Namensänderung nach der Scheidung: Kinder, Führerschein & Fakten

Namensänderung nach der Scheidung – Häufig wünschen Eheleute nach einer Scheidung die Änderung des Nachnamens, um mit der Scheidung abzuschließen, oder einfach, um den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Hierbei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden, die im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten sind. Um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten zu geben, erklären die Experten von Lukinski das Thema Namensänderung nach der Scheidung ausführlich. Zurück zum Ratgeber: Scheidung & Immobilie.

Die Namensänderung – Voraussetzungen, Verfahren und die Kinder

Bei einer Scheidung wird der Ehename zunächst unverändert von beiden Eheleuten fortgeführt. Eine Scheidung kann auf Wunsch aber auch zum Anlass genutzt werden, um eine Namensänderung anzustreben. Dies wird besonders häufig bei streitigen Scheidungen gewünscht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Nachnamen zu ändern. Es kann der Geburtsname wieder angenommen werden, ein Doppelname aus Ehenamen und Geburtsnamen entsteht oder aber der Ehename aus erster Ehe wird wieder angenommen. Welche Voraussetzungen und Verfahren gibt es hierbei, was muss beachtet werden und wie sieht es mit dem Namen der gemeinsamen Kinder aus?

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Eine Namensänderung kann nach einer Scheidung nur vorgenommen werden, wenn diese rechtskräftig ist, also wenn keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind
  • Eine Namensänderung kann nur bei einem Standesamt gemacht werden, welches das Familienbuch führt. Hierfür sind gewisse Unterlagen nötig, wie der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und ein Personalausweis oder Reisepass
  • Kinder können nur unter gewissen Umständen den Nachnamen nach einer Scheidung ändern
  • Das Standesamt berechnet für eine Namensänderung eine Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr von 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung von wichtigen Dokumenten, wie dem Ausweis

Die Voraussetzungen – rechtskräftige Scheidung

Damit eine Namensänderung des Nachnamens nach einer Scheidung erfolgen kann, muss die Ehe rechtskräftig geschieden sein. Eine rechtskräftige Scheidung liegt dann vor, wenn kein Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich ist. Um dies zu gewährleisten, müssen entweder beide Ehepartner beim Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten oder keiner der Ehegatten innerhalb eines Monats gegen den Scheidungsbeschluss durch einen Anwalt Einspruch erheben. Auf dem Scheidungsbeschluss wird durch einen aufgebrachten Rechtskraftvermerk die Rechtskräftigkeit der Scheidung vom Gericht dokumentiert. Um diesen zu erhalten, muss der nach der Scheidung zugestellte Scheidungsbeschluss dem Gericht mit der Bitte um den Rechtskraftvermerk nochmals übersendet werden. Erst dann ist das Dokument als rechtskräftige Scheidung zu werten und für die Namensänderung verwendbar.

  • Eine Namensänderung kann nach einer Scheidung nur vorgenommen werden, wenn diese Rechtskräftig ist
  • Eine Scheidung ist nur dann rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss mehr möglich sind

Das Verfahren – Namensänderung im Standesamt

Die Namensänderung kann nach der Scheidung beim jeweils zuständigen Standesamt durchgeführt werden, da hier das Familienbuch geführt wird. Hierfür werden einige Unterlagen benötigt. Zum einen der Scheidungsbeschluss mit dem Rechtskraftvermerk, ein Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, wenn der Betroffene nach der Hochzeit umgezogen ist. Sind all diese Unterlagen vorhanden, kann die Namensänderung direkt vor Ort durchgeführt werden. Das Standesamt berechnet für die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr einen Betrag von ca. 25 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Ausstellung bzw. Änderung von wichtigen Dokumenten, wie beispielsweise dem Ausweis, dem Reisepass, Kreditkarten oder dem Führerschein.

  • Eine Namensänderung kann nur bei einem Standesamt gemacht werden, welches das Familienbuch führt
  • Es werden gewisse Unterlagen, wie der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und ein Personalausweis oder Reisepass benötigt

Die Kinder – Namensänderung nur unter gewissen Voraussetzungen

Die Scheidung einer Ehe hat zunächst keinen Einfluss auf den Namen von gemeinsamen Kindern. Heiratete jedoch das Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung lebt, erneut und bekommt weitere Kinder aus zweiter Ehe, kann es vorkommen, dass das Kind aus erste Ehe einen anderen Namen als der Rest der Familie trägt und sich ausgeschlossen fühlt. In einem solchen Falle kann das Kind aus erster Ehe unter gewissen Voraussetzungen den Namen annehmen, den die Familie in zweiter Ehe als Ehenamen führt. Das Kind muss hierfür minderjährig und unverheiratet sein und bei dem Elternteil wohnen, dass die Namensänderung wünscht. Zudem muss das Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, andernfalls muss das andere Elternteil der Namensänderung zustimmen. Trägt das Kind den Namen des anderen Elternteils, muss dieser bei einer Namensänderung ebenfalls zustimmen. Ist das betroffene Kind älter als fünf Jahre, muss auch dieses der Namensänderung zustimmen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, steht einer Namensänderung des Kindes nichts mehr im Wege.

  • Kinder können den Nachnamen nach der Scheidung der Eltern ändern
  • Eine Namensänderung der Kinder ist jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich

Scheidung – Voraussetzung, Trennungsjahr, Namensänderung

Die wichtigsten Fragen zum Thema Namensänderung nach der Scheidung

Das Thema Namensänderungen wirft häufig einige Fragen auf. Ist eine Namensänderung überhaupt nötig, welcher Name wäre am sinnvollsten und ist eine Namensänderung den Aufwand überhaupt wert? Damit Sie einfacher entscheiden können, ob eine Namensänderung das Richtige für Sie ist, beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Namensänderung nach der Scheidung für Sie!

Was kostet die Namensänderung nach der Scheidung?

Für die Namensänderung beim Standesamt fallen Kosten für die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühr in Höhe von ca. 25 Euro an. Hinzu kommen Kosten für die Ausstellung bzw. Änderung von Dokumenten, wie dem Ausweis, dem Reisepass oder dem Führerschein.

Wie kann man seinen Namen ändern?

Der Name kann nach einer Scheidung im Standesamt geändert werden, welches das Familienbuch führt. Ist die Familie nach der Hochzeit umgezogen, ist dies jedoch auch bei dem Standesamt des neuen Wohnortes möglich, welches die Dokumente an das ursprüngliche Standesamt sendet.

Können die Kinder den Namen der Mutter annehmen?

Leben die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung bei der Mutter und heiratet die Mutter erneut, so können die Kinder aus erster Ehe den Ehenamen der zweiten Ehe der Mutter annehmen.

Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

Ja, nach der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Nachnamen zu ändern. Eine von diesen ist es, den Geburtsnamen wieder anzunehmen oder aber einen Doppelnamen aus Ehenamen und Geburtsnamen zu wählen.

Können Kinder Doppelnamen haben?

Kinder können nach einer Scheidung keine Doppelnamen annehmen, nur weil eines der Elternteile sich für einen Doppelnamen entscheidet. Die Änderung des Namens der Kinder ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Was ist der Ehename?

Ein Ehename ist ein von beiden Ehegatten bestimmter Familienname, den alle Mitglieder der Familie tragen. Bei einer Eheschließung muss kein Familienname bestimmt werden. Die Eheleute können die zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung behalten.

Scheidung: Ratgeber, Hilfe und Tipps

Eine Scheidung ist komplex, das stimmt. Sie sind aber nicht allein! Viele lassen sich trennen und tatsächlich, ein Großteil findet immer eine gute Lösung. Nur einer kleiner Teil endet im Streit. Damit Sie sich gut vorbereiten können, finden Sie hier unsere kleinen Ratgeber und Tipps zur Scheidung, zu Familie, Geld und Immobilie.