Aktienarten – Übertragbarkeit, Rechtsumfang & Grundkapital Zerlegung

Aktienarten – Eine Aktiengesellschaft beschäftigt sich, wie der Name schon sagt, mit dem Aktienhandel. Sicherlich hast du auch schon einmal davon gehört, dass Aktien steigen und fallen können. Vielleicht kennst du auch jemanden, der sein Vermögen in Aktien angelegt hat. Doch was genau ist eigentlich eine Aktie? Kurz und knapp: Bei einer Aktie handelt es sich um eine Urkunde, die deinen Anspruch am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bestimmt und dir einen festgelegten Gewinnanteil zusichert. In diesem Zusammenhang ist oft auch die Rede von „einen Anspruch verbriefen“. Hier gibt es alle Rechtsformen und hier geht es zurück zur Übersicht AG.

Aktienarten: Übertragung, Rechte & Kapitalzerlegung

Es gibt viele verschiedene Arten von Aktien, die wiederum unterschiedlichen Kategorien zugehörig sind. So wird beispielsweise zwischen Aktienarten nach Grad der Übertragbarkeit differenziert oder nach Rechtsumfang oder auch nach der Methode der Zerlegung des Grundkapitals. Unter Umständen wird auch der Begriff „Orderpapier“ verwendet. Hiermit werden schlicht Wertpapiere bezeichnet, die auf einen bestimmten Namen lauten und via Einigung, Übergabe oder Indossament ihren Eigentümer wechseln können. Mit Indossament ist übrigens der Begebungsvermerk auf einem solchen Wertpapier gemeint, der eine anteilige oder umfängliche Übertragung der Rechte ermöglicht. Der Wortteil „Order“ rührt also von „Auftrag“ her, da die Übertragung der Aktie in Auftrag gegeben wird.

Generell kann der Wert einer Aktie – oder einer Anleihe oder einem Investmentzertifikat – in zwei Wertangaben ausgedrückt werden: Zum einen gibt es den Nennwert – auch Nominalwert genannt -, also den wirtschaftlich in Geld ausgedrückten Zahlwert, wie er auf Banknoten, Münzen oder Wertpapieren zu finden ist. Zum anderen gibt es den Börsenkurs, den an der Börse ermittelten Kurs von Wertpapieren – sprich: den aktuellen Marktwert.

Aktienarten nach Grad der Übertragbarkeit

Bei der Unterscheidung von Aktienarten nach dem Grad der Übertragbarkeit werden Inhaberaktien und Namensaktien sowie vinkulierte Namensaktien zusammengefasst.

  • Inhaberaktien (inh.)
  • Namensaktien (NA)
  • Vinkulierte Namensaktien (vink. NA)

Inhaberaktie – Übertragung durch Einigung & Übergabe

Inhaberaktien – kurz: Inh. – lauten entsprechend ihrer Bezeichnung üblicherweise auf den Inhaber und bilden den Normaltyp unter den Aktienarten nach Grad der Übertragbarkeit. Sie können durch Einigung und Übergabe an einen neuen Eigentümer übermittelt werden, was die Handelbarkeit dieser Aktienart enorm vereinfacht. Einzige Einschränkung: Die Emission – das heißt: die Ausgabe – der Aktien darf nur bei Volleinzahlung erfolgen.

Namensaktien – Mindesteinzahlung 25 % Nennwert & Agio

Namensaktien – abgekürzt: NA – sind der Form nach „geborene“ Orderpapiere. Geborene Orderpapiere sind Kraft Gesetz als Wertpapiere anzusehen. Hierzu gehören neben der Namensaktie unter anderem der Scheck und der Wechsel. Namensaktien lauten auf denjenigen Aktionär, der im Aktienbuch bzw. Aktienregister aufgeführt ist. Dadurch wird er dazu ermächtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat er als einziger Dividendenzahlungsanspruch für diese Aktien. Der Mindesteinzahlungsbetrag entspricht 25 Prozent von Nennwert und Agio. Die Eigentumsübertragung von Namensaktien erfolgt durch Indossament, Übergabe plus Umschreibung im Aktienbuch der Gesellschaft, was die Handelbarkeit entsprechend belastet.

Vinkulierte Namensaktien – Übertragung mit Zustimmung der Gesellschaft

Vinkulierte Namensaktien werden mit vink. NA abgekürzt und stellen eine Sonderform der herkömmlichen Namensaktien dar. Von der Ausstattung her gibt es keine Unterschiede, allerdings ist eine vinkulierte Namensaktie nur dann übertragbar, wenn die Gesellschaft ihre Zustimmung bestätigt. Dies ist besonders vorteilhaft, um die Besitzverhältnisse der Aktien exakt zu steuern und die Absichten anderer Unternehmen, diese Aktien zu übernehmen, früh erkennen zu können. Werden viele Kleinanleger allerdings durch Großaktionäre – beispielsweise Banken – vertreten, lassen sich auch vinkulierte Namensaktien leicht übertragen. Scheidet ein Aktionär aus der AG aus, kann er seine Ansprüche mittels Blankozession und Unterzeichnung einer speziellen Urkunde sogar an ihm unbekannte Gesellschafter übertragen.

Aktienarten nach Rechtsumfang

Gemäß der Unterscheidung von Aktienarten nach Umfang der Rechte wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien differenziert.

  • Stammaktien (SA)
  • Vorzugsaktien (VA)

Stammaktien – Ur-Form der Aktie mit vierfachem Rechtsanspruch

Stammaktien – Abkürzung: SA) – sind der Normaltyp unter den Aktienarten nach Rechtsumfang und stellen die wohl ursprünglichste Form aller Aktien dar. Stammaktien beinhalten vier wesentliche Rechte: Zuerst einmal gilt der Dividendenauszahlungsanspruch, das heißt also, es besteht Rechtsanspruch auf einen bestimmten Anteil am Bilanzgewinn. Weiterhin ermöglichen Stammaktien die Teilnahme an den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft inklusive Ausübung des eigenen Stimmrechts. Ein dritter Aspekt betrifft das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös, wonach ein Teil des Geldes aus der Verflüssigung dem Inhaber einer Stammaktie Kraft Gesetz zusteht. Nicht zuletzt ermächtigt eine Stammaktie auch zu der Anfechtung von in der Hauptversammlung gefassten Beschlüssen.

Vorzugsaktien – Vorrechte bei Gewinnverteilung & Gesellschaftsvermögen

Vorzugsaktien – kurz: VA -, heißen Vorzugsaktien, weil ihre Ausstattung im Vergleich zu den Stammaktien bestimmte Vorrechte umfasst. Dabei handelt es sich in der Regel entweder um Bevorrechtigungen bei der Gewinnverteilung oder um besondere Ansprüche hinsichtlich des Gesellschaftsvermögens. Vorzugsaktien mit mehrfachem Stimmrecht – sogenannte Mehrstimmrechtsaktien – sind in Deutschland laut Aktiengesetz (AktG) nicht zulässig.

Vorzugsaktien ohne Stimmrecht – auch stimmrechtslose Vorzugsaktien genannt – gelten als Sonderform der Vorzugsaktie. Sie werden oft zur Finanzierung des Eigenkapitals eingesetzt, wenn eine Kapitalerhöhung aufgrund schlechter Aktienkurse nicht möglich ist. Dem Aktieninhaber wird im Ausgleich für seinen Stimmrechtsverlust zum Beispiel eine höhere Dividende oder ein Nachzugsrecht angeboten, gleichzeitig kann so der Eigenkapitalbedarf gestillt werden.

Gesetzesauszug – § 12 AktG:

(1) Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Vorzugsaktien können nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

(2) Mehrstimmrechte sind unzulässig.

Aktienarten nach Methode der Zerlegung des Grundkapitals

Wird die Methode der Zerlegung des Grundkapitals betrachtet, erfolgt eine Unterscheidung zwischen Nennwertaktien und nennwertlosen Aktien. Die Form und eventuell geltende Mindestbeträge der Aktien werden im Aktiengesetz (AktG) festgelegt.

  • Nennwertaktien
  • Quotenaktien
  • Stückaktien

Gesetzesauszug – § 8 AktG:

(1) Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden.
(2) Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig. Für den Schaden aus der Ausgabe sind die Ausgeber den Inhabern als Gesamtschuldner verantwortlich. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten.
(3) Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Die Stückaktien einer Gesellschaft sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten. Absatz 2 Satz 2 und 3 findet entsprechende Anwendung.
(4) Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich bei Nennbetragsaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien.
(5) Die Aktien sind unteilbar.
(6) Diese Vorschriften gelten auch für Anteilscheine, die den Aktionären vor der Ausgabe der Aktien erteilt werden (Zwischenscheine).

Nennwertaktien – Geldwerte Aktien ab 1 Euro & pari

Nennwertaktien – mitunter auch Nennbetragsaktien oder Summenaktien genannt – lauten, wie der Name herleiten lässt, auf einen festgelegten Nennbetrag bzw. Nominalbetrag, der in Geldwerten ausgedrückt wird. Sie dürfen nicht unter pari ausgegeben werden, was bedeutet, dass der Nennwert nicht unterhalb des Marktwerts liegen darf. Ist dies der Fall, wird die Differenz als Disagio bezeichnet. Liegt der Nennwert einer Aktie über pari – ist der Nennwert also größer als der Börsenkurs -, wird die Abweichung als Agio bezeichnet. Nennwertaktien sind auf einen Mindestwert von einem Euro angesetzt. Die Summe der Nennwerte ergibt das Grundkapital einer Gesellschaft.

  • über pari: Nennwert > Börsenkurs (Differenz Agio)
  • Pari: Nennwert = Börsenkurs
  • Unter pari: Nennwert < Börsenkurs (Differenz = Disagio)

Nennwertlose Aktien – Quotenaktien & Stückaktien

Nennwertlose Aktien sind ein Sammelbegriff für Aktien, die keinen ausgewiesenen Nennwert besitzen. Es wird zwischen Quotenaktien – als „echte nennwertlose Aktien“ – und Stückaktien – als „unechte nennwertlose Aktien“ – unterschieden. Bisweilen werden auch beide Aktienarten als echte bzw. unechte Quotenaktien bezeichnet.

  • Quotenaktie: echte nennwertlose (Quoten-)Aktie
  • Stückaktie: unechte nennwertlose (Quoten-)Aktie
Quotenaktien – Anteilsaktien am Grundkapital

Echte nennwertlose Aktien sind Quotenaktien, deren Anteil am Grundkapital einer AG urkundlich angegeben ist, beispielsweise 1/1.000 oder 1/50.000. Sie verkörpern also einen auf einen dem Anteilsrecht entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsvermögens und lauten nicht, wie der Namensteil „Quote“ vermuten lassen könnte, auf einen bestimmten Mindestbetrag am Grundkapital des Unternehmens. Es lässt sich demnach auch kein Nennwert für diese Aktien berechnen. Ist der Prozentsatz der Anteilsaktie auf der Urkunde angegeben, wird die Quotenaktie als „sprechend“ bezeichnet. Bei einer „stumme“ Quotenaktie hingegen fehlt dieser Vermerk.

Achtung: Echte nennwertlose Quotenaktien sind zwar unter anderem in den USA, Kanada, Belgien und Italien gebräuchlich, in Deutschland jedoch sind sie in der Regel nicht zulässig, da diese Aktien börsenbeweglich sind und dadurch eine extreme Bilanzverschleierung bedeuten können.

Stückaktien – Häufigste Aktienart seit Euro-Einführung

Stückaktien – abgekürzt mit o. N. für „ohne Nennwert“ – gelten als „unecht“, da sie weder auf einen bestimmten Nennwert noch auf eine gewisse Quote lauten. Sie werden mengenmäßig als Ergebnis einer Division vom Grundkapital durch die Anzahl der Aktien in Stück angegeben, wobei ihr Nennwert fiktiv berechnet wird. Stückaktien verkörpern also im Gegensatz zu Quotenaktien einen Anteil am Grundkapital einer AG und dürfen einen vorgegebenen Mindestbetrag von einem Euro pro Aktie nicht unterschreiten. Sie sind die in Deutschland am häufigsten anzutreffende Aktienart und wurden ursprünglich eingeführt, um die Umstellung von Aktien auf den Euro für Aktiengesellschaften einfacher zu gestalten.

AG: Gründung, Rechtsform, Immobilienaktien

  1. Immobilienaktien: Liste von Unternehmen
  2. Aktiengesellschaft (AG)
  3. Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
  4. Immobilien GmbH

Immobilienaktien: Liste von Unternehmen

Immobilien Aktie – Immobilien als Kapitalanlage kann sich nicht jeder leisten. Durch Immobilien Aktien kann aber jeder am Immobilienmarkt teilnehmen und Geld investieren. Die Aktienkurse der großen Player steigen Jahr für Jahr. Vonovia, Deutsche Wohnen, Dream Global, CBRE und Patrizia sind ein paar, der bekanntesten, aktiven Firmen in Deutschland. Dazu kommen noch über 25 weitere Unternehmen. Wir haben hier einen Überblick der beliebtesten Immobilien Aktien für dich als Anleger. Vorab aber ein Blick auf die Risiken einer Aktien, der Börse, für Beginner und Anfänger. Jetzt zur Liste und mehr zum Immobilienmarkt, deinen Anlageoptionen und allen Kursen im Überblick, hier im Artikel zu Immobilien Aktien.

Aktiengesellschaft (AG): Gründen, Haftung, Rechtsform & Co.

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Immobilienaktiengesellschaft / REIT-AG – Du findest die Idee einer AG gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Kapitalgesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, das der Finanzierung, Erschließung, Realisierung, Vermietung, oder Vermarktung von Immobilien dienlich ist – angefangen bei einer einzigen Immobilie bis hin zu einem Immobilienbestand im drei- oder mehrstelligen Bereich. Auch die Verwaltung von Immobilieneigentum oder Fremdimmobilien im Auftrag von Dritten kann über eine Immobilien AG abgewickelt werden.

Immobilien GmbH & Vermögensverwaltende GmbH

Alternative – In diesem Artikel lernst du die Grundlagen zur Thematik der Immobiliengesellschaften. Kurz erklärt: Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, welches den Zweck der Vermietung, Erschließung, Finanzierung, Realisierung und/oder Vermarktung verfolgt. Dabei ist es egal, ob es sich um eine oder mehrere Immobilien handelt. Auch die Verwaltung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien – im Eigeninteresse oder als angebotene Dienstleistung gegenüber Dritten – ist ein beliebter Schwerpunkt bei Immobiliengesellschaften und vermögensverwaltender GmbH. Erfahre mehr über die wichtigsten Vorteile und Nachteile beim Immobilienkauf sowie die zu erwartenden Kosten.