Winterräumpflicht als Verkehrssicherung

Winterräumpflicht – Die Winterräumpflicht ist die Pflicht zur Verkehrssicherung bei Schnee und Glätte um Unfälle zu vermeiden. Diese Pflicht besteht für jeden Anlieger an einer Straße, Zufahrt oder einem Bürgersteig. Man sollte sich im Zweifelsfall bei einer fachkundigen Stelle Rat einholen, da es zu nicht ausreichend geräumten Wegen umfangreiche Regelungen und Rechtssprechungen bei Haftung von Unfällen gibt. Bei Mehrfamilienhäusern trägt der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht, aber in den meisten Fällen beauftragen die Vermieter einen Hausmeister, welcher dann die Winterräumpflicht trägt.

Winterräumpflicht im Überblick: Zur Vermeidung von Unfällen bei Schnee und Glätte

  • Ist die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte um Unfälle zu vermeiden
  • Besteht für jeden Anlieger an einer Straße, zufahrt oder einem Bürgersteig
  • Gibt umfangreiche Regelungen und Rechtssprechungen bei nicht ausreichend geräumten Wegen, deshalb schlimmstenfalls bei einer fachkundigen Stelle Rat einholen
  • Bei Mehrfamilienhäusern trägt der Vermieter die Pflicht, beauftragt aber meistens einen Hausmeister zur Ausführung dieser

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