Parkplatz / Stellplatz / Garage verkaufen: Bewertung, Zustand, mit oder ohne Makler + Checkliste
Parkplatz / Stellplatz / Garage verkaufen 2023 – Sie wollen einen Parkplatz / Stellplatz oder Ihre Garage verkaufen und stehen vielleicht vor dem ersten Verkauf überhaupt, dann wird Ihnen diese kurze Einführung zum Sondereigentum und Sondernutzungsrecht, mit Übergang zum Leitfaden „Verkauf in 18 Schritten“ dabei helfen, den gesamten Prozess des Verkaufs kennen zu lernen.
Stellplatz verkaufen 2023: Lernen Sie den Verkauf kennen
Haben Sie schon überprüft, ob Sie Ihren Parkplatz verkaufen dürfen? Hier lernen Sie den Unterschied zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht.
Sollten Sie den Unterschied kennen, scrollen Sie direkt runter zum Verkauf: Ablauf
Sondereigentum und Sondernutzungsrecht: Bedeutung
Der Unterscheid zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht hat einen großen Effekt auf den Verkauf – warum, lernen Sie hier.
Fassen wir das „Sondereigentum“ und das „Sondernutzungsrecht“ einmal ganz einfach zusammen. In Punkto Vermietung macht es keinen Unterschied. Doch es macht einem Unterscheid beim Verkauf.
Einzelne PKW-Stellplätze sind in der Regel Gemeinschaftseigentum.
Deshalb müssen Sie vor dem Verkauf prüfen, ob Sie Ihren Parkplatz als 1) Nutzungsberechtigter vermieten oder 2) als Sondereigentümer, vermieten oder auch (einfach, ohne Zustimmung der anderen Eigentümer) verkaufen dürfen.
Hier lernen Sie, wann welche Fall (1, 2) Eintritt.
Direktverkauf an mich? Einzelner Stellplatz / gesamte Immobilie
Ich erhalte immer wieder anfragen, ob ich auch einen einzelnen Stellplatz kaufen würde. Fast immer ist die Antwort nein, außerhalb der Metropolen Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt oder München.
Meine kleine Empfehlung bzw. Tipp, sollten Sie einen einzelnen Stellplatz verkaufen wollen: Schreiben Sie Ihre Miteigentümer an. Die Liste bekommen Sie von der WEG-Verwaltung. Machen Sie einen Aushang. Wenn der Parkplatz gut vermietet ist, gerade in der heutigen Zeit von Inflation und wenig Geld von der Bank (Zinsen), sollten Sie vielleicht sogar eher darüber nachdenken, Ihren Stellpatz zu behalten.
Schnell erklärt! Wann gilt was?
Gesetzlich (nach Wohnungseigentumsgesetz [WEG]) liegt der Unterschied in der Frage a) oberirdisch [Sondernutzungsrecht] oder b) unterirdisch [Sondereigentum]. Dazu gibt es Ausnahmen, bei „abgeschlossenen“ Räumen, so können auch oberirdische Garagen Sondereigentum sein.
Wann ist der Verkauf Ihres Stellplatzes erlaubt und wann nicht?
Sondernutzungsrecht schnell erklärt
Beim Sondernutzungsrecht ist kein gesonderter Verkauf des Parkplatzes zulässig – zumindest nicht ohne Zustimmung aller Eigentümer auf der Eigentümerversammlung. Die Vermietung selbst liegt ausschließlich in Ihrem Ermessen. Für den Verkauf brauchen Sie, wie gesagt, die Zustimmung der Anderen.
Sondernutzungsrecht:
- Vermietung einfach möglich
- Verkauf nur mit Zustimmung aller Eigentümer
Sondereigentum schnell erklärt
Beim Sondereigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt für den Parkplatz erstellt. So ist ein Weiterverkauf an Dritte problemlos möglich ist.
Sondereigentum:
- Vermietung und Verkauf an Dritte einfach möglich
Geregelt in der Teilungserklärung / -vereinbarung
Wann liegt ein Sondernutzungsrecht vor und wann Sondereigentum?
Die Antwort für ein spezielles Objekt, finden Sie in der Teilungserklärung oder auch Teilungsvereinbarung. Hier ist durch die Eigentümerversammlung geregelt worden, ob es sich um 1) Sondereigentum handelt oder ob Sie „nur“ ein 2) Sondernutzungsrecht am Parkplatz haben.
Wann, welcher Fall (im Allgemeinen) vorliegt, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Der erste, ausschlaggebende Unterschied ergibt sich aus der Frage, ist Ihr Stellplatz:
- Oberirdisch angelegt (Parkplatz)
- Oder in einer Tiefgarage
Oberirdische Stellplätze (Parkplatz):
Stellplatz unterirdisch (Tiefgarage):
Ausnahme oberirdische, abgeschlossene Räume (Garagen), dazu gleich mehr:
Sondernutzungsrecht beim Stellplatz
Das Sondernutzungsrecht hingegen besagt, dass Sie als Eigentümer bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein nutzen dürfen. Dementsprechend ist beim Sondernutzungsrecht kein gesonderter Verkauf des Parkplatzes, ohne Zustimmung aller Eigentümer in der Eigentümerversammlung, zulässig.
Sondernutzungsrecht heißt:
- Alleiniges Nutzungsrecht
- Kein Verkauf ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Quelle: WEG §5
Sondereigentum beim Stellplatz
Wie schon gelernt, beim Sondereigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt für den Parkplatz erstellt, so dass ein Weiterverkauf möglich ist.
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist Sondereigentum dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt. Außerdem wichtig, insbesondere für oberirdische Parkplätze, nach WEG § 3 Abs. 2 ist Sondereigentum nur an abgeschlossenen Räumen möglich. Das macht gleich auch den großen Unterschied bei der Frage: Dürfen Sie Ihren Parkplatz verkaufen oder nicht.
Sondereigentum heißt:
- Abgeschlossene Räume, nach WEG
- Weiterverkauf möglich ohne Abstimmung
Quelle: WEG §3 (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht [Wohnungseigentumsgesetz])
Sondereigentumsfähig? Oberirdisch / unterirdisch (Tiefgarage)
Welche Art Parkplatz ist dementsprechend sondereigentumsfähig?
- Parkplatz in Tiefgarage = Ja
Einzelne Tiefgaragenplätze sind sondereigentumsfähig. Hierzu heißt es in WEG §3 extra „Garagenstellplätze gelten als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind“.
Nicht sondereigentumsfähig sind oberirdisch angelegt Stellplätze.
- Parkplatz oberirdisch = Nein
Ausnahme: Oberirdisch und abgeschlossen
Ausnahme sind hier, nach WEG § 3 Abs. 2 „abgeschlossene Räume“, wie Garagen und Garagenanlagen.
Die Regelung wird in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder Vereinbarung bestimmt. Fehlt dies, müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer dem Sondereigentum (oder Sondernutzungsrecht) zustimmen.
Schritt für Schritt: Checkliste Verkauf
Sollten Sie Ihren allerersten Stellplatz verkaufen, müssen Sie sich vom typischen Ablauf beim Immobilienverkauf nicht weit entfernen. Die Parameter sind grundlegend gleich, insbesondere wenn Ihre Käufer Kapitalanleger sind (Vermietung). Alles beginnt bei der Zeitplanung, was Sie auch direkt zur zweiten Frage bringt, mit oder ohne Makler verkaufen?
Egal ob Parkplatz oder Eigentumswohnungen, der Grundsatz ist beim Verkauf einer Immobilie immer gleich. Sie müssen die finale Verkaufs Entscheidung treffen, Sie brauchten die richtigen Unterlagen, Sie müssen Ihre Immobilie (Parkplatz) von einem Profi bewerten lassen. Und damit Sie gut auf Ihren ersten Parkplatzverkauf vorbereitet sind, finden Sie hier einen umfangreichen Ratgeber in 18 Schritten!
Lernen Sie hier alles Wichtige in 18 Schritten!
Vorbereitung: Immobilie und Verkauf vorbereiten
- Finanzplanung und Verkaufszeitpunkt
- Immobilienmakler beauftragen
- Unterlagen und Dokumente
- Immobilienwert steigern
- Angebotspreis ermitteln
- Exposé erstellen
Verkaufsphase: Immobilie vermarkten und Käufer finden
- Immobilie vermarkten
- Kontakt mit Kaufinteressenten
- Kaufinteressenten filtern und auswählen
- Bonitätsprüfung
- Besichtigungstermine
- Verkaufsgespräch & Kaufpreisverhandlung
Verkaufsabwicklung: Kaufvertrag bis Übergabe
- Kaufvertrag bei Notar aufsetzen
- Notartermin
- Grundbucheintrag und Zahlungsabwicklung
- Übergabe der Immobilie
- Notarkosten & Maklerprovision
- Steuern zahlen
Stellplätze: Statistik
Insbesondere in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart und anderen Städten mit stabiler, steigender Tendenz in verschiedenen Bereichen (Einwohnerzahl, Demografie, Wirtschaft, usw), sind Stellplätze begehrt. Schon gewusst: Trotz „Klima-Debatte“ steigt der Verkauf von Fahrzeugen hierzulande jedes Jahr.
Allein letztes Jahr, gab es 2,92 Millionen Pkw-Neuzulassungen (Quelle: KBA). Laut KBA erhöhte sich der Fahrzeugbestand in Deutschland um ganze 1,1 Millionen Fahrzeuge, im Vergleich zum Vorjahresstichtag auf circa 66,9 Millionen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, ganze +1,6 %.
66,9 Millionen zugelassene Fahrzeuge in Deutschland
Keine Sorge, Ihren Stellplatz bekommen Sie verkauft! Die Frage ist nur noch: Wie viel ist Ihr Stellplatz / Ihre Garage wert?
Hier noch einmal Zahlen zum Verkauf von PKW: