Treuhandkonto Notar (Lexikon) zur Verwaltung von Vermögenswerten
Treuhandkonto Notar (Definition, Bedeutung) – Das Besondere an einem Treuhandkonto ist, dass der Inhaber des Kontos nicht der Eigentümer des darauf befindlichen Vermögens ist. Der Inhaber ist meistens ein Notar oder Rechtsanwalt, welcher die Vermögenswerte des Eigentümers verwaltet. Insbesondere beim Verkauf von Grundstücken und Immobilien ist ein Treuhandkonto regelmäßig vonnöten. Hierbei richtet der zuständige Notar ein sogenanntes Anderkonto ein, auf welches der Käufer den vereinbarten Kaufbetrag einzahlt. Zwar kann der Verkäufer noch nicht auf die Geldsumme zugreifen, jedoch hat er die Gewissheit, dass der Erwerber den Kaufpreis aufbringen kann.
Treuhandkonto (Notar) im Überblick: Der Notar als Verwalter eines anderen Kontos
- Der Inhaber, meist ein Notar, des Kontos ist nicht der Eigentümer der Vermögenswerte
- Der Notar verwaltet die Vermögenswerte des Eigentümers
- Regelmäßig beim Verkauf von Immobilien vonnöten
- In dem Fall: der zuständige Notar richtet ein Konto ein, auf welches der Erwerber den Kaufpreis der Immobilie einzahlt
- Der Verkäufer der Immobilie kann zwar noch nicht auf das Geld zugreifen, aber er hat die Gewissheit, dass der Erwerber den Kaufpreis aufbringen kann
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