Zugewinngemeinschaft (Lexikon) als gesetzlicher Güterstand

Zugewinngemeinschaft (Definition, Bedeutung) - Wenn durch einen Ehevertrag nichts anderes vereinbart ist, leben Eheleute oder eingetragene Lebenspartner in einer Zugewinngemeinschaft. In dem Fall werden die Vermögensgüter der Ehegatten während der Ehe getrennt, jedoch werden diese bei der Scheidung zusammengelegt und gerecht aufgeteilt, wenn ein Zugewinnausgleich verlangt wird. Durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag lässt sich die Zugewinngemeinschaft modifizieren und wird im Falle der Scheidung aufgelöst.

Zugewinngemeinschaft im Überblick: Unterart der Gütertrennung

  • Eheleute und eingetragene Lebenspartner leben in einer Zugewinngemeinschaft
  • Die Vermögensgüter der Ehepartner werden während der Ehe getrennt, jedoch beim Zugewinnausgleich zusammengelegt und gerecht aufgeteilt
  • Löst sich im Falle der Scheidung auf
  • Durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag lässt sich die Zugewinngemeinschaft modifizieren

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