Sachkundenachweis (Lexikon): Immobilienmakler & -verwalter – Das sollten Sie überprüfen
Sachkundennachweis (Definition, Bedeutung) – Viele Auftraggeber fragen, ob es für Immobilienmakler einen Sachkundenachweis gibt. Dieser ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, so dass Sie bei der Beauftragung eines Maklers nicht nach einem Sachkundenachweis schauen müssen.
Zertifizierung für Verkehrswertermittlung von Immobilien
Anders verhält es sich mit der Pflicht zur Fort- und Weiterbildung. Laut Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren Weiterbildungen von insgesamt 20 Stunden wahrzunehmen. Als Auftraggeber sollten Sie ferner darauf achten, dass der von Ihnen beauftragte Makler über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
Neben der primären Tätigkeit in der Vermakelung von Immobilien, bieten viele Immobilienmakler zum Beispiel die Verkehrswertermittlung von Immobilien an. Um diese Leistung zu erbringen und den Angebotspreis für Ihr Eigenheim oder die Eigentumswohnung professionell zu bestimmen, sind viel Know-how und Expertise nötig. Auf der Suche nach einem Immobilienmakler können Sie ein Zertifikat erfragen und auf diesem Weg in Erfahrung bringen, ob sich Ihr favorisierter Makler in der Bewertung von Immobilien weitergebildet hat und alle wichtigen Faktoren in der Ermittlung des Sachwerts und des Verkehrswerts auskennt.
Verpflichtungen von Maklers
Jeder Immobilienmakler ist dazu verpflichtet, sämtliche Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen aufzubewahren und diese bei Bedarf vorzuzeigen. Ursprünglich sollte der Sachkundenachweis eine einfachere Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Immobilienmaklern ermöglichen.
Diese Kenntnis können Sie sich als Eigentümer und potenzieller Auftraggeber aber auch verschaffen, in dem Sie sich auf einen erfahrenen Makler berufen, auf Wunsch alle Nachweise zu Fortbildungen einsehen können und vor einer Immobilienbewertung prüfen, ob Ihr beauftragter Makler über ein Zertifikat für die Wertermittlung verfügt.