Rechtliches: Notar, Hauptvertrag und steuerrechtliche Regelungen
Rechtliche – Sie möchten Ihr Haus verkaufen? Dann brauchen Sie nicht nur einen willigen Käufer, sondern sollten auch über Ihre Rechten und Pflichten Bescheid wissen. Der Immobilienverkauf ist in Deutschland streng geregelt. Denn nur so können Verkäufer und Käufer geschützt werden. Das führt allerdings auch dazu, dass Laien kaum eine Chance haben ohne aufwendige Recherchen den gesamten rechtlichen Umfang eines Hausverkaufs überblicken zu können. Hier kann ein Makler helfen.
Notar: Kaufvertrag, Eigentumsverhältnisse und Steuerrecht
Der Notar muss den Verkauf jeder Immobilie beurkunden. Er fungiert als unabhängige juristische Instanz und soll sowohl Käufer als auch Verkäufer schützen. Nachdem der Vorvertrag aufgesetzt wurde, führt er ein Gespräch mit beiden Parteien und formuliert infolgedessen den Hauptvertrag aus. Er vertritt nicht eine der beiden Seiten, sondern beide. Dadurch sinkt das rechtliche Risiko für beide Seiten. Er muss nicht nur den Kaufvertrag beurkunden, sondern auch alle Rechtsfragen erklären. Außerdem ist er derjenige, der die Umschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese erfolgt erst, wenn der Käufer den Kaufpreis auch bezahlt hat. Darüber hinaus kann sind die im Vertrag formulierten Ansprüche sofort vollstreckbar. Der Verkäufer muss bei Nichtbezahlung also nicht klagen. Stattdessen kann durch den Notar sofort der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Vor dem Notartermin: Organisatorisches, Dokumente
Doch bevor es überhaupt zum Notartermin kommt, müssen viele weitere rechtliche Fragen geklärt werden. Beispielsweise müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt und bewiesen werden. Prüfen Sie, ob Sie wirklich der alleinige Eigentümer sind oder ob andere Personen möglicherweise ebenfalls einen Anspruch auf die Immobilie haben. Wenn die Immobilie beispielsweise zwei Personen gemeinsam gehört, erfolgt nach dem Verkauf eine Kaufpreisverteilung, die den Eigentumsanteilen entspricht.
Nicht zuletzt müssen auch steuerrechtliche Regelungen beachtet werden. Verkaufen Sie eine Immobilie, die Sie selbst genutzt haben, fällt keine Steuer an. Wird die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt, muss sie seit mindestens 10 Jahren in Ihrem Besitz sein. Sonst muss die sogenannte Spekulationssteuer gezahlt werden. Hierbei richtet sich der Gesetzgeber nach dem Datum der Beurkundung der Kaufverträge. Immer gezahlt werden muss die Grunderwerbssteuer. Diese wird jedoch in der Regel vom Käufer getragen. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist Ländersache und wird von den jeweiligen Bundesländern selbst festgesetzt.
Rechtliche Unterstützung vom erfahrenen Makler
Der Immobilienverkauf wird in Deutschland durch den Notar rechtlich geregelt. Er klärt alle Rechtsfragen, die den Kaufvertrag betreffen. Allerdings ist im Vorfeld ein Großteil an Recherche und Arbeit notwendig, um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und Fallstricke zu vermeiden. Es ist also durchaus ratsam sich an einen erfahrenen Immobilienmakler zu wenden, der die rechtlichen Regelungen kennt. Dadurch sparen Sie sich eine langwierige Recherche sowie viel Stress und Frustration.
Makler Vertrag: Tipps und Hilfe
Sie möchten ein Haus verkaufen oder eine Wohnung verkaufen, haben keine Erfahrung auf dem Immobilienmarkt und wollen Fehler unbedingt vermeiden? Dann sind Sie mit den umfassenden Leistungen eines Maklers gut beraten und vereinfachen sich den zeitintensiven und komplexen Verkauf Ihres Wohneigentums. Wenn Sie einen Makler beauftragen, müssen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht in Ihren Zeitplan einkalkulieren, da alle Aufgaben direkt von Ihrem Immobilienmakler übernommen und in Ihrem Sinne ausgeführt werden.
Aufgaben eines Maklers
Grundsätzlich erfüllt ein Immobilienmakler alle Aufgaben, die vor und während der Verkaufs- und Vermietungsphase wichtig sind. Er erstellt ein Exposé, ermittelt den Verkehrswert Ihrer Immobilie, inseriert Ihr Objekt ist anschließend die Schnittstelle zwischen Ihnen und anfragenden Interessenten. Während die Erstellung und Veröffentlichung eines Inserats eine zeitintensive, aber einmalige Aufgabe ist, gehört die Beantwortung von Kundenanfragen zum täglichen Geschäft eines Maklers.
- Hier finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben eines Maklers.
Provision für den Makler – Die wichtigsten Regelungen
Mehr als 80 Prozent aller zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmten Immobilien werden vermakelt. Das bedeutet, dass der Eigentümer einen Immobilienmakler beauftragt, das Angebot zu inserieren und alle Aufgaben bis zum Vertragsabschluss in seinem Auftrag zu realisieren. Bei einer professionellen Vermakelung handelt es sich um eine Dienstleistung, die zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler vereinbart wird. Nach erbrachter Dienstleistung fällt eine Provision, die so genannte Maklercourtage an. Wer die Provision zahlt, hängt von der Art der Beauftragung und vom Auftragsgrund ab. Verkaufen Sie Ihre Immobilie über einen Makler, zahlt im Regelfall der Käufer. Bei Vermietungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, so dass der Rechnungsempfänger und Provisionszahler identisch mit der Person ist, die eine Maklerdienstleistung beauftragt hat.
- Hier finden Sie weitere Informationen zu der Maklerprovision.