Lastenfrei (Lexikon) bezüglich der Grundpfandrechte

Lastenfrei (Definition, Bedeutung) – Ein Verkäufer einer Immobilie ist dazu verpflichtet, dem Käufer die Immobilie lastenfrei zu übergeben. Lastenfrei bedeutet, dass im Grundbuch keine Rechte Dritter an dieser Immobilie eingetragen sein dürfen. Wenn dennoch Rechte Dritter im Grundbuch gelistet sind, muss besprochen werden, welche gelöscht werden sollen und welche an den Käufer übergehen. Der Notar muss garantieren, dass ein Grundstück lastenfrei an einen Käufer übergeben wird, es sei denn es handelt sich um vereinbarte Belastungen.

Lastenfrei im Überblick: Sicherung von Forderungen

  • Verkäufer einer Immobilie ist verpflichtet Käufer Immobilie lastenfrei zu übergeben
  • Lastenfrei: im Grundbuch sind keine Rechte Dritter an Immobilie eingetragen
  • Wenn Rechte Dritter gelistet sind, muss Absprache erfolgen, welche gelöscht werden und welche an Käufer übergehen sollen
  • Notar muss garantieren, dass Grundstück lastenfrei an Käufer übergeht, wenn nicht anders vereinbart

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