Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick: Eigentumsverteilung, Eigentümerversammlung, Rechte & Pflichten
Wohnungseigentümergemeinschaft – Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine der vielen Wohnformen, die es in Deutschland gibt. Dabei handelt es sich um eine Gemeinschaft von Eigentümern, die sich eine Wohnanlage teilen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen grundlegende Informationen zur WEG vermitteln und auf die wichtigsten Aspekte wie Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die Eigentümerversammlung eingehen. Außerdem, wie wird die Anlage verwaltet? Und wie werden die Kosten aufgeteilt? Lesen Sie alles um Thema in diesem Beitrag!
Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine Gemeinschaft von Eigentümern, die eine oder mehrere Wohnungen in einem gemeinsamen Gebäude besitzen. Sie werden also beim Kauf einer Wohneinheit in einer Immobilie automatisch zum Miteigentümer und ein Teil der Eigentümergemeinschaft.
Die Eigentümergemeinschaft lässt sich so beschreiben:
Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie.
Die Eigentümergemeinschaft ist für die Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich. Die Entscheidungen werden in der Eigentümerversammlung getroffen, bei der jeder Eigentümer eine Stimme hat. Ein Verwalter wird bestellt, der die Interessen der Eigentümer vertritt und für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig ist. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine juristische Person und kann z.B. Verträge abschließen oder vor Gericht auftreten.
Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick:
- Eine WEG ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie
- Jeder Eigentümer kann sein Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung vertreten
- Jeder Eigentümer hat einen bestimmten Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum
- Jedes Mitglied einer WEG muss Kosten für das Gemeinschaftseigentum tragen
- Jeder Eigentümer ist für sein Sondereigentum selbst verantwortlich
- Jeder Eigentümer hat bestimmte Rechte und Pflichten zu erfüllen
- Jede WEG muss bestimmte Dokumente vorweisen, die Regeln und Grenzen festhalten
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Eigentumsanteile und Gemeinschaftseigentum
Die Verteilung von Eigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist in der Teilungserklärung festgelegt. Dort wird genau beschrieben, welche Teile des Gebäudes dem Sondereigentum zugeordnet werden und welche als Gemeinschaftseigentum gelten.
Jeder Eigentümer hat einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes, wie z.B. am Grundstück, an der Fassade, am Treppenhaus oder am Dach. Die Größe des Anteils richtet sich nach der Größe der jeweiligen Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes.
Dazu besetzt jeder Eigentümer Sondereigentum an seiner Wohnung. Das bedeutet, dass er das alleinige Eigentum an seiner Wohnung hat und diese frei nutzen und verwalten kann.
Dies steht jedem Eigentümer zu:
- Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum
- Sondereigentum an der eigenen Wohnung
Rechte und Pflichte der WEG
Jeder Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat bestimmte Rechte und Pflichten, die sich aus dem Wohnungseigentümergesetz und der Teilungserklärung ergeben. In diesem Abschnitt werden wir uns genauer mit diesen Aspekten beschäftigen und erläutern, welche Rechte und Pflichten ein Eigentümer hat.
Zu den Rechten und Pflichten in einer WEG zählen:
- Verwaltung
- Instandhaltung
- Eigentümerversammlung
- Beschlüsse
Verwaltung und Instandhaltung
Die Eigentümer sind gemeinsam für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Dazu gehört z.B. die Pflege des Gartens, die Reinigung des Treppenhauses oder die Reparatur des Dachs. Die Kosten werden nach dem Verhältnis der Eigentumsanteile auf die Eigentümer umgelegt.
Diese Pflicht hat jeder Eigentümer:
- Verantwortlich für Gemeinschaftseigentum
- Verantwortlich für interne oder externe Verwaltung
Mitwirkung in der Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft und dient dazu, wichtige Entscheidungen für das gemeinschaftliche Eigentum zu treffen. Es ist daher wichtig, dass die Eigentümer an der Versammlung teilnehmen und ihre Meinung äußern. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht jedoch nicht.
Über die Eigentümerversammlung muss ein Protokoll geführt werden, das von einem Eigentümer und dem Verwalter unterschrieben wird. Das Protokoll muss alle gefassten Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.
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Abstimmungsverfahren und Beschlussfassung
In der Eigentümerversammlung werden Entscheidungen durch Abstimmung getroffen. Es gibt verschiedene Abstimmungsverfahren, z.B. die einfache Mehrheit, die qualifizierte Mehrheit oder die einstimmige Entscheidung. Ein Beschluss ist nur dann gültig, wenn er ordnungsgemäß zustande gekommen ist und nicht gegen Gesetze oder die Teilungserklärung verstößt.
Hausordnung, Teilungserklärung & Co.
Um die Eigentumsanteile in einem Haus mit mehreren Parteien zu regeln und um ein harmonisches Zusammenleben zu garantieren, braucht es eine niedergeschriebene Ordnung. Jedes Mehrparteienhaus verfügt deshalb über eine Teilungserklärung, eine Gemeinschaftsordnung und eine Hausordnung.
Die Hausordnung ist das wichtigste Dokument und steht aus juristischer Sicht an erster Stelle zum Regeln des Betriebs in einem Mehrparteienhaus. Sie wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft oder dem beauftragten Verwalter erstellt und ist eine Pflicht für diese.
Die Gemeinschaftsordnung regelt alle Vorschriften und Gesetze für das Zusammenleben in der Wohnanlage und steht juristisch gesehen hinter der Hausordnung. Da die Gemeinschaftsordnung von den Eigentümern selbst festgelegt werden kann, dürfen Änderungen bei der Eigentümerversammlung einstimmig beschlossen werden.
Die Teilungserklärung einer Immobilie existiert immer dann, wenn die Gesamtimmobilie in einzelne Teile gespalten wird, wie in einzelne Wohneinheiten. Sie beschreibt also die formelle Aufteilung der Immobilie und legt dabei Rechte und Pflichten der Eigentümer fest.
Ordnung der WEG im Überblick:
- Hausordnung: regelt Betrieb in Mehrparteienhaus
- Gemeinschaftsordnung: regelt alle Vorschriften und Gesetze für das Zusammenleben in der Wohnanlage
- Teilungserklärung: beschreibt also die formelle Aufteilung der Immobilie