Immobilienrente (Lexikon) zur Finanzierung einer Immobilie
Immobilienrente (Definition, Bedeutung) – Wenn der Käufer einer Immobilie die Finanzierung nicht sofort oder vollständig aufbringen kann, kann vereinbart werden, dass der Erwerber dem Verkäufer eine fortlaufende Rente entrichtet. Die Zahlungsverpflichtung des Erwerbers muss dinglich im Grundbuch abgesichert sein, da die Immobilienrente langfristig angelegt ist und der Verkäufer sich gegen die Inflation des Geldes und die Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers absichern muss. Durch die Komplexität der Rechtsmaterie und der Details der Vereinbarung ist eine Beratung durch einen Notar bedeutsam.
Immobilienrente im Überblick: Die Umkehrhypothek
- Zur Finanzierung einer Immobilie, anstelle der Zahlung des Kaufpreises
- Käufer entrichtet dem Verkäufer eine fortlaufende Rente
- Zahlungsverpflichtung des Käufers muss dinglich im Grundbuch abgesichert sein
- Beratung durch einen Notar unabdingbar
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