Versorgungsausgleich: Fakten zur Rente nach der Ehe
Versorgungsausgleich – Der Versorgungsausgleich ist bei den meisten Scheidungen von den Familiengerichten durchzuführen. Dieser regelt die Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Eheleute während der Ehe erworben haben. Ehen von bis zu drei Jahren müssen den Versorgungsausgleich beantragen, alle anderen können diesen vor dem Notar ausschließen oder näher gestalten. Zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.
Scheidung und Rente – die Fakten zum Versorgungsausgleich
Bei einer Scheidung gibt es viele Dinge zu regeln. Vom Sorgerecht über die Aufteilung der Vermögensgegenstände bis hin zu dem Versorgungsausgleich. Der letztere beschäftigt sich vor allem mit der Rente, die während der Ehezeit erworben wurde und wie diese gerecht unter den Eheleuten aufgeteilt wird.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eheleute erwerben in den meisten Fällen unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften während der Ehezeit
- Das Ziel des Versorgungsausgleichs: beide Ehepartner gleich gut für das Alter abzusichern
- Nur die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zählen in den Versorgungsausgleich ein
- Die Ehezeit bestimmt die Höhe des Versorgungsausgleichs
- Je länger die Ehezeit, desto höher der Versorgungsausgleich
- Der Versorgungsausgleich wird bei Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben automatisch bei der Scheidung geregelt. Ehen mit einer Ehezeit von unter drei Jahren müssen den Versorgungsausgleich beantragen.
- Die Eheleute füllen ein Formular aus, indem sie Angaben über die erworbenen Anwartschaften machen
- Das Gericht prüft die Zahlen bei den Versorgungsträgern nach
- Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann in einigen Fällen sinnvoll für beide Ehepartner sein
Das Prinzip – Rentenanwartschaften aufteilen
Die Rentenanwartschaften sind bei den meisten Ehepaaren unterschiedlich hoch. Diese Tatsache ist darauf zurückzuführen, dass einer der Ehepartner wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht gearbeitet hat, arbeitslos war oder im öffentlichen Dienst beschäftigt war. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es den Versorgungsausgleich, der dafür sorgen soll, dass beide Eheleute eine gute Altersabsicherung haben. Dabei wird jedoch nur die Rente beachtet, die während der Ehezeit erworben wurde. Die erwirtschaftete Altersversorgung wird bei der Scheidung so aufgeteilt, dass beide Ehepartner mit dem gleichen Betrag aus der Ehe gehen.
- Eheleute erwerben in den meisten Fällen unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften während der Ehezeit
- Der Versorgungsausgleich sorgt für gleich gute Rentenabsicherung
Die Ehezeit – relevant für die Höhe des Versorgungsausgleichs
Da nur die Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einfließen, die während der Ehe erworben wurden, ist die Ehezeit maßgeblich für die Höhe des Ausgleiches. Die Ehezeit gilt vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats, der der Zustellung des Scheidungsantrags vorausgeht. Beträgt die Ehezeit weniger als drei Jahre, muss kein Versorgungsausgleich bei der Scheidung durchgeführt werden, es sei denn, einer der Eheleute besteht darauf.
Auch die in der Trennungszeit erworbenen Rentenanwartschaften fallen mit in den Versorgungsausgleich. Sollte die Trennungszeit jedoch ungewöhnlich lange dauern, kann es unter Umständen gerechtfertigt sein, den Versorgungsausgleich nur für den Zeitraum von der Eheschließung bis zur Trennung zu berechnen. Kein Versorgungsausgleich kann nur bei Scheidungen mit besonderem Fehlverhalten vom Gericht genehmigt werden. Dieser Fall liegt vor, wenn ein Ehepartner den anderen massiv bedroht oder verletzt hat.
- Die Ehezeit bestimmt die Höhe des Versorgungsausgleichs
- Je länger die Ehezeit, desto höher der Versorgungsausgleich
- Nur die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zählen in den Versorgungsausgleich ein
Die Praxis – Schritt für Schritt zum Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird bei Scheidungen, dessen Ehezeit mehr als drei Jahre gedauert hat, automatisch mit geregelt. Die Eheleute bekommen vorab einen Fragebogen, in dem sie Angaben über bestehende Versicherungen und Anwartschaften machen, Versicherungsnummern angeben und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich offen legen müssen. Diese Fragebögen werden dem Gericht anschließend zurückgeschickt, damit diese die Angaben bei dem Versorgungsträger prüfen lassen kann. Die verschiedenen Versorgungsträger müssen dem Familiengericht die jeweiligen Rentenanwartschaften mitteilen. Die Zahlen werden anschließend vom Gericht wieder an die Eheleute weitergeleitet, damit diese die Zahlen prüfen und zur Not Stellung zu den Angaben beziehen können. Der Versorgungsausgleich wird dann beim Scheidungstermin im Gericht bestimmt.
- Der Versorgungsausgleich wird bei Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben automatisch bei der Scheidung geregelt
- Die Eheleute füllen ein Formular aus, indem sie Angaben über die erworbenen Anwartschaften machen
- Das Gericht prüft die Zahlen bei den Versorgungsträgern nach
Versorgungsausgleich – Aufteilung der Rente bei Scheidung
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich – in manchen Fällen sinnvoll
Je nach individueller Situation, kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich nicht vom Gericht regeln zu lassen. Sind beispielsweise die Teilungskosten zu hoch oder würde der Ausgleich zu einem unfairen Ergebnis kommen, ist es den Eheleuten möglich den Ausgleich unter sich zu regeln. Sind beide Partner damit einverstanden, kann anstatt der Übertragung der Anwartschaften ein Ausgleichsbetrag gezahlt werden oder eine Gegenleistung vereinbart sein. Bei Ehen mit Ehevertrag, hat sich die Frage meist von Anfang an geregelt, da der Versorgungsausgleich in solchen Verträgen von Anfang an festgehalten ist.
- Der Verzicht kann in einigen Fällen sinnvoll für beide Ehepartner sein
- Ehen die kürzer als drei Jahre gingen, müssen den Versorgungsausgleich bei der Scheidung beantragen
Die wichtigsten Fragen – alles zum Thema Versorgungsausgleich
Das Thema Scheidung und besonders der Versorgungsausgleich wirft häufig viele Fragen auf. Damit Sie genau Bescheid wissen und keine Fragen mehr offen bleiben, beantworten die Experten von Lukinski die wichtigsten Fragen zum Thema Versorgungsausgleich bei der Scheidung.
Was bedeutet Rentenausgleich bei Scheidung?
Dabei geht es um nichts anderes als um den Versorgungsausgleich. Dieser Regelt, wie nach der Ehe mit den in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften verfahren wird. Das Ziel des Versorgungsausgleichs ist eine gesicherte Altersvorsorge für beide Ehepartner.
Was kostet eine Scheidung ohne Streit?
Die Kosten einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einige Scheidungen sind im Allgemeinen günstiger als Streitige, einfach weil sie weniger Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Faktoren sind jedoch auch die Vermögensgegenstände der Eheleute, wodurch die individuellen Kosten je Fall entschieden werden müssen.
Was braucht man für die Scheidung?
Egal, ob die Scheidung einig oder streitig ist, es werden immer einige Unterlagen benötigt. Zu diesen Unterlagen, zählt die Heiratsurkunde oder auch das Stammbuch im Original oder einer beglaubigten Kopie, je nach Fall die Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern und falls vorhanden der Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung.
Was kostet eine Scheidung und wer zahlt?
Die Höhe der Kosten ist von Scheidung zu Scheidung unterschiedlich. Die Kosten werden im Allgemeinen gegeneinander aufgehoben. Jede Partei zahlt also die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Die genaue Höhe der Verfahrenskosten wird vom Gericht entschieden und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps
Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.