Maklererlaubnis (Lexikon): Vertragsabschlüsse

Maklererlaubnis (Bedeutung, Definition) – Wenn man als Immobilienmakler gewerbsmäßig den Vertragsabschlüsse über Grundstücke oder Wohnräume nachweist, benötigt man eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, die Maklererlaubnis (auch Sachkundenachweis). Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller seine Zuverlässigkeit nachweisen kann, er in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes vorlegt. Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag auf die Maklererlaubnis erteilt werden.

Maklererlaubnis im Überblick: Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Abschluss von Immobilienverträgen

  • Benötigte Erlaubnis für die gewerbsmäßigen Vertragsabschlüsse
  • Erteilung der Erlaubnis nur beim erfüllen der drei Voraussetzungen
  • Voraussetzungen: Nachweis über die Zuverlässigkeit des Antragstellers, über die geordneten Vermögensverhältnisse und über die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

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