Zwangsversteigerung Immobilie (Lexikon) zur Befriedigung der Gläubiger

Zwangsversteigerung Immobilie (Definition, Bedeutung) – Unter der Zwangsversteigerung einer Immobilie versteht man die Versteigerung dieser, zur Befriedigung der Gläubiger. Die Einleitung und Durchführung der Zwangsversteigerung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht und wird öffentlich, meist in Tageszeitungen, angekündigt. Eine Immobilie kann von einer darlehensgebenden Bank zur Versteigerung angeboten werden, wenn der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen.

Zwangsversteigerung (Immobilie) im Überblick: Zur Vollstreckung der Ansprüche der Gläubiger

  • Versteigerung einer Immobilie zur Befriedigung der Gläubiger
  • Einleitung und Durchführung der Versteigerung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht
  • Wird öffentlich, meist in Tageszeitungen, angekündigt
  • Immobilie kann von einer Bank zur Versteigerung angeboten werden, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr zurückzahlen kann

Lesen Sie auch:

Zurück zum Wiki: Immobilien Lexikon