Immobilie bewerten lassen: Wohnung, Haus, Mehrfamilienhaus und Grundstück – kostenlos
Immobilie bewerten lassen – Sie sind auf der Suche nach einer groben, ersten Bewertung Ihrer Immobilie? Lernen Sie hier die Schritte kennen, um eine erste, grobe Bewertung geben zu können. Diese Faktoren benötige ich, um Ihnen eine erste Einschätzung geben zu können. Für Grundstück, Eigentumswohnung, Haus, Mehrfamilienhaus, aber auch für Spezialimmobilien. Diese 6 Faktoren zählen für die Bewertung: Immobilienart, Lage, Grund- und Wohnfläche, das Baujahr Ihrer Immobilie. Optional sind noch: Verkaufsgrund (wenn es schnell gehen muss) und Bildmaterial vom Objekt.
Ablauf im Überblick: 6 Schritte Bewertung
Kostenlos, anonym, online – Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Verkaufspreis? Lassen Sie Ihre Immobilie von mir grob bewerten. In diesem Artikel will ich Ihnen kurz aufschlüsseln, welche Informationen ich für eine erste, grobe Immobilienbewertung benötige. Außerdem finden Sie hier Links zu weiterführenden, interessanten Artikeln zu Baujahr, Mängeln, Immobilienarten, uvm.
Kostenlose, erste Bewertung? Mache ich, für Sie!
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Zunächst der Ablauf im Überblick. Die 6 Schritte:
- Schritt: Immobilienart
- Schritt: Lage
- Schritt: Grund- und Wohnfläche
- Schritt: Baujahr
- Schritt: Verkaufsgrund
- Schritt: Bildmaterial
Schritt 1: Grundstück, Wohnung, Haus? Immobilienart
In Schritt 1 geht es um die Immobilienart, die Sie verkaufen wollen. Wir bewerten:
- Haus (Einfamilienhaus, Reihenhaus, etc.)
- Mehrfamilienhaus
- Wohnung
- Gewerbe (Einkaufszentrum, Hotel, etc.)
- Grundstück (Waldgrundstück, Agrarfläche, etc.)
- Spezialimmobilien
Schritt 2: Lage der Immobilie
Senden Sie bitte die exakte Angabe, denn schon in Mikrolage gibt es extreme Unterschiede. Während die Hauptstraße mit Verkehrsader günstig ist, kann es in der Seitenstraße schon teuer werden.
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Ort
Schritt 3: Grundfläche und Wohnfläche
In Schritt 3 notieren Sie die Grundfläche und die eigentliche Wohnfläche.
- Grundfläche
- Wohnfläche
Schritt 4: Baujahr
Je nach Baujahr der Immobilie, unterscheiden sich die Mängel.
Tipp! Lesen Sie hier mehr zum Thema:
Schritt 5: Verkaufsgrund
Warum wollen Sie verkaufen? Alle Informationen werden 100% diskret behandelt und unter allen Aspekten des Datenschutzes. Der Grund ist aber wichtig, beispielsweise bei Scheidung (und Gütertrennung) oder bei Verkauf aufgrund von Liquiditätsproblemen (und Zeitmangel).
- Liquidität
- Erbschaft
- Scheidung
- Insolvenzverfahren
- Zwangsversteigerungen
- Kreditvergabe
Schritt 6: Bildmaterial
Bilder sagen mehr als 1.000 Worte. Bitte senden Sie auch immer 2, 3 Fotos vom Objekt, für einen ersten, sehr groben Eindruck der Substanz.
Kostenlos, anonym, online: Jetzt bewerten lassen
Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Wenn Sie direkt Kontakt aufnehmen wollen, können Sie mir hier persönlich schreiben:
Exakte Bewertung: Berechnung und Kosten
Nach der ersten, groben Bewertung, erfolg fast immer eine exakte Bewertung, durch Experten oder Gutachter. Damit Sie einen Eindruck haben, mit welchen Methoden und Berechnungen bewertet wird, hier ein kleiner Einblick in 3 zentrale Bewertungsmethoden.
Kosten und Grenzwerte: Einschätzung Gutachten
Bei einem Immobilienwert, der unter einer Grenze von 150.000 Euro liegt, können Sie mit ungefähren Kosten von 1.500 Euro rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern mit einem Immobilienwert über 1 Million hebt sich das angesetzt Honorar auf 3.000 Euro.
- Unter 150.000 Euro Wert, circa 1.500 Euro
- Über 1.000.000 Euro Wert, circa 3.000 Euro
Zusatzkosten: Wegerecht & Co.
Da zusätzlich ein Wegerecht beurteilt wurde, kann ein Aufschlag von 20 Prozent = 360 Euro in Rechnung gestellt werden. Damit wären Sie bein einer Immobilie unter 150.000 Euro bei einem Honorar von 1.500 Euro für die Immobilienbewertung plus 360 Euro für die Bearbeitung des Wegerechts, total liegen die Kosten bei 1.860 Euro netto.
Welche Immobilien werden wie bewertet?
In der folgenden Tabelle haben wir für die Immobilienarten und ihre üblichen Bewertungsverfahren zusammengestellt. Mit dem Bewertungsverfahren für das „Gegenrechnen“ findet eine Überprüfung der zuvor ermittelten Werte statt:
Wohnungen (eigengenutzt)
- Vergleichswertverfahren
- Gegenrechnen mit: Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren
Wohnungen (fremdvermietet)
- Ertragswertverfahren
- Gegenrechnen mit: Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren
Wohnhaus (eigengenutzt)
- Sachwertverfahren
- Gegenrechnen mit: Ertragswertverfahren
Wohnhaus (vermietet, z. B. Mehrfamilienhaus)
- Ertragswertverfahren
- Gegenrechnen mit: Sachwertverfahren
Grundstück (unbebaut)
- Vergleichswertverfahren
- Gegenrechnen mit: [Keine]
Grundstück (unbebaut, aber vermietet)
- Vergleichswertverfahren
- Gegenrechnen mit: Ertragswertverfahren