Auflassung (Lexikon) Grundbuch des Eigentums an einer Immobilie

Auflassung Grundbuch (Definition, Bedeutung) – Als Auflassung versteht man die Einigung des Käufers und Verkäufers, dass das Eigentum an der Immobilie an den Erwerber übergeben und der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen werden soll. Erst mit der Auflassung und der vollzogenen Eintragung ins Grundbuch erhält der Erwerber das Grundstück. Im Kaufvertrag des Grundstücks wird dann vermerkt, dass die Eigentumsumschreibung beantragt werden soll.

Auflassung (Grundbuch) im Überblick: Übertragung des Eigentums am Grundstück

  • Einigung zwischen Käufer und Verkäufer
  • Eigentum am Grundstück wird übertragen
  • Übertragung wird im Grundbuch vollzogen

Zurück zum Wiki: Immobilien Lexikon