Abteilung Grundbuch (Lexikon) als Gliederung
Abteilung Grundbuch (Definition, Bedeutung) – Das Grundbuch setzt sich aus drei Abteilungen zusammen. In Abteilung I sind die Personaldaten einer Person eingetragen. Wenn mehrere Eigentümer vorhanden sind müssen alle einem Verkauf zustimmen, indem sie den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. In Abteilung II werden alle Belastungen des Grundstücks, ausgenommen von den Grundpfandrechten, vermerkt. In dieser Abteilung ist zu sehen ob das betreffende Grundstück bereits verkauft ist, wodurch sichergestellt wird, dass kein zweiter Käufer Eigentum an diesem Grundstück erwerben kann. Ebenso werden hier auch bestehende Wohnrechte eingetragen. In Abteilung III werden im Gegensatz zur vorigen Abteilung die Grundpfandrechte vermerkt. Bereits erledigte Belastungen müssen kenntlich gemacht werden, indem sie gerötet oder gestrichen sind. Da das Grundbuch ein Dokument mit öffentlichem Glauben ist, ist darauf zu vertrauen, dass die Angaben im Buch alle korrekt sind.
Abteilung (Grundbuch) im Überblick: Die Gliederung der wichtigsten Daten
- Zusammensetzung aus drei Abteilungen
- Abteilung I: Personaldaten einer Person
- Abteilung II: Belastungen des Grundstücks (ohne Grundpfandrechte), Eintragung bestehender Wohnrechte, Sicherstellung dass es nur einen Käufer gibt
- Abteilung III: Vermerkung der Grundpfandrechte
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