Insolvenz einer Person: Chance und Neuanfang?

Insolvenz – Die Insolvenz offenbart die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit einer Person. Man spricht von einer Zahlungsunfähigkeit, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen innerhalb von 4 Wochen zu 90% nicht nachkommen kann. Wenn dies der Fall ist, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem Verfahren wird das Vermögen des Schuldners durch einen Insolvenzverwalter verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt.

Insolvenz im Überblick: Chance für einen Neuanfang

  • Offenbart Zahlungsunfähigkeit einer Person
  • Schuldner kann seine Verpflichtungen nicht innerhalb von 4 Wochen zu 90% erfüllen
  • Im Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt

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