscheinlich mit den Kindern. Wenn dies passiert und die Anteile übertragen werden, geht der gesamte Besitz an den Partner über, der im Haus wohnen bleibt. Die Übertragung erfolgt aber nur durch vollständige Auszahlung der Anteile am Haus. Sowohl der Verkauf an Dritte als auch die Auszahlung der Anteile an der Immobilie setzen schon voraus, dass sich die Ehepartner einigen können und gemeinsam Lösungen finden möchten.

Teilungsversteigerung

Leider ist dies aber nicht immer der Fall, denn Scheidungen sind oftmals mit Verletzungen und vielen Emotionen verbunden, die dazu führen können, dass sich die Fronten verhärten und das Paar keine Einigung findet. In diesem Falle ist es möglich, eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Eine Teilungsversteigerung hat zum Ziel, eine bisher bestehende Gemeinschaft aufzulösen. Bei dieser Art der Versteigerung wird die Immobilie, die als unteilbares Vermögen gilt, in Geld umgewandelt, welches teilbar ist. Dieses Geld gehört aber noch der Gemeinschaft und wird bei Nichteinigung über Aufteilung oder Auszahlung hinterlegt. Eine Teilungsversteigerung sollte immer die letzte Möglichkeit sein, ein Haus durch eine Scheidung „loszuwerden“.

Tipp! Off Market verkaufen (nicht öffentlich)

Off Market heißt, Ihr Immobilienverkauf wird nie öffentlich sichtbar sein. Ihre Immobilie wird nur einem internen, solventen Käuferkreis bei idealer Konstellation empfohlen. Off Market Verkäufe werden insbesondere von prominenten Personen beansprucht, die den Verkauf sowie Adresse, Fotos und vieles mehr geheim halten wollen. Auch Privatpersonen greifen auf den Service zurück, zum Beispiel wenn die Familie nichts vom anstehenden Verkauf erfahren soll oder die Nachbarschaft. Für einen solchen diskreten, Off Market Verkauf brauchen Sie einen renommierten Immobilienmakler mit guten Netzwerk. Ihr Vorteil: Niemand wird vom Verkauf erfahren.

Zugewinnausgleich, Alleineigentum und gemeinsames Eigentum

Alles über den Zugewinnausgleich, Alleineigentum und gemeinsames Eigentum.

Zugewinnausgleich – Zugewinne für beide Ehepartner bei der Scheidung

Schließen zwei Menschen eine Ehe ohne Ehevertrag, leben sie laut Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Ein Zugewinn ist definiert, als der Betrag um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Während der Ehe bleiben die beiden Vermögen also getrennt und bei der Scheidung findet ein Ausgleich des Zugewinns der Vermögen statt. Jeder Ehepartner soll also mit gleich viel Zugewinn aus der Ehe herausgehen. Wie mit dem schwierigen Thema Immobilien beim Zugewinnausgleich verfahren wird, erklären die Experten von Lukinski.

Alleineigentum – finanzielle Folgen und Rechte

Ist im Grundbuch nur einer der Ehegatten als Eigentümer der Immobilie eingetragen, gehört die Immobilien diesem Ehegatten auch nach der Scheidung allein. Während der Trennungszeit kann ein Gericht auch dem Nichteigentümer die Immobilie zur Nutzung zuweisen, jedoch nur, wenn dieser Ehepartner für sich und die gemeinsamen Kinder keine bezahlbare Wohnung finden kann. Das Eigentum an dieser Immobilie ändert sich dadurch jedoch nicht.

Eine Immobilie hat jedoch auch finanzielle Folgen beim Zugewinnausgleich. Eine Immobilie, die während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut bzw. modernisiert wurde, stellt eine Wertsteigerung dar und ist daher für den Zugewinnausgleich relevant. Eine geerbte Immobilie, oder eine, die vor der Ehe schon zum Besitz gehört hat, zählt nur dann zum Zugewinnausgleich, wenn sie während der Ehe modernisiert oder ausgebaut wurde. Während der Scheidung darf der Immobilienbesitzer mit der Immobilie jedoch nicht einfach machen, was er will. Ist die Scheidung oder das abgetrennte Zugewinnausgleichsverfahren noch nicht beendet, so benötigt dieser beispielsweise für den Verkauf die Zustimmung des Ex-Partners.

Gemeinsames Eigentum – verschiedene Lösungen

Gehört die Immobilie den Eheleuten gleichermaßen oder auch anteilig, wird es bei der Scheidung schwierig, denn die Frage, wie nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll, ist nicht immer leicht zu beantworten. Wer darf in der Immobilie wohnen, wird sie verkauft oder weiter finanziert? Dieses Problem kommt daher, dass mit der Scheidung nicht auch gleichzeitig die Miteigentümerschaft endet. Geschiedene Eheleute sind also auch nach der Scheidung noch gemeinsam für die Immobilie verantwortlich. Es gibt verschiedene Lösungsansätze zu dem Thema, welche je nach Situation besser oder schlechter geeignet sind:

  • Die Immobilie kann von einem Partner übernommen werden, indem er den anderen ausbezahlt. Dies stellt jedoch einen Zugewinn dar, der sich auf den Zugewinnausgleich auswirkt.
  • Die Immobilie kann auf ein gemeinsames Kind übertragen werden und beide Ehepartner suchen sich etwas Neues
  • Je nach Gegebenheiten der Immobilie, lässt sich ein großes Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen. Wenn die Eheleute dies so möchten, kann die Immobilie somit in zwei gleichwertig abgeschlossene Einheiten aufgeteilt werden.
  • Die Immobilie kann verkauft werden und der Gewinn wird anteilig auf die Ehepartner aufgeteilt
  • Wird keine Einigung über die Zukunft der Immobilie gefunden, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung, bei der die Immobilie von einem Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert wird.

Laufende Immobilienkredite bei der Scheidung – Kommunikation zwischen den Eheleuten

Wenn Immobilien über einen Kredit fremdfinanziert sind, muss dieser auch nach der Trennung noch getilgt werden. Wie mit diesem Problem verfahren werden soll, muss dabei jedoch unabhängig von den anderen Immobilienfragen behandelt werden. Eine häufige Lösung ist die Änderung der Zahlungsart. Wenn bis zur Trennung der Hauptverdiener den Kredit getilgt hat, kann nach der Scheidung die Tilgung über beide Partner in gleichen Teilen laufen. Wird das gemeinsame Wohneigentum auf einen Ehepartner übertragen, kann auch der Tilgungsvertrag dementsprechend geändert werden.

Verkauf: Ablauf und Checkliste (kostenlos)

Immobilienverkauf nach Scheidung – Die Preise für Häuser, Eigentumswohnungen und Grundsteigen steigen weiter. Der Trend zu den eigenen vier Wänden hält an, ermittelte auch eine Studie des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR):. In 2017 stiegen die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum wiederum um 5,4 Prozent an. Die hohe Nachfrage wirkt sich auch auf die Preislage in den ländlichen Regionen aus. Überlegen Sie, Ihr Wohneigentum zu verkaufen? Die Situation auf dem Immobilienmarkt ist für Verkäufer ausgesprochen gut. Entscheiden Sie erst, wenn Sie eine Verkehrswertermittlung vom Profi vorliegen an. Die Experten von der Lukinski ermitteln kostenlos, welchen Verkaufspreis Ihre Immobilie erzielen kann. Wir sind jederzeit Online für Sie da.

Wie viel ist meine Immobilie wert?

Welchen Preis kann meine Immobilien auf dem Markt erzielen? Denken Sie daran, einen Sachverständigen zu beauftragen? Wir von Lukinski können Ihnen kostenlos weiterhelfen. Unsere Immobilienbewertung stützt sich auf aktuelle Daten Ihrer Region. Unser Online-Dienst ermittelt aus allen vergleichbaren Angeboten die realistischste Preiserwartung für Ihr Objekt. Erfahrungsgemäß treffen unsere Einschätzungen als Online-Makler deutlich besser das aktuelle Preisniveau, als teure gutachterliche Expertisen, die sich zum großen Teil auf Bausubstanzen stützen.

Wie lange der Preisboom auf dem Immobilienmarkt anhält, kann niemand genau voraussagen. Nicht immer ist der Immobilienverkauf eine einfache Entscheidung. Persönliche Gründe oder finanzielle Bedenken stehen im Raum. Eine wenig genutzte oder auf die eigene Situation nicht passende Immobilie schafft jedoch schnell Zusatzausgaben. Anbauten, Renovierungen oder lange Arbeitswege belasten das Budget. Der Verkauf des Wohnobjekts schafft nicht nur finanzielle Freiheit, sondern auch die Möglichkeit, sich selbst oder die Familie an einem vorteilhafteren Ort neu anzusiedeln. Gesucht sind derzeit alle Wohnlagen: In der Stadt und auf dem Land. Unser Online-Immobilienservice wertet mit neuen Verfahren und Methoden die verfügbaren Angebote des Marktes aus. So bestimmen wir für Sie kostenlos, mit welchem Kaufpreis sie recht schnell einen Käufer finden können.

Unser Bewertungsverfahren von Immobilien hat sich seit Jahren hervorragend bewährt. Mit nur wenigen Angaben analysieren wir das Objekt, damit Sie eine realistische Einschätzung für einen Hausverkauf oder Wohnungsverkauf erhalten. Schnell und einfach verhelfen wir Ihnen zum Bestpreis auf Ihrem regionalen Markt. Lassen Sie uns aufzeigen, wie wir Sie dabei unterstützen können.

Verkehrswert der Immobilie ermitteln

Haben Sie die Entscheidung, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, ins Auge gefasst? Dann erstellen wir Ihnen eine Online-Bewertung zu Verkehrswert. Erst dann können Sie abschätzen, ob sie sich von dem Objekt trennen wollen. Mit dem von uns geschätzten potenziellen Verkaufspreis können Sie zudem entscheiden, ob sie die Beauftragung eines Maklers rentiert. Unter Umständen können Renovierungs- und Umbaumaßnahmen lohnenswert sein, mit der sich eine noch breitere Basis an Interessenten finden lässt. Eine eigene Einschätzung des Verkehrswertes ist mit vielen Risiken behaftet: Oft basiert diese auf emotionalen Verhaftungen mit dem Objekt, auf die in die Renovierung investierte Mühe und Zeit. Liegt der angegebene Verkaufspreis zu hoch, werden sich kaum ernsthafte Interessenten melden. Der Besucherstrom, der nicht wirklich an einem Kauf interessiert ist, reißt oft auch nach Monaten nicht ab. Das kostet Zeit und Nerven und letztlich nehmen viele Hauseigentümer große finanzielle Einbußen in Kauf.

Holen Sie vor dem Verkauf den Rat vom Profi ein. Wir geben Ihnen eine gründliche und sorgfältige Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie. Unsere Preisangabe und Empfehlungen ermöglichen Ihnen, geeignete Käufer für Ihr Objekt zu finden. Umso länger ein Objekt auf dem Markt ist, desto größer muss der letztliche Preisabschlag meist ausfallen. Vermeiden Sie dies mit der Lukinski und steigen Sie gleich bestens informiert und unterstützt in den Immobilienverkauf ein. Mit unserer Online-Immobilienbewertung erhalten Sie zeitnah und zuverlässig Kennzahlen und Wissenswertes rund um Ihren Immobilienverkauf. Auf Wunsch übernehmen wir alle Services rund um Ihren Hausverkauf – von der Bewertung bis zum Notartermin sind wir dabei.

Verkauf auf eigene Faust?

Nach den ersten Recherchen trauen sich viele Immobilienverkäufer noch die Abwicklung des Hausverkaufs in Eigenregie zu. Was der Verkäufer wirklich zu erwarten hat, ist jedoch eine Sache für die Profis. Kaufinteressenten mögen zum Besichtigungstermin erscheinen, um den Preis ungerechtfertigt zu drücken. Immer mehr Mängel werden entdeckt und der Eigentümer gibt früher oder später frustriert auf. Auch die rechtliche Seite beim Immobilienverkauf wird zunehmend von gesetzlichen Regelungen bestimmt. Vorgelegt müssen beim Besichtigungstermin der Energieausweis, es müssen Fragen zum Grundbuch und zur Bauweise beantwortet werden. Unser professionelles Büro weiß, wie alle Anfragen kompetent und vollständig beantwortet werden. Wir stehen Ihnen gerne bei allen Schritten Ihres Immobilienprojekts zur Seite.

Unsere Kunden bestätigen es immer wieder: Es lohnt sich, uns beim Immobilienverkauf einzuschalten. Sie können sich auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz verlassen, wenn es um Preisverhandlungen, das Vereinbaren von Besichtigungsterminen und das Zusammenstellen der Verkaufsunterlagen geht. Wir erklären Ihnen alle übrigen bürokratischen Vorbereitungen, einschließlich das Einholen von Auszügen beim Grundbuchamt. Nicht alle Informationen müssen an einen potenziellen Interessenten preisgegeben werden – wir beraten Sie zu allen Fragen.

Die Checkliste für die Unterlagen

Entscheiden Sie sich für einen Hausverkauf oder Wohnungsverkauf, besorgen wir den Großteil der Unterlagen, während Sie Baubeschreibung, Nebenkostenabrechnung und Baupläne bereithalten. Kennen Sie bereits den Verkehrswert Ihres Hauses, hilft Ihnen unsere Checkliste, für einen reibungslosen Verkauf gut vorbereitet zu sein:

Ist der Verkauf des Eigenheims beschlossene Sache, muss für die verschiedenen Phasen des Verkaufs eine Flut von Unterlagen beschafft werden. Die bürokratischen Vorgaben beim Immobilienverkauf richten sich an potenzielle Kaufinteressenten, Notar, Makler und andere Institutionen.

  1. Verkaufsunterlagen
  2. Energieausweis und Grundbuchauszug
  3. Baubeschreibung und Katasterkarte
  4. Besondere Unterlagen für spezielle Immobilien
  5. Bereitstellen der Unterlagen entsprechend der Verkaufsphase.

Grundsätzlich sind nur wenige Unterlagen beim Haus- und Wohnungsverkauf verpflichtend vorzulegen. Allerdings sind Kaufinteressenten mit einer Vielzahl von Empfehlungen gewappnet, um sich das bestmögliche Objekt zu sichern – in Bezug auf die persönlichen Ansprüche und den zu zahlenden Preis. Spätestens beim Notar ist der Grundbuchauszug vorzulegen, doch viele Käufer brauchen die Informationen des Dokuments bereits vor der Kaufentscheidung. Die kreditgebende Bank muss Einsicht erhalten und ihre Zustimmung zur Finanzierung geben. Alle relevanten Unterlagen sollten rechtzeitig zur Hand sein, um einen möglichst zügigen und reibungslosen Verkauf von Haus oder Wohnung sicherzustellen. Unterlagen, die bei öffentlichen Einrichtungen, Kreditinstituten und Ämtern einzuholen sind, brauchen oft Zeit. Mit uns sind sie auf der sicheren Seite – wir holen viele der Dokumente für Sie ein und geben Tipps zu den bürokratischen Vorgaben zum Immobilienverkauf. Was wir für Sie tun können und welche Unterlagen wir einholen:

  • Erstellen des verbrauchsorientierten Energieausweises, der den Interessenten beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen ist
  • Grundbuchauszüge
  • Flurkarte
  • Texte zu Objekt und Lage für das Inserat

Schon beginnt die Vermarktung

Sind die Unterlagen zusammengestellt, beginnt die Vermarktungsphase. Auch stehen wir kompetent und zuverlässig bei den aufkommenden Fragen und Problemen bereit. Das gemeinsam erarbeitete Inserat wird um ein überzeugendes und professionelles Exposé ergänzt. Beides sollte fehlerfrei, vollständig, informativ und überzeugend sein. Aussagekräftige Fotos von Haus, Wohnung und Garten gehören dazu. Veröffentlicht wird die Unterlagen online, wir übernehmen die Social-Media-Posts und runden mit einer virtuellen Besichtigung eine zielführende Vermarktung ab.

Stehen Besichtigungstermine an, müssen sich Haus oder Wohnung im besten Licht präsentieren. Der Kaufinteressent soll sich im Objekt wohlfühlen, damit auch die Verhandlungen leichter sind. Wir wissen, wie die Vorzüge Ihres Hauses am besten hervorzuheben sind. Die Vereinbarung und Organisation von Besichtigungen übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Der Kaufinteressent wird mit den Unterlagen bei seiner Bank vorsprechen, damit eine Bonitätsprüfung letztmalig erfolgt. Passen Kaufpreis und Objektbewertung zusammen, kann die Bank das Objekt finanzieren. Stimmt die Bonität des Interessenten, steht einer Darlehenszusage nichts mehr im Wege. Häufig führen Kreditinstitute eigene Bewertungen zum Objekt durch. Ist der Kaufpreis zu hoch angesetzt, wird die Immobilie entweder überhaupt nicht beleiht oder es wird nur ein deutlich geringerer Darlehensbetrag ausgegeben. Verkaufsprojekte scheitern, wenn der Kaufinteressent die finanziellen Mittel nicht beschaffen kann. Mit unserer Immobilienbewertung tragen wir Sorge, dass dies nicht passiert. Wir schätzen den Preis Ihres Wohn- und Gewerbeobjekts realistisch und marktnah ein. Vertrauen Sie den Profis von der Lukinski, für einen maximalen Erfolg bei Ihrem Immobilienverkauf.

Als letztes steht der Notartermin an. Hier treffen sich Käufer und Verkäufer zur Beurkundung des Kaufvertrags. Daran anschließend erfolgt die Änderung im Grundbuch, womit der Verkauf amtlich ist.

Abschließende Tipps für den erfolgreichen Verkauf

Jede der Verkaufsphasen braucht ihre Zeit. Üblicherweise dauert der gesamte Hausverkauf 6 bis 9 Monate. Je nach Objekt und Lage, kann es unter Umständen länger dauern, bis der passende Käufer gefunden ist. Wir führen einen umfangreichen Pool an seriösen und finanziell abgesicherten Interessenten, die auf der Suche nach einem neuen Wohnobjekt sind. Den richtigen Käufer für Ihr Haus oder Ihre Wohnung kann bereits in unseren Unterlagen vermerkt sein. Wichtig ist, dass der künftige Käufer ernsthaft am Erwerb interessiert ist und auch die finanziellen Mittel kurzfristig sicherstellen kann. Wir unterstützen auch den Käufer beim Finden von passenden Finanzierungen für seinen Immobilienerwerb. Als neutraler Partner sind wir ein kompetenter Vermittler in allen Phasen Ihres Verkaufsprojektes. Auf unseren Städteseiten erfahren Sie, wie sich der regionale Markt entwickelt. Dort erhalten Sie auch einen Überblick über unsere umfassende Expertise in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.

Mit unserem Service, der zeitgemäßen Online-Abwicklung und Präsentation Ihres Hausverkaufes, sind Sie bei der Zusammenheit mit der Lukinski Lukinski umfassend und gezielt betreut. Sichern Sie sich den besten Verkaufspreis für Ihre Immobilie – mit der Lukinski. Wir verkürzen die Verkaufsdauer und sorgen für einen reibungslosen Immobilienverkauf.

Zahlen & Fakten: Scheidung

Eheschließungen und Ehescheidungen im Vergleich

Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland von 1960 bis 2008.

Statistik: Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland von 1960 bis 2008 | Statista

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Scheidungsquote in Deutschland

Hier sehen Sie die aktuelle Scheidungsquote in Deutschland von 1960 bis 2018.

  • 2018 (aktuell): 32,94%
  • 2010: 48,95%
  • 2000: 46,45%
  • 1990: 29,97%
  • 1980: 28,4%
  • 1970: 18,07%
  • 1960: 10,66%

Statistik: Scheidungsquote in Deutschland von 1960 bis 2018 | Statista

Warum lassen Frauen sich scheiden?

Laut Umfrage des Magazins Brigitte sind es inbesondere die Lebensziele, die den Grund für die Scheidung ausmachen. Von 43.000 Frauen benannten fast 32 Prozent unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft als Hauptgrund. „Wir haben uns auseinandergelebt“, heißt es dann oft lapidar. Platz 2 belegt die Untreue mit 29,2 Prozent. Hier sind Affären des Partners als Scheidungsgrund ausschlaggebend. 10,9 Prozent der Befragten nannten ständigen Streit, Zank und Hickhack als Hauptgrund für die Scheidung von ihren Ehemännern, was somit der dritthäufigste Grund ist.

  1. Lebensziele
  2. Affären
  3. Streit

Lesen Sie hier mehr zum Thema Scheidungsgründe.

Ehevertrag schützt vor Streit bei Scheidung

Von vornherein Ärger vermeiden, ein Ehevertrag macht es möglich. Auch wenn Menschen, die eine Ehe eingehen, nicht daran denken möchten, dass diese einmal enden könnte, ist es zu empfehlen, von Beginn an einen Ehevertrag festzuhalten. Denn wir wissen nun, dass der Eigentümer einer Immobilie immer die in das Grundbuch eingetragene Person ist. Um aber weitere Ärgernisse oder Unklarheiten zu vermeiden, sollte immer zusätzlich ein Ehevertrag geschlossen werden.

Nur wenige Paare schließen einen Ehevertrag

Leider gibt es wenige Paare, die sich bei der Hochzeit für einen Ehevertrag entscheiden, da sie zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass sie sich niemals trennen oder sogar in einer Trennung fair miteinander umgehen werden. Doch leider ist dies selten der Fall und „Rosenkriege“ sind eher die Regel. Wer dann keinen Ehevertrag vorweisen kann, kann schnell benachteiligt werden – vor allem, wenn es eine Immobilie gibt, in der gemeinsam viele Jahre gelebt wurde.

Finanzielle Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren

Welche Rolle spielten finanzielle Auseinandersetzungen bei Ihrem Scheidungsverfahren?

Statistik: Welche Rolle spielten finanzielle Auseinandersetzungen bei Ihrem Scheidungsverfahren? | Statista

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Ein Ehevertrag mag sicherlich nicht sehr romantisch sein, kann aber bei einer Scheidung viel Stress vermeiden. Dieser Vertrag kann nämlich zum Beispiel enthalten, was genau mit der Immobilie passieren wird, sollte es einmal zur Scheidung kommen. Tritt die Scheidung dann tatsächlich ein, gibt es keinen Raum mehr für Diskussionen, da der Vertrag verbindlich ist. Es muss nun nicht mehr darüber gesprochen werden, welchen Weg sie gehen, um die Immobilie zu veräußern, da dies bereits niedergeschrieben steht.

Ehevertrag: Regelungen und Vereinbarungen

Ein Ehevertrag ist also wirklich nicht zu unterschätzen und kann in festgefahrenen Situationen Klarheit bringen, denn was im Ehevertrag steht, wird auch umgesetzt. Ein Ehevertrag bedeutet auch nicht zwingend harte Regeln und wenig Raum für die eigenen Vorstellungen der Eheleute, denn dieser Vertrag lässt sich ziemlich flexibel gestalten.

Tipp! In solcher Vertrag kann auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden.

  • Sämtliche Regelungen, die einvernehmlich getroffen werden, ersparen viel Stress
  • Vereinbarungen betreffend Gütertrennung, Unterhalt und den Versorgungsausgleich von Rentenansprüchen
  • Ein Ehevertrag ist bei einem Notar abzuschließen

Die Ehepartner, die zu Beginn der Ehe einen Vertrag aufsetzen, können selbst festlegen, was wem gehört, wie mit der Immobilie und dem Hab und Gut verfahren wird, wenn die Scheidung eintrifft, und welche Eventualitäten eintreffen und die Aufteilung beeinflussen könnten. Es ist aber durchaus auch möglich, dass die Ehepartner eine feste Regelung mitaufnehmen, die von Experten und Beratern empfohlen werden.

Wir können Ihnen nicht den Schmerz der Scheidung nehmen, aber wir können Ihnen Zeit, Geld und Stress einsparen

Auch wenn ein Ehevertrag unromantisch klingt, so kann er Ihnen bei der Scheidung viel Kopfzerbrechen ersparen. Wenn von Anfang an geklärt ist, wie mit den einzelnen Vermögensgegenständen nach der Scheidung verfahren wird, klären sich viele Fragen bei der Scheidung von alleine. Diese emotionale Angelegenheit wird dadurch für alle Parteien vereinfacht, besonders wenn Immobilien zum Besitz gehören. Aber auch wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, ist es immer Ratsam für die Eheleute die verschiedenen Besitzfragen nach der Scheidung möglichst friedlich zu klären.

Fragen und Antworten: Scheidung

Auch das Aufstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann Probleme und Fragen aufwerfen und zu Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten führen. Damit Sie genauestens über die Vereinbarungen Bescheid wissen, beantworte wir alle wichtigen Fragen zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was ist Zugewinnausgleich bei Scheidung?

Ein Zugewinnausgleich hat zum Ziel, dass beide Ehepartner mit dem gleichen Zugewinn an Vermögen aus der Ehe hinaustreten. Daher wird bei Scheidungen von Ehen ohne Ehevertrag ein Zugewinnausgleich gemacht, um die einzelnen Zugewinne zu vergleichen und anzupassen.

Wie finde ich den Eigentümer einer Immobilie?

Der Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden ist. Beim Kauf einer Immobilie muss der Eintrag im Grundbuch geändert werden, um den Kauf rechtlich geltend zu machen.

Was kostet eine Scheidung mit Haus?

Die Kosten einer Scheidung hängen von vielen verschiedenen Dingen ab. Das Vermögen des Ehepaars spielt eine entscheidende Rolle, aber auch, ob die Scheidung streitig oder einig ist, wirkt sich auf die Kosten aus. Gehören Vermögensgegenstände zu Ehen ohne Ehevertrag, so wird ein Zugewinnausgleich gemacht, bei dem auch Immobilien beachtet werden. Die Kosten sind also nur individuell bestimmbar.

Was ist das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben. Ehepaare müssen vor der Scheidung ein Jahr getrennt leben, um die Entscheidung zur Scheidung genau zu überdenken. Erst nach diesem Trennungsjahr ist eine Scheidung möglich.

Wie wird der Zugewinnausgleich ermittelt?

Von jeden Ehegatten wird das Anfangsvermögen zum Tag der Eheschließung berechnet. Anschließend wird der aktuelle Stand des Vermögens berechnet und abschließend wird die Differenz zwischen den Zugewinnen der Ehegatten ermittelt.

Wer trägt die Kosten bei einer Scheidung?

Die Scheidungskosten werden in der Regel gegeneinander aufgehoben. Dies bedeutet, dass beide Ehepartner die eigenen Anwaltskosten tragen und zusätzlich die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Die Höhe der Verfahrenskosten wird dabei vom Gericht bestimmt, inklusive der anfallenden Anwaltsgebühren.

Was ist ein Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Eheleuten in dem alle wichtigen zu einer Scheidung gehörenden fragen vorab privat geklärt werden, damit diese Fragen bei der Scheidung nicht mehr geregelt werden müssen.

Was kostet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten für die notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung berechnet sich je nach dem Verfahrenswert der Scheidung. Sie muss also im individuellen Fall bestimmt werden und kann pauschal nicht benannt werden.

Was ist ein Trennungsvereinbarung?

Die Trennungsvereinbarung regelt alle möglichen Fragen für den Zeitraum zwischen der Trennung und der Scheidung. Sie kann sinnvoll sein, wenn sich Paare nur trennen und vorerst nicht scheiden lassen wollen.

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung bemessen sich am Verfahrenswert und sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Kosten hängen vom Einkommen, den Vermögenswerten und den Anwaltskosten zusammen und müssen daher im individuellen Fall bestimmt werden.

Immobilie verkaufen lassen: Haus und Wohnung

Eine Scheidung ist oft ein trauriger und schmerzhafter Einschnitt in das Leben eines Ehepaares, welcher Menschen vor große emotionale Herausforderungen stellt. Möchten Sie sich in so einer Lage noch um Dokumente, Verträge und den Immobilienverkauf kümmern?

Konzentrieren Sie sich auf sich und überlassen Sie alles andere uns von Lukinski. Wir beraten Sie fair und professionell, versuchen mit Ihnen und Ihrem Ehepartner gemeinsam Lösungen zu finden, um Ihre Immobilie zu einem guten Preis verkaufen zu können. Eine Scheidung ist schwer genug, da sollten Sie sich nicht auch noch mit Besichtigungen und dem Schalten von Inseraten herumschlagen. Wir begleiten Sie beim gesamten Verkaufsprozess und übernehmen die wichtigsten Schritte für Sie, damit der Hausverkauf das kleinste Übel der Scheidung wird. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen eines professionellen Experten. Egal, ob aufgrund einer Scheidung, eines Erbes, eines Umzuges oder aufgrund von Geldsorgen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lukinski ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht, für die sich der Invest mehr als lohnt!

Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps

Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.

Immobilie verkaufen: XXL Ratgeber + Checklisten

Ablauf, Kosten und Tipps – das alles in einem großen, kostenlosen Artikel für Grundstück, Wohnung, Haus, Villa, Mehrfamilienhaus. Lernen Sie, wie Sie eine Immobilie verkaufen, Schritt für Schritt: Immobilie verkaufen.

Kennen Sie schon die 3 Phasen des Immobilienverkaufs?

  1. Vorbereitung: Immobilie und Verkauf vorbereiten
    1. Zeitplanung
    2. Makler Termin
    3. Unterlagen
    4. Immobilie vorbereiten
    5. Angebotspreis
    6. Exposé
  2. Verkaufsphase: Immobilie vermarkten und Käufer finden
    1. Vermarktungsstrategie
    2. Anfragen entgegennehmen
    3. Kontakt zu Interessenten
    4. Bonitätsprüfung
    5. Besichtigungstermine
    6. Verkaufsgespräch
  3. Verkaufsabwicklung: Kaufvertrag bis Übergabe
    1. Kaufvertrag
    2. Notartermin
    3. Grundbucheintrag und Kaufpreis
    4. Übergabe
    5. Rechnungen für Notar und Makler
    6. Steuern zahlen

In diesem Ratgeber lernen Sie alle Schritte Stück für Stück kennen. Perfekt für die, die ihre erste Immobilie verkaufen.