Ablauf einer Scheidung – Möglichkeiten, Beratung, Lösungen
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Unter allen gemeinsamen Anschaffung steht das Haus als größter Wert in Ihrem Besitz. Allein aus diesem Grund wird eine gemeinsam erworbene, im Ehezeitraum angeschaffte Immobilie auch der größte „Zankapfel“, wenn es um die Vermögensaufteilung im Verlauf der Scheidung geht.
Verkaufen, halten oder vererben? Entscheiden Sie richtig!
Ohne Ehevertrag gehört das Haus beiden Parteien zu 50 Prozent. Das bedeutet, egal ob Sie verkaufen oder das Haus halten möchten, dass jeder Ehepartner das Recht auf die Hälfte des regulären Verkehrswertes hat. Wenn der Verkauf im Raum steht, ist die finanzielle Aufteilung noch verhältnismäßig einfach. Komplexer wird es, wenn Sie im Haus verbleiben möchten und somit vor der Problematik der hälftigen Auszahlung stehen. Auch der richtige Verkaufszeitpunkt oder ein Hausverkauf bei einer noch gemeinsam bestehenden Finanzierung sollten genauestens geplant werden.
Sie können sich vor einer Fehlentscheidung schützen, in dem Sie uns Immobilienmakler kontaktieren und Ihr Anliegen vortragen. Anhand Ihrer Möglichkeiten und Vorstellungen wird dann der beste Weg und unterschiedliche Optionen gefunden, die es im Falle einer Scheidung im Bezug auf Ihr Haus gibt.
Vermögensaufteilung durch einen Ehevertrag
Bei gemeinsamen Immobilienbesitz ratsam!
Auch wenn ein Ehevertrag unromantisch und für frisch Vermählte eher selten ein Gesprächsthema ist: Sollte es zu einer Scheidung kommen, vereinfacht die vorab erfolgte Vertragsregelung Ihre finanziellen Angelegenheiten. Spätestens wenn Sie ein Haus kaufen und es gemeinsam finanzieren, sollten Sie den Ehevertrag nicht ausschließen. Durch diesen Vertrag können Sie ausschließen, dass es im Falle verhärteter Fronten zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie und damit zu einem Verlust von nicht selten 50 Prozent des Realwertes kommt.
Sie können auf diesem Weg vertraglich festhalten, wie das Haus im Scheidungsfall aufgeteilt werden soll und welche Maßnahmen ergriffen werden. Zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie sich einig und verliebt sind, fallen derartige Entscheidungen immer einfach als im Ablauf der Scheidung.
Vor Hausverkauf/ Partnerauszahlung unbedingt Verkehrswert ermitteln lassen
Generell benötigen Sie den Wert der Immobilie. Beim Verkauf, aber auch bei einer Auszahlung des ausziehenden Ehepartners gelangt der Verkehrswert in den Mittelpunkt. Bedenken Sie, dass der Sachwert und Ihr Preis, den Sie seinerzeit für das Haus bezahlt haben, nicht als Grundlage für eine aktuelle Wertermittlung ausreicht. Aufgrund der hohen Nachfrage und den steigenden Immobilienkosten können Sie davon ausgehen, dass der Wert Ihres Hauses in den letzten Jahren gestiegen ist.
Ohne Ehevertrag würde sich bei einem Verkehrswert von 200.000 Euro automatisch ein Anrecht beider Partner ergeben, das 100.000 Euro am Haus beinhaltet. Wird Ihr Objekt noch finanziert, sollten auch diese Details geklärt sein und im Verlauf der Scheidung nicht zu zusätzlichen Differenzen führen.
Wer bedient die Immobilienfinanzierung weiter?
Im Regelfall ist bei einer Ehe davon auszugehen, dass Sie den Kredit für Ihr Haus gemeinsam aufgenommen und bis zum Zeitpunkt der Trennung gemeinsam getilgt haben. Doch wie geht es weiter, wenn Sie die Scheidung einreichen und die Immobilie nicht mehr gemeinsam bewohnen? Haben Sie beide einen gemeinsamen Immobilienkreditvertrag unterzeichnet, sind Sie auch beide weiter dazu verpflichtet, die Verbindlichkeiten der Bank zu bedienen.
Bei Tilgungsschwierigkeiten behält sich die Bank das Recht vor, Ihre Immobilie per Zwangsversteigerung zu verkaufen. Um dieses Problem zu umgehen, müssen Sie selbst aktiv werden und eine klare Regelung zum weiteren Umgang mit den Verbindlichkeiten treffen. Bei einer Streichung eines Ehepartners aus dem Grundbuch und der damit verbundenen Übertragung des Hauses, lässt sich die Problematik der Kreditverbindlichkeit regeln. Diesbezüglich ist es nötig, dass ein Partner im Ablauf der Scheidung seinen Verzicht verdeutlicht und der andere Partner dazu in der Lage ist, die Finanzierung auch selbstständig und als Einzelperson zu gewährleisten.
Mehr zum Thema Scheidung:
Hausverkauf
Ein gemeinsam bewohntes und finanziertes Haus steht im Rahmen einer Scheidung meist im Mittelpunkt. Möchte oder kann kein Partner das Haus halten, läuft es in den meisten Fällen auf einen Immobilienverkauf hinaus. Es gibt verschiedene Lösungen, die Sie in Erwägung ziehen und in Gegenüberstellung betrachten können. Die meisten Scheidungspaare entscheiden sich für einen Hausverkauf an Dritte, da diese Methode die wenigsten Streitigkeiten nach sich zieht. Sie trennen sich gemeinsam von bestehenden Verbindlichkeiten und schließen aus, dass Sie weiterhin zusammen ein Darlehen für Ihr Haus tilgen müssen. Alles über den Hausverkauf.
Trennung und Haus
Die Trennung von Ihrem Partner ist ein Trauma. Damit die Entscheidung über Ihr gemeinsam gekauftes und finanziertes Zuhause nicht traumatisch wird, sollten Sie sich unbedingt für eine professionelle Beratung zu den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten entscheiden. Sie möchten Ihr Haus trotz Trennung behalten und Ihren ehemaligen Partner auszahlen? Oder interessieren Sie sich für den Verkauf und möchten einen realistischen Erlös bei der Veräußerung erzielen? Mehr Informationen zum Thema Trennung und Haus.
Haus halten
Bei Familien mit Kindern steht die Haushaltung im Falle einer Scheidung oftmals bis oben auf der Agenda. Der Partner, bei dem die Kinder verbleiben, bleibt in vielen Fällen im Haus. Damit die Kinder in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können und durch die Scheidung nicht noch zusätzlich belastet werden, erweist sich diese Möglichkeit als beste Lösung. Doch ist der Wunsch zum Haus halten natürlich an die jeweilige finanzielle Lage und an getroffene Vereinbarungen gekoppelt. Mehr zum Thema Haus halten.