Verwaltervertrag (Lexikon) informiert über die Rechte und Pflichten des Verwalters

Verwaltervertrag (Definition, Bedeutung) – Wohnungseigentümergemeinschaften haben meistens einen Verwalter, der die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übernimmt. Für die Übertragung dieser Aufgabe wird ein Verwaltervertrag erstellt. In diesem Verwaltervertrag wird festgelegt, welche Rechten und Pflichten der Verwalter gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft hat. Die Vergütung des Verwalters richtet sich nach Aufwand, Größe und Aufgabenspektrum des Verwalters. Wer zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ernannt wird, entscheidet ein Mehrheitsbeschluss der Mitglieder der Gemeinschaft.

Verwaltervertrag im Überblick: Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wohnungseigentümergemeinschaften haben meist einen Verwalter, der die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übernimmt
  • Für die Übertragung dieser Aufgabe wird ein Verwaltervertrag erstellt
  • Im Verwaltervertrag wird festgelegt, welche Renten und Pflichten der Verwalter gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft hat
  • Die Vergütung des Verwalters richtet sich unter anderem nach Aufwand, Größe und Aufgabenspektrum
  • Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet darüber, wer zum Verwalter wird

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