Teilungserklärung (Lexikon) für die Aufteilung in Miteigentumsanteile

Teilungserklärung (Definition, Bedeutung) – In der Teilungserklärung wird ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Das bedeutet, dass der Eigentümer festlegt, dass das Eigentum an einem Grundstück so aufgeteilt werden soll, dass jeder Anteil mit dem Sondereigentum an einer Wohnung oder an einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum verbunden ist. Für die Eintragung im Grundbuch muss eine notarielle Beurkundung eingereicht werden. Die drei Ziele der Teilungserklärung sind zum einen die Bestimmung der Höhe der Miteigentumsanteile, die Qualifizierung des Sondereigentums und dessen Nutzungszweck und schließlich die Grenzbestimmung von Gemeinschafts- und Sondereigentum und die eventuelle Gewährleistung der Sondernutzungsrechte.

Teilungserklärung im Überblick: Begründung des Wohnungs- und Teileigentums

  • Grundstück wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt
  • Jeder Anteil der Aufteilung soll mit dem Sondereigentum an einer Wohnung oder an einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum verbunden sein
  • Für die Grundbucheintragung muss eine notarielle Beurkundung eingereicht werden
  • Ziele der Teilungserklärung: Bestimmung der Höhe der Anteile, Qualifizierung des Sondereigentums und dessen Nutzungszweck, Gewährleistung von Sondernutzungsrechten

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