Modernisierung WEG (Lexikon) einer Immobilie
Modernisierung WEG (Bedeutung, Definition) – Zu der Modernisierung zählen alle baulichen Maßnahmen des Eigentümers, mit dem Ziel, den Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig zu erhöhen und die Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern. Beim Sondereigentum kann der Wohnungseigentümer jede Art von Modernisierung vornehmen, beim Gemeinschaftseigentum ist der Eigentümer jedoch auf die Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerschaft angewiesen. Modernisierungen des Gemeinschaftseigentums können nur mit drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer beschlossen werden. Die Ausnahme besteht dann, wenn der Eigentümer einen barrierefreien Zugang fordert.
Modernisierung (WEG) im Überblick: Bauliche Maßnahmen zur Wertsteigerung einer Immobilie
- Bauliche Maßnahmen mit dem Ziel, den Gebrauchswert der Immobilie zu erhöhen, den Verkaufswert zu steigern und die Wohnverhältnisse zu verbessern
- Bei Sondereigentum darf jede Art von Modernisierung vorgenommen werden
- Bei Gemeinschaftseigentum nur nach der Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerschaft
- Beschlussfassung benötigt drei Viertel der Stimmen
- Ausnahme nur, wenn Eigentümer sich auf sein Recht der Barrierefreiheit beruft
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