Instandhaltungsrücklage (Lexikon) WEG zur Vorbeugung immobilienbezogener Probleme

Instandhaltungsrücklage WEG (Definition, Bedeutung) – Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass eine Instandhaltungsrücklage angesammelt wird, welche jedoch nicht verpflichtend ist. Diese Rücklage wird zur Vorbeugung von Liquiditätsproblemen und dem Verfall einer Immobilie angesammelt. Die Höhe des Betrags der Instandhaltungsrücklage hängt davon ab, was ein vorausschauender Eigentümer für die Instandhaltung seiner Immobilie ansparen würde. Dieser Betrag wird in Teilbeträgen mit dem monatlich zu zahlenden Wohngeld bezahlt.

Instandhaltungsrücklage (WEG) im Überblick: Zweckgebundene Rücklage

  • Rücklage nur für die Instandhaltung einer Immobilie zu verwenden
  • Kann Wohnungseigentümer verlangen, ist jedoch nicht verpflichtend
  • Zur Vorbeugung von Liquiditätsproblemen und dem Verfall einer Immobilie
  • Wird in Teilbeträgen mit dem monatlichen Wohngeld gezahlt
  • Höhe der Rücklage hängt davon ab, was ein Eigentümer für die Instandhaltung seiner Immobilie selbst ansparen würde

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