Anfechtungsklage (Lexikon) gegen einen Beschluss

Anfechtungsklage (Definition, Bedeutung) – Durch die Anfechtungsklage kann ein Wohnungseigentümer einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung angreifen und durch das Gericht für ungültig erklären lassen. Die Besonderheit dieser Klage liegt darin, dass sie unmittelbar die Rechtslage aufgrund der Beseitigung der Rechtswirkungen ändert. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden.

Anfechtungsklage im Überblick: Veto gegen einen Beschluss der Wohngemeinschaftsversammlung

  • Es kann Widerspruch gegen einen Beschluss der Wohngemeinschaftsversammlung eingelegt werden
  • Beschluss kann durch Klage als ungültig erklärt werden
  • Ändert unmittelbar die Rechtslage
  • Muss innerhalb eines Monats erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden

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