Scheidungsfolgenvereinbarung: Grenzen, Inhalte und die richtige Form

Scheidungsfolgenvereinbarung - Ist eine Scheidung nicht mehr zu vermeiden, sollte diese wenigstens Einvernehmlich zwischen den beiden Ehepartnern geregelt werden. Eine einvernehmliche Scheidung ist für alle Beteiligten am einfachsten und am kostengünstigsten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft einvernehmliche Scheidungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten und regelt alle wichtigen zu einer Scheidung gehörenden Fragen im Vorhinein. Hierzu zählen meist die Unterhaltsansprüche, die Aufteilung der Vermögensgegenstände und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.

Einvernehmliche Scheidungen - die Scheidungsfolgenvereinbarung macht es möglich

Streitige Scheidungen führen häufig zu ungewollten Ergebnissen und zu Problemen in Familien. Besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind, ist es wohl für alle Vorteilhaft das unschöne Thema Scheidung schnell und unkompliziert zu regeln. Einvernehmliche Scheidungen mit Scheidungsfolgenvereinbarung helfen dabei und regeln vorab alle wichtigen Fragen. Welche Grenzen haben aber diese Vereinbarungen, was können sie Regeln und welcher Form bedürfen sie?

Das wichtigste auf einen Blick:

  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung versucht im Vorfeld der Scheidung alle möglichen Streitpunkte zu regeln, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens
  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung benötigt grundlegend keiner gewissen Form, jedoch ist es Empfehlenswert die Beurkundung durch einen Notar oder die gerichtliche Protokollierung zu wählen, da beide im Streitfall als Beweisstück herangezogen werden können
  • Die Vorteile können vor allem von Paaren genutzt werden, die eine einvernehmliche Scheidung wünsche. Scheidungsfolgenvereinbarung eignen sich jedoch nicht für streitige Scheidungen oder Scheidungen, die nur von einem Ehepartner aus gewünscht sind
  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung darf keinen Ehegatten unangemessen Benachteiligen und unterliegt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle, die solche Regelungen als unwirksam erklärt können

Der Inhalt - das kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können alle Dinge, die die Ehe und die Scheidung betreffen geregelt werden. Im Allgemeinen wird in dieser Vereinbarung geregelt, wie mit gemeinsamen Vermögen, den gemeinsamen Kindern oder ähnlichem nach der Scheidung verfahren wird. Es wird versucht alle Punkte, die Normalerweise während der Scheidung geregelt werden, bereits vorab zu klären, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten. Zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung gehören also im einzelnen Dinge, wie der Unterhalt. Hier kann sowohl der Trennungsunterhalt für den Zeitraum von der Trennung bis zur Scheidung als auch der nacheheliche Ehegattenunterhalt für den Zeitraum nach der Scheidung geregelt werden.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung wird zudem das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie deren Unterhalt und wenn nötig das Umgangsrecht für das nicht betreuende Elternteil geregelt. Zudem wird in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, wie mit gemeinsamen Vermögensgegenständen, wie der gemeinsamen Wohnung oder dem Hausrat umgegangen wird. Weitere mögliche Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind die Vereinbarungen zum Zugewinnsausgleich, Ausschluss des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft und Vereinbarung von Gütertrennung, der Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht und die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens.

  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung versucht im Vorfeld der Scheidung alle möglichen Streitpunkte zu regeln, um die Scheidung so einfach wie möglich zu gestalten
  • Zu den möglichen Aspekten einer Scheidungsfolgenvereinbarung zählen beispielsweise der Unterhalt, das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, das Verfahren mit gemeinsamen Vermögensgegenständen oder aber auch die Fortführung des gemeinsamen Familiennamens

Die Form - das muss beachtet werden

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nur dann rechtens gültig und verbindlich, wenn Sie eine bestimmte Form vorweisen kann. Eine mündliche oder privatschriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung hat nur solange bestand, solange es nicht zum Streit kommt. Gleichen die Aussagen bei der Scheidung nicht mit dem Dokument überein, so kann dies nicht als solches verwendet werden. Sollten Sie sich für eine Scheidungsfolgenvereinbarung entscheiden ist es immer Ratsam diese notariell beurkunden zu lassen. Dies bewirkt, dass die Vereinbarung für beide Parteien rechtlich verbindlich wird und bei Streit als Beweisstück herangezogen werden kann. Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ist also der Grundstein für eine schnelle und einvernehmliche Scheidung.

Alternativ kann die Scheidungsfolgenvereinbarung in einem Termin mündlich gerichtlich protokolliert werden. Diese Alternative ist ebenfalls rechtlich verbindlich und garantiert die gerichtliche Gültigkeit. Mit beiden Urkunden kann im Zweifelsfall gegen den Ehegatten zwangsweise vollstreckt werden also beispielsweise Ehegattenunterhalt eingetrieben werden.

  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung benötigt grundlegend keiner gewissen Form und kann sowohl mündlich, privatschriftlich, notariell beurkundet oder aber mündlich gerichtlich protokolliert werden
  • Empfehlenswert ist die Beurkundung durch einen Notar oder die gerichtliche Protokollierung, da beide im Streitfall als Beweisstück herangezogen werden können

Die Vor- und Nachteile - eine Scheidung im Einvernehmen

Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegen auf der Hand. Das Gesetz lässt Eheleuten bei diesen Vereinbarungen großen Spielraum, um alle mit der Scheidung verbundenen Fragen einvernehmlich untereinander zu regeln. So ist es möglich die Vermögensgegenstände möglichst fair untereinander aufzuteilen, den Unterhaltsanspruch oder auch das Sorgerecht selbst zu bestimmen und somit den Weg für einen spannungsfreien und möglichst sachlichen Umgang miteinander zu ebnen. Dies ist besonders für gemeinsame Kinder wichtig, die bei streitigen Scheidungen häufig in einen Loyalitätskonflikt geraten, was häufig zu Spannungen in der Familie führt. Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist zudem die geringen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Streitige Scheidungen benötigen mehr Zeit, mehr Anwälte und somit auch mehr Kosten. Um dies zu vermeiden und unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Ehegatten aus dem Weg zu gehen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die einvernehmliche Scheidung einfach und unkompliziert gestalten.

Nachteile gibt es bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung kaum. Man sollte jedoch immer beachten, dass auch beim Aufstellen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Streitigkeiten und Unstimmigkeiten entstehen können. Besonders bei Ehen die unglücklich auseinander gehen oder nur von einer Partei eine Scheidung gewünscht ist, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung oft auch nicht helfen. Diese Vereinbarungen setzten voraus, dass beide Partner bereit sind im Einvernehmen über Scheidungsfragen zu diskutieren und nicht nur bereit sind zu nehmen, sondern auch Zugeständnisse zu machen können.

  • Die Vorteile können vor allem von Paaren genutzt werden, die eine einvernehmliche Scheidung wünschen
  • Durch die Scheidungsfolgenvereinbarung können alle mit einer Scheidung verbundenen Fragen privat geklärt werden
  • Scheidungsfolgenvereinbarung eignen sich jedoch nicht für streitige Scheidungen oder Scheidungen, die nur von einem Ehepartner aus gewünscht sind

Die Grenzen - unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten

Auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat Grenzen. Sie darf zwar alles, was mit der Scheidung zusammenhängt regeln, jedoch darf sie keinen der Ehegatten unangemessen benachteiligen. Die Vereinbarung unterliegt also einer gerichtlichen Inhaltskontrolle und kann bei unangemessenen Regelungen als unwirksam erklärt werden. Welche Regelungen unwirksam sind, wird im individuellen Fall vom Gericht bestimmt. Eine unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten wird beispielsweise angenommen, wenn dieser infolge der Vereinbarung vorhersehbar auf Sozialhilfe angewiesen sein wird, oder beispielsweise die elterliche Sorge- und Umgangsrechte kommerzialisiert werden, also die Umgangsrechte von finanziellen Vorteilen abhängig gemacht werden würden. Bei diesen Grenzen gibt es keinen genauen Leitfaden, welche Szenarien zu einer unwirksamen Vereinbarung führen könnten, da diese immer von der jeweiligen Situation abhängig sind und vom jeweilig zuständigen Gericht entschieden werden.

  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung darf keinen Ehegatten unangemessen Benachteiligen
  • Solche Regelungen können vom Gericht als unwirksam erklärt werden
  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung unterliegt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle

Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps

Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich Trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.