Lastenwechsel (Lexikon) im Zusammenhang mit der Immobilie
Lastenwechsel (Definition, Bedeutung) – Wenn ein Erwerber eine Immobilie kauft, geht nicht nur der Nutzen der Immobilie auf ihn über, sondern auch die Lasten. Die Lasten sind unter anderem alle offenen Zahlungspflichten, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Diese Lasten können sowohl privat, als auch öffentlich-rechtlich zustande kommen. Eine öffentliche Last bezeichnet unter anderem die Grundsteuer der Immobilie und eine private Last bezeichnet zum Beispiel die Gebäudeversicherung.
Lastenwechsel im Überblick: Übernahme der Lasten beim Erwerb einer Immobilie
- Nach dem Kauf einer Immobilie geht nicht nur der Nutzen auf den Erwerber über, sondern auch die Lasten
- Lasten: offene Zahlungspflichten im Zusammenhang mit der Immobilie
- Lasten können privat, oder auch öffentlich-rechtlich zustande kommen
- Öffentliche Last: z.B. Grundsteuer der Immobilie
- Private Last: z.B. die Gebäudeversicherung
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