Instandhaltungspflicht (Lexikon) WEG des Gebäudes
Instandhaltungspflicht WEG (Definition, Bedeutung) – Jeder Wohnungseigentümer ist dazu verpflichtet, die in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile instand zu halten. Zum Beispiel muss der Erdgeschosseigentümer das in seinem Bereich befindliche Gartenteil instand halten. Zur Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung wird eine Instandhaltungsrücklage angesammelt, welche jedoch nicht gesetzlich verpflichtend ist. Diese kann aber jeder Wohnungseigentümer verlangen. Diese Rücklagen vermeiden Liquiditätsengpässe und den Verfall einer Immobilie.
Instandhaltungspflicht (WEG) im Überblick: Verpflichtung zur Instandhaltung eines Gebäudeteils
- Jeder Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, die in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile instand zu halten
- Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage möglich
- Instandhaltungsrücklage dient zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen und dem Verfall einer Immobilie
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