Einheitliche Fassadengestaltung (Lexikon) – Eigentumswohnung, Farbe & Altbau
Die Fassade gehört bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern zum Gemeinschaftseigentum — auch dann, wenn sie direkt an Ihre Wohnung grenzt. Das bedeutet: Weder der einzelne Eigentümer noch der Mieter darf eigenmächtig die Farbe ändern, eine Markise montieren oder die Außenwand dämmen. Wer es trotzdem tut, riskiert Rückbau auf eigene Kosten, Schadensersatz und im schlimmsten Fall eine […]



