Kauf bricht nicht Miete einer Immobilie (Lexikon)
Kauf bricht nicht Miete (Definition, Bedeutung) – Der Kauf einer Immobilie bricht nicht die Miete. Das bedeutet, dass wenn ein Eigentümer seine vermietete Immobilie verkaufen möchte, führt der Erwerber das Mietverhältnis als neuer Vermieter fort. Das bedeutet, dass der neue Vermieter an den Mietvertrag gebunden ist, und er dementsprechend nicht den Mieter veranlassen kann, einen neuen Mietvertrag mit ihm aufzusetzen. Die Voraussetzung für diesen Übergang ist, dass das Wohnungseigentum nach der Überlassung an den Mieter veräußert wird. Erst durch die Eintragung im Grundbuch wird der Erwerber auch Eigentümer der Immobilie.
Kauf bricht nicht Miete im Überblick: Weiterführung des Mietverhältnisses als neuer Vermieter
- Beim Erwerb einer Immobilie wird das bestehende Mietverhältnis als neuer Eigentümer fortgeführt
- Neuer Vermieter ist also an den Mietvertrag gebunden und darf keinen neuen aufsetzen
- Voraussetzung ist, dass das Wohnungseigentum nach der Überlassung an den Mieter veräußert wird
- Erst durch Grundbucheintrag wird der neue Erwerber zum Eigentümer
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