Familienstiftung Kosten: Steuervorteile, Berater, Erfahrungen und Gründung

Die Gründung einer Stiftung erfordert sorgfältige Planung und strategische Entscheidungen, um langfristige Finanzierung, Vermögensschutz und Nachfolgeregelungen sicherzustellen. Bei der Übertragung von Immobilien und Vermögen auf eine Stiftung müssen Kosten berücksichtigt werden, darunter das investierte Vermögen, Verwaltungskosten und Beratungsdienstleistungen. Es ist entscheidend, erfahrene Berater hinzuzuziehen, die Expertise in Bereichen wie Steueroptimierung, Vermögensschutz und Nachfolgeregelungen besitzen. Eine Familienstiftung bietet dabei eine wirksame Lösung, um Vermögen für zukünftige Generationen zu sichern und gleichzeitig klare Strukturen für die Nachfolgeplanung zu schaffen. Durch eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit mit Experten wird eine Stiftungsgründung dazu beitragen, langfristige finanzielle Ziele zu erreichen und das Familienvermögen zu schützen.

Warum gründet man eine Familienstiftung?

Bei der Gründung einer Stiftung überträgt der Stifter oder die Stifterin Vermögen auf die Stiftung. Das Vermögen kann in Form von Geldmitteln, Immobilien, Unternehmen, Aktien und Festgeldern investiert werden, um den langfristigen Finanzierungsbedarf der Stiftung zu decken. Bei einer Familienstiftung besteht der Zweck darin, das Vermögen in die zukünftige Generationen zu übertragen, Vermögen vor Zugriff zu schützen und Steuern zu sparen.

3 gute Gründe für die Gründung einer Familienstiftung.

  1. Vermögen in die nächste Generation übertragen
  2. Vermögen schützen vor Zugriff (Ehevertrag, Kinder, Firmeninsolvenz, etc.)
  3. Steuer sparen, nur noch 15% Steuern zahlen

Die Kosten für die Gründung einer Stiftung bestehen größtenteils aus dem investierten Vermögen. Diese Kosten decken auch die Verwaltungskosten ab. Um sicherzustellen, dass der für den Stiftungszweck verfügbare Betrag möglichst hoch bleibt, ist es ratsam, die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten. Zusätzliche Kosten entstehen durch Beratungsdienstleistungen, beispielsweise von Anwälten.

Das Wichtigste zur Stiftung: Überblick

Folgendes besprechen wir in diesem Ratgeber.

FAKT ERKLÄRUNG
Kosten Bei der Gründung einer Stiftung überträgt der Stifter Vermögen, um den langfristigen Finanzierungsbedarf zu decken. Kosten umfassen investiertes Vermögen, Verwaltungskosten und Beratungsdienstleistungen.
Berater ja oder nein? Erfahrene Berater sind wichtig für komplexe Aspekte wie Steueroptimierung, Vermögensschutz und Nachfolgeregelungen.
Mindestkapital einer Familienstiftung Das BGB gibt keine Mindestkapitalanforderung vor, aber Behörden haben ihre eigenen Mindestbeträge (25.000-100.000 Euro).
Steuernachteile als Kostenfaktor Stifter strebt Steueroptimierung an, Kosten für Beratungsdienstleistungen sind im Vergleich gering.
Familienstiftung Familienstiftung dient der Vermögenssicherung für zukünftige Generationen, Nachfolgeregelungen und Schutz des Familienvermögens.
Steuern sparen Stiftungsgründung ermöglicht potenzielle Steuervorteile durch Vermögensübertragung und -optimierung.
Nachfolgeregelung Familienstiftung ermöglicht geordnete Nachfolgeregelungen und die Fortführung von Unternehmen oder Vermögenswerten.
Vermögen schützen Stiftung bietet Schutz des Vermögens vor Zugriffen Dritter und ermöglicht eine langfristige Vermögenssicherung und -verwaltung.

Berater ja oder nein?

Die Beratung durch Fachleute ist in diesem Kontext wichtig, insbesondere bei steuerlichen Aspekten und Übertragungen, da die Gründung einer Stiftung ein komplexer und einmaliger Prozess ist, bei dem es darum geht, Vermögensnachfolge zu planen, steuerliche Auswirkungen zu optimieren und rechtliche Aspekte zu beachten, um langfristige finanzielle Vorteile zu erzielen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Dazu gleich mehr.

Kommen wir zunächst zum Mindestkapital.

Mindestkapital einer Familienstiftung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt keine spezifische Mindestkapitalanforderung für die Gründung einer Stiftung vor. Das Kapital muss jedoch ausreichen, um „die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks“ zu gewährleisten (§80 BGB).

Die zuständigen Behörden, die die Anerkennung der Stiftungsgründung prüfen, legen normalerweise ihre eigenen Mindestbeträge fest. Diese betragen in der Regel mindestens 25.000 Euro. Viele Behörden erkennen jedoch nur Stiftungen mit einem Vermögen von mindestens 50.000 Euro an. Es wird davon ausgegangen, dass eine langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks mit einem Betrag unter 50.000 Euro abzüglich der Verwaltungskosten nicht möglich ist.

Einige Behörden fordern sogar ein Mindestvermögen von 100.000 Euro. Dies hängt oft von dem Zweck ab, den die Stiftung verfolgen soll.

Das in die Stiftung investierte Vermögen darf nicht verringert werden, um sicherzustellen, dass die Arbeit der Stiftung kontinuierlich finanziert wird und die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden können. Ein weiterer Vorteil von Stiftungen, wenn wir über jährliche Freibeträge an Begünstigte sprechen.

Wichtig: Diese Regelungen gelten nicht für die spezielle Form der unselbstständigen Familienstiftungen. Diese sogenannten Treuhandstiftungen sind rechtlich gesehen keine eigenständigen Stiftungen, sondern vielmehr ein Vertrag zwischen einem Stifter und einem Treuhänder. Das Vermögen wird als Sondervermögen auf den Treuhänder übertragen, der den Auftrag hat, den Stiftungszweck mit den Erträgen zu realisieren.

Zusammengefasst:

  • BGB: Keine Mindestkapitalanforderung, aber ausreichendes Kapital für langfristigen Stiftungszweck nötig
  • Behörden: Mindestens 25.000-50.000 Euro für Stiftungsanerkennung erforderlich, manchmal auch 100.000 Euro
  • Vermögen: Darf nicht verringert werden, um kontinuierliche Finanzierung und Zweckerfüllung sicherzustellen

Steuernachteile als Kostenfaktor

Ähnliches gilt für den Gründer einer Familienstiftung. In den meisten Fällen wird es für den Stifter vorrangig sein, die steuerlichen Auswirkungen der Gründung zu optimieren. Mit anderen Worten, für den Stifter ist es wesentlich wichtiger, sein Millionenvermögen so steuergünstig wie möglich oder sogar steuerfrei auf die Stiftung zu übertragen, als sich Gedanken darüber zu machen, ob die Gründungskosten von etwa 20.000 Euro für Beratungsdienstleistungen betragen.

Familienstiftungen gründen mit Strategie

Meine Experten helfen Ihnen bei der Gründung einer Familienstiftung:

Beratungskosten

Wenn jemand unsicher ist bei der Gründung einer Stiftung, kann er sich zum Beispiel von einem Experten beraten lassen. Das Stiftungsrecht ist nicht in ganz Deutschland einheitlich geregelt, daher kann die Hilfe eines Spezialisten sinnvoll sein.

Je nach Stiftungsvermögen kann auch eine steuerliche Beratung von Nutzen sein. Obwohl dies zunächst Kosten verursacht, können sich letztendlich gute steuerliche Vorteile ergeben.

Die erforderliche Mindestvermögenssumme, Verwaltungskosten, Steuerberatungskosten und Anwaltskosten variieren je nach Einzelfall. Gemeinnützige Stiftungen, die mit einer Geldsumme ausgestattet sind, sind in der Regel „günstiger“. Stiftungen, die hingegen Immobilienvermögen besitzen, sind teurer. Dies liegt unter anderem daran, dass die Abwicklung mit Behörden bei Geldmitteln einfacher ist.

Eine einfache Gründung kann in manchen Fällen bereits mit 15.000 Euro abgedeckt werden. Bei komplizierteren Situationen, beispielsweise bei der Übertragung eines Unternehmens, gibt es nach oben hin keine Kostengrenze.

Nicht alle Berater sind gleich

Zu guter Letzt ist nicht jeder Berater gleich. Die Gründung einer Stiftung ist in der Regel ein einmaliger und nicht umkehrbarer Vorgang. Wenn Sie beispielsweise Ihr Auto an einen privaten Käufer verkaufen möchten, können Sie sicherlich eine Vorlage für den Vertrag verwenden – das Risiko ist begrenzt. Wenn ein Stifter jedoch seine Nachfolgeplanung betrifft, um seine drei Kinder und seinen Ehepartner zu versorgen, sicherzustellen, dass sein Unternehmen mit 300 Mitarbeitern fortgeführt werden kann, erbrechtliche Streitigkeiten über Pflichtteilsrechte innerhalb der Familie zu vermeiden und einen siebenstelligen Betrag an Steuern zu sparen, ist dies nicht mit einem Mausklick zu erledigen.

Für ein solches Vorhaben ist auch kein Berater geeignet, der Stiftungen nur theoretisch kennt. Ein seriöser Berater ohne entsprechende Erfahrung würde ein solches Mandat aus Haftungsgründen niemals annehmen. In solchen Fällen ist eine Beratung durch echte Experten mit langjähriger Erfahrung in Theorie und Praxis erforderlich. In der Regel ist ein Stifter auch gut beraten, wenn er die Expertise eines Teams von Spezialisten (Stiftungsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht usw.) in Anspruch nimmt.

  • Stiftungsgründung erfordert fundierte und erfahrene Beratungsexperten.
  • Erfahrung in Stiftungsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht ist wichtig.
  • Seriöser Berater mit praktischem Wissen und langjähriger Erfahrung erforderlich.

Familienstiftung in Deutschland gründen

Eine Familienstiftung bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, Vermögen für zukünftige Generationen zu sichern, Steuern zu optimieren und geordnete Nachfolgeregelungen zu treffen. Die Gründung einer Stiftung erfordert jedoch eine umfassende Planung und strategische Entscheidungen. Dabei spielen Kostenfaktoren wie das investierte Vermögen und die Verwaltungskosten eine Rolle.

Im Zweifel, ist eine professionelle Beratung von Experten mit Erfahrung in den Bereichen Stiftungsrecht, Steuerrecht und Vermögensplanung ist von großer Bedeutung. Durch die Errichtung einer Familienstiftung können nicht nur steuerliche Vorteile genutzt werden, sondern auch klare Strukturen für die Nachfolgeplanung geschaffen werden. Dies ermöglicht es, das Familienvermögen zu schützen und langfristig zu erhalten.

Fragen zur Gründung

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