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Berlin-Wahl: Die Linke wird stärkste Kraft – Enteignungspläne und die GSW-Geschichte im Rückblick

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Historischer Wahlabend in Berlin: Die Linke wird bei der Abgeordnetenhauswahl erstmals in der Geschichte der Stadt stärkste Kraft – und macht die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung. Was das für Eigentümer, Käufer und Investoren auf dem Berliner Immobilienmarkt bedeutet, was der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ von 2021 tatsächlich ermöglicht – und warum ausgerechnet die Linke als Vorgängerpartei PDS einst selbst einen der größten Wohnungsbestände der Stadt verkaufte: die vollständige Einordnung.

Die Linke erstmals stärkste Kraft: Das Wahlergebnis im Überblick

Nach Hochrechnungen vom Wahlabend kommt die Linke auf rund 25 Prozent und liegt damit deutlich vor der CDU. Die AfD zieht als drittstärkste Kraft an den Grünen vorbei, die SPD stürzt auf ein historisches Tief ab. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 73 Prozent.

ParteiErgebnisSitze (von 130)
Die Linke~25 %36
CDU~19 %27
AfD~16 %23
Grüne~14 %20
SPD~12 %17
BSW~5 %7

Rechnerisch möglich ist eine Koalition aus Linke, Grünen und SPD mit 73 der 130 Sitze. Eine Fortsetzung von CDU, Grünen und SPD verfehlt die Mehrheit knapp. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach erklärte am Wahlabend, seine Partei sei „abgewählt“ worden und lehnte Koalitionsgespräche zunächst ab – womit ein Linke-geführter Senat als wahrscheinlichstes Szenario gilt.

Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Linken, macht die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zur zentralen Bedingung für eine Regierungsbeteiligung ihrer Partei – die Vergesellschaftung soll laut Wahlprogramm noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode gesetzlich verankert werden.

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Was die Linke konkret plant: Vergesellschaftung statt Mietendeckel

Nachdem der Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, setzt die Linke auf ein anderes Instrument: Artikel 15 Grundgesetz erlaubt die Überführung von „Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln“ in Gemeineigentum. Die rechtliche Grundlage dafür ist keine neue Idee der Linken, sondern das Ergebnis eines Volksentscheids.

Der Volksentscheid 2021 als Mandat

Im September 2021 stimmten 59,1 Prozent der Berliner für die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Der Auftrag: Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin sollen vergesellschaftet werden – betroffen wären insgesamt rund 240.000 bis 270.000 Wohnungen großer Unternehmen wie Vonovia oder Deutsche Wohnen. Über eine Million Berliner stimmten damals für den Volksentscheid – mehr Stimmen, als jede einzelne Partei bei einer Wahl erhalten hatte.

Das Vergesellschaftungsrahmengesetz: Ein zahnloser Vorläufer

Die bisherige CDU-SPD-Koalition reagierte im März 2026 mit einem Vergesellschaftungsrahmengesetz, das der Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von CDU und SPD beschloss. Es regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für Vergesellschaftungen – verhältnismäßig, nur gegen angemessene Entschädigung, im Dienst der Daseinsvorsorge – tritt aber erst nach zwei Jahren in Kraft, und die Koalition kündigte an, es vorab verfassungsgerichtlich prüfen zu lassen. Die CDU erklärte gleichzeitig, einer tatsächlichen Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne weiterhin nicht zustimmen zu wollen. Kritiker bezeichneten das Gesetz deshalb als politische Beruhigungspille ohne echte Konsequenz für die Konzerne.

  • Betroffen: Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Einheiten in Berlin
  • Rechtsgrundlage: Artikel 15 Grundgesetz, Vergesellschaftung gegen Entschädigung
  • Bisheriger Stand: Rahmengesetz seit März 2026 beschlossen, aber ohne Wirkung für konkrete Konzerne
  • Linke-Forderung: eigenständiges Sozialisierungsgesetz innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode

Die Pointe der Geschichte: Wie aus Landeseigentum „Deutsche Wohnen“ wurde

Wer die aktuelle Enteignungsdebatte einordnen will, kommt an einem historischen Kapitel nicht vorbei, das die Linke selbst mitgeschrieben hat: dem Verkauf der GSW im Jahr 2004 – ausgerechnet unter einer Regierung, an der die PDS, die Vorgängerpartei der heutigen Linken, als Koalitionspartner beteiligt war.

2004: Rot-Rot verkauft die GSW

Berlin war zur Jahrtausendwende hochverschuldet. Im Mai 2004 verkaufte die damalige rot-rote Koalition unter dem SPD-Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GSW mit rund 65.700 Wohnungen und Gewerbeeinheiten für 405 Millionen Euro an ein von Cerberus und der Goldman-Sachs-Tochter Whitehall geführtes Investorenkonsortium. Treibende Kraft war Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). Der damalige PDS-Wirtschaftssenator Harald Wolf bezeichnete die Entscheidung intern selbst als „Scheißentscheidung“ – konnte sie als Juniorpartner der Koalition aber nicht verhindern.

GSW Immobilien: Neubau in Berlin nach der Privatisierung 2004
Die GSW wurde 2004 unter Rot-Rot privatisiert – heute ist sie Teil von Deutsche Wohnen.

Vom Landesbetrieb zum Übernahmeziel: GSW → Deutsche Wohnen → Vonovia

Die GSW ging nach der Privatisierung 2011 an die Börse und wurde 2013 im Rahmen eines Aktientauschs von der Deutsche Wohnen AG übernommen – jenem Konzern, der 2021 zum Namensgeber des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wurde. 2021 fusionierte Deutsche Wohnen wiederum mit Vonovia zum größten börsennotierten Wohnungsunternehmen Deutschlands. Ein Teil der Wohnungen, die heute im Zentrum der Vergesellschaftungsdebatte stehen, stammt damit aus genau jenem Bestand, den die PDS als Regierungspartner einst mitverkaufen ließ.

JahrEreignis
2004Rot-Rot (SPD/PDS) verkauft GSW mit 65.700 Wohnungen für 405 Mio. Euro
2011Börsengang der privatisierten GSW Immobilien AG
2013Übernahme der GSW durch die Deutsche Wohnen AG
2021Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: 59,1 % Ja-Stimmen
2021Fusion Vonovia + Deutsche Wohnen zum größten deutschen Wohnkonzern
2026Vergesellschaftungsrahmengesetz von CDU/SPD; Linke wird stärkste Kraft

Die Berliner „taz“ beschrieb diesen Widerspruch treffend als „Hypothek der Linken“: Die Partei, die heute die Rückführung von Wohnungen in Gemeineigentum fordert, war 2004 als Regierungspartner mitverantwortlich für den größten Wohnungsverkauf der Nachkriegsgeschichte der Stadt – auch wenn die politische Verantwortung dafür historisch überwiegend beim SPD-geführten Finanzressort verortet wird.

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Was bedeutet das für Immobilieneigentümer und Investoren in Berlin?

Für private Eigentümer von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder kleineren Mehrfamilienhäusern ändert sich durch die Vergesellschaftungspläne zunächst nichts: Die Debatte richtet sich ausschließlich gegen Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Dennoch lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Konsequenzen für den Gesamtmarkt.

  • Kein akutes Risiko für Kleineigentümer – die Schwelle von 3.000 Wohnungen betrifft nur institutionelle Großkonzerne, keine Privatpersonen oder Kapitalanlage-Eigentümer.
  • Politisches Unsicherheitssignal für institutionelle Investoren – Fonds und Konzerne dürften Neuinvestitionen in Berliner Bestandsportfolios vorerst zurückstellen, bis Rechtssicherheit zum Rahmengesetz besteht.
  • Zwei-Jahres-Frist als Beobachtungsfenster – erst nach Inkrafttreten und einer möglichen verfassungsgerichtlichen Prüfung wird sich zeigen, ob eine konkrete Vergesellschaftung überhaupt rechtssicher umsetzbar ist.
  • Chancen für Bestandshalter im Kleinsegment – sinkt das Angebot institutioneller Käufer, können sich für Privatinvestoren mit soliden Finanzierungs- und Ausstiegsstrategien mittelfristig günstigere Einstiegschancen ergeben.

Wie schon bei der Bundestagswahl-Analyse zum Immobilienmarkt gilt: Politische Börsen haben lange Beine, aber selten kurzfristige Wirkung auf den Bestandsmarkt. Wer in Berlin investiert, sollte die Entwicklung des Rahmengesetzes und die tatsächliche Regierungsbildung beobachten, statt auf Basis von Wahlabend-Schlagzeilen zu handeln.

Häufige Fragen zur Berlin-Wahl und den Enteignungsplänen

Betrifft die Vergesellschaftung auch private Vermieter?

Nein. Sowohl der Volksentscheid 2021 als auch das Vergesellschaftungsrahmengesetz von 2026 setzen die Schwelle bei Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin an.

  • Private Einzeleigentümer sind nicht betroffen
  • Auch kleinere Vermietungsgesellschaften bleiben unterhalb der Schwelle
  • Betroffen wären ausschließlich Großkonzerne wie Vonovia oder Deutsche Wohnen

Ist die Vergesellschaftung rechtlich bereits beschlossen?

Nein. Bislang existiert lediglich ein Rahmengesetz, das die grundsätzlichen Voraussetzungen regelt und erst nach zwei Jahren in Kraft tritt. Ein konkretes Sozialisierungsgesetz für einzelne Konzerne müsste erst noch beschlossen und aller Voraussicht nach gerichtlich überprüft werden.

  • Rahmengesetz seit März 2026 in Kraft gesetzt, aber wirkungslos für konkrete Fälle
  • Eine echte Vergesellschaftung erfordert ein eigenes, konzernspezifisches Gesetz
  • Verfassungsgerichtliche Prüfung gilt als wahrscheinlich

Warum wird der Linken der GSW-Verkauf vorgeworfen?

Weil die PDS, Vorläuferpartei der heutigen Linken, von 2001 bis 2011 als Juniorpartner der SPD in der Berliner Landesregierung saß – in jener Zeit, in der 2004 die GSW mit 65.700 Wohnungen verkauft wurde. Die politische Hauptverantwortung lag beim SPD-geführten Finanzressort, die PDS trug die Entscheidung als Teil der Koalition dennoch mit.

  • PDS-Wirtschaftssenator Harald Wolf lehnte den Verkauf intern ab
  • SPD-Finanzsenator Thilo Sarrazin trieb den Verkauf durch
  • Ein Teil der damals verkauften Wohnungen liegt heute bei Deutsche Wohnen/Vonovia

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