Scheidungsrecht: Vermögensaufteilung, Unterhalt, Trennungsjahr – wer bekommt was?

Scheidungsrecht – Bei einer Scheidung zwischen Eheleuten kommt das Scheidungsrecht zum Einsatz. Dieses wird im §§ 1564 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und im § 111 FamFG (Gesetz zum Verfahren in Familiensachen) geregelt. Welche Vorschriften es gibt, und wie eine Scheidung abläuft, erfahren Sie jetzt bei uns! Zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.

Schritt für Schritt zur Scheidung – Trennungsjahr, Ablauf und gemeinsame Kinder

Eine Scheidung erfolgt durch den Antrag eines oder beider Ehegatten und durch einen gerichtlichen Beschluss. Hierfür muss unter anderem ein Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden, das Trennungsjahr durchlaufen werden und wichtige Fragen geklärt werden. Der genaue Ablauf der Scheidung wird durch das Umgehen der Ehegatten miteinander bestimmt.

Das wichtigste auf einen Blick

  • Das Trennungsjahr soll als Überdenkzeit für das Paar gelten. Die Verkürzung des Trennungsjahres ist nur im Sonderfall zulässig
  • Einvernehmliche Scheidungen dauern kürzer und kosten weniger. Streitige Scheidungen ziehen sich häufig über lange Zeiträume und können sehr nervenaufreibend sein
  • Der Scheidungsantrag wird vom Antragssteller, also dem scheidungswilligen Ehepartner eingereicht. Mithilfe von einem Notar kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder näher gestaltet werden
  • Zu den möglichen Aspekten einer Scheidungsfolgenvereinbarung zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens
  • Eine Scheidung sollte mit Kindern offen kommuniziert werden, um diesen Klarheit zu geben. Ein Loaylitätskonflikt für das Kind sollte dabei unbedingt vermieden werden
  • Das Gesetz benötigt seit 1977 keinen Grund mehr für eine Scheidung. Zu den häufigsten Scheidungsgründen zählt Untreue, Gewalt in der Beziehung oder Streitereien

Das Trennungsjahr – die gesetzlichen Vorgaben

Die Ehe und die Familie wird als einer der wichtigsten sozialen Institutionen im Rechtssystem angesehen. Das Trennungsjahr soll daher vorbeugend gegen eventuell falsche, rein emotionale und nur zeitlich begrenzte Entscheidungen wirken, die im Nachhinein bereut werden könnten. Auch wenn das Trennungsjahr von vielen Ehepaaren als Schikane oder reine Belastung gesehen wird, ist die Absicht hinter der Regelung klar. Die Entscheidung soll in der gegebenen Zeit überprüft und unter Umständen revidiert werden können. Zusätzlich ist die Zeit sinnvoll, um einige für den weiteren Scheidungsverlauf wichtige Dinge zu erledigen, wie beispielsweise die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Obwohl es eine Beweispflicht für den Vollzug des Trennungsjahres gibt, ist es nicht möglich den Beginn des Jahres beim Gericht zu beantragen oder beurkunden zu lassen. Es ist daher sinnig den Beginn schriftlich festzuhalten. Eine Verkürzung oder gar ein komplettes Entfallen des Trennungsjahres kann nur durch eine Härtefallentscheidung des Gerichts nach § 1565 Absatz 2 herbeigeführt werden. Ein Beispiel für eine solche Entscheidung kann extreme häusliche Gewalt sein, die das Gericht als unzumutbare Härte einstuft.

  • Das Trennungsjahr soll als Überdenkzeit für das Paar gelten
  • Die Verkürzung des Trennungsjahres ist nur im Sonderfall zulässig

Streitige oder Einvernehmliche Scheidung – die Ausgangsfrage vor der Scheidung

Das Familiengericht entscheidet im Allgemeinen darüber, ob eine Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Ist eine Scheidung im Einvernehmen der beiden Ehepartner, verläuft das Scheidungsverfahren sehr einfach. Ist das Trennungsjahr vollendet, muss nur noch die Scheidung und der meist von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich beschlossen werden. In einem solchen Fall genügt ein Anwalt für beide Ehepartner, wodurch sich enorm Scheidungskosten einsparen lassen. Häufig bietet sich sogar eine Online-Scheidung für die Eheleute an, wodurch der zeitliche Aufwand enorm minimiert und die kosten gering gehalten werden. Eine einvernehmliche Scheidung kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die bereits während des Trennungsjahres von den Eheleuten aufgesetzt wird, sehr begünstigt werden.

Liegt eine streitige Scheidung vor, sind beide Ehepartner dazu verpflichtet, sich durch eigene Anwälte vertreten zu lassen. Dies lässt die Scheidungskosten für beide Parteien enorm steigen. Das Verfahren bei streitigen Scheidungen dauert im Regelfall länger als das einer einvernehmlichen Scheidung und birgt höhere Kosten.

  • Einvernehmliche Scheidungen dauern kürzer und kosten weniger
  • Streitige Scheidungen ziehen sich häufig über lange Zeiträume und können sehr nervenaufreibend sein

Der Ablauf – Scheidungsantrag und Versorgungsausgleich

Egal ob eine Scheidung einvernehmlich oder streitig ist, reicht der Antragsteller, also der scheidungswillige Ehepartner oder dessen Kanzlei, nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Aus diesem Antrag ergibt sich, ob die Scheidung streitig oder einvernehmlich ist. Ist sie aufgrund von Folgesachen (in Ausnahme des Versorgungsausgleich) streitig, werden mit dem Scheidungsantrag auch weitere Anträge über beispielsweise den Unterhalt eingereicht.

Das Gericht stellt im nächsten Schritt dem anderen Ehegatten, also dem Antragsgegner, den Scheidungsantrag und ggf. die Anträge über die Folgesachen förmlich zu. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es nun am Antragsgegner, das Gericht darüber zu informieren, dass die Angaben im Antrag korrekt sind und zu erklären, dass er der Trennung zustimmen wird. Bei streitigen Scheidungen, bezieht meist der Anwalt des Antragsgegners Stellung zu dem Scheidungsantrag und den Folgesachen.

Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen von den Familiengerichten durchzuführen. Dieser regelt die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Eheleute während der Ehe erworben haben. Ehen von bis zu drei Jahren müssen den Versorgungsausgleich beantragen, alle anderen können diesen vor dem Notar ausschließen oder näher gestalten. Wird ein solcher Ausgleich durchgeführt, müssen die Eheleute die vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen, unterzeichnen und innerhalb einer Frist an das Familiengericht übersenden. Das Gericht sendet diese Formulare anschließend an die Versorgungsträger, um die während der Ehe entstandenen Ansprüche auf eine Versorgung zu klären.

Bei einvernehmlichen Scheidungen wird nach Eintreffen der Formulare der Scheidungstermin vereinbart. Streitige Scheidungen müssen vorab die Folgesachen klären, da sich sonst der Scheidungstermin immer weiter verschieben kann.

  • Der Scheidungsantrag wird vom Antragssteller, also dem scheidungswilligen Ehepartner eingereicht
  • Mithilfe von einem Notar kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder näher gestaltet werden

Die Scheidungsfolgenvereinbarung – der Inhalt und die Regelungen

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können alle Dinge, die die Ehe und die Scheidung betreffen geregelt werden. Im Allgemeinen wird in dieser Vereinbarung geregelt, wie mit gemeinsamen Vermögen, den gemeinsamen Kindern oder ähnlichem nach der Scheidung verfahren wird. Es wird versucht alle Punkte, die Normalerweise während der Scheidung geregelt werden, bereits vorab zu klären, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten. Zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung gehören also im einzelnen Dinge, wie der Unterhalt. Hier kann sowohl der Trennungsunterhalt für den Zeitraum von der Trennung bis zur Scheidung als auch der nacheheliche Ehegattenunterhalt für den Zeitraum nach der Scheidung geregelt werden.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung wird zudem das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie deren Unterhalt und wenn nötig das Umgangsrecht für das nicht betreuende Elternteil geregelt. Zudem wird in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, wie mit gemeinsamen Vermögensgegenständen, wie der gemeinsamen Wohnung oder dem Hausrat umgegangen wird. Weitere mögliche Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind die Vereinbarungen zum Zugewinnsausgleich, Ausschluss des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft und Vereinbarung von Gütertrennung, der Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht und die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens.

  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung versucht im Vorfeld der Scheidung alle möglichen Streitpunkte zu regeln, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten
  • Zu den möglichen Aspekten einer Scheidungsfolgenvereinbarung zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens

Scheidung mit Kindern – Kommunikation und der Loyalitätskonflikt

Die Scheidung sollte von den Eltern offen mit den Kindern kommuniziert werden. Dies geht am besten in einem offenen Gespräch vor der Scheidung, bei dem die Kinder die Möglichkeit haben Fragen zu stellen und genügend Zeit haben sich auf die Situation einzustellen. Kinder vor vollendete Tatsachen zu stellen führt nur zu nachhaltiger Verwirrung und jede Menge ungeklärte Fragen. Ein solches Gespräch ist auch für Kinder nötig, die schon alt genug sind, eine Trennung durch vorhergegangenes Verhalten zu erahnen, da sonst offene Fragen bleiben und eventuell Loyalitätskonflikte entstehen können. Offenheit ist in dieser Situation sehr wichtig, um Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden.

Ganz egal, wie sehr die Elternteile sich streiten oder wie groß der Groll auf den Ex-Partner ist, die Kinder dürfen diese Streitigkeiten nicht abbekommen. Werden die Kinder in den Streit mit hineingezogen kommt es häufig zum Loyalitätskonflikt für das Kind. Es gibt jedoch viele Dinge, die Elternteile unbewusst während einer Scheidung tun, die für Kinder zu solchen Konflikten führen können. Geheimniskrämerei über das Vorgehen, das drängen zu Entscheidungen oder das Diffamieren des anderen in dessen Abwesenheit können katastrophale Auswirkungen auf das seelische Wohlbefinden des Kindes haben. Beide Elternteile sollten sich also gegenüber dem Kind neutral verhalten und Aussagen gegen den anderen Partner in jedem Falle vermeiden.

  • Eine Scheidung sollte mit Kindern offen kommuniziert werden, um diesen Klarheit zu geben
  • Ein Loaylitätskonflikt für das Kind sollte dabei unbedingt vermieden werden

Die Scheidungsgründe – nicht vom Gesetz verlangt

Das Gesetz gibt beim Thema Scheidung viele Dinge vor. Einen Scheidungsgrund müssen Ehepaare aber seit 1977 nicht mehr angeben um die Scheidung vollziehen zu können. Das Schuldprinzip wurde hier durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Der Gesetzgeber gibt jedoch ein Trennungsjahr vor. Bevor sich Ehepaare scheiden lassen können muss ein Trennungsjahr durchlaufen werden, indem das Paar getrennt ist aber noch verheiratet bleibt. Dieses Jahr soll vor übereilten Entscheidungen und rein emotionalen Launen schützen und das Prinzip der Ehe bewahren. Nur in besonderen Härtefällen, kann das Trennungsjahr entfallen.

Es gibt viele verschiedene Gründe eine Ehe zu beenden. In jedem Fall liegen andere Gründe vor und die individuelle Situation des Paares spielt eine enorme Rolle. Für einige sind bestimmte Gründe Anlass zur Trennung während diese für andere keinen richtigen Grund darstellen. In den meisten Fällen läuft es jedoch auf ähnliche Probleme heraus. Zu den häufigsten Trennungsgründen zählen beispielsweise Untreue, Gewalt in der Beziehung, Streitereien oder fehlendes Engagement.

  • Das Gesetz benötigt seit 1977 keinen Grund mehr für eine Scheidung
  • Zu den häufigsten Scheidungsgründen zählt Untreue, Gewalt in der Beziehung oder Streitereien

Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps

Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.