Einheitliche Fassadengestaltung (Lexikon) – Eigentumswohnung, Farbe & Altbau
Einheitliche Fassadengestaltung (Definition, Bedeutung) – Wird vom Eigentümer oder bei Mehrfamilienhäusern von der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt. Verändert ein Mieter oder Besitzer einer Eigentumswohnung etwas an seiner Fassade, muss er sich die dementsprechende Zustimmung einholen. Hierbei spielt es keine Rolle ob es um eine andere Farbe, eine Veränderung am Putz oder an der generellen Architektur des Hauses geht. Es bedeutet, dass die Bewohner nicht nach belieben Sachen anbringen oder verändern können, da ein harmonisches und einheitliches Erscheinungsbild des Hauses bewahrt werden soll. Gerade in Feriengebieten mit vielen Bungalows, wird sehr streng auf eine einheitliche Fassadengestaltung geachtet und sie dürfen ihren Bungalow zum Beispiel nicht mit einer anderen Farbe streichen. Für die meisten Altstädte gibt es strenge Vorschriften für eine einheitliche Fassadengestaltung.
Einheitliche Fassadengestaltung im Überblick
- Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaft legt Regeln fest & entscheidet über Änderungen
- Harmonisches & einheitliches Erscheinungsbild soll gewährleistet werden
- Altstädte – besonders strenge Vorschriften
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