Mehrfamilienhaus verkaufen oder behalten: Was beachten? - Vorteile & Nachteile

Mehrfamilienhaus verkaufen oder behalten: Was beachten? – Vorteile & Nachteile

Die Entscheidung, ein Mehrfamilienhaus zu verkaufen oder zu behalten, gehört zu den finanziell weitreichendsten Weichenstellungen, die Immobilieneigentümer treffen. Sie betrifft nicht nur den aktuellen Cashflow, sondern auch Steuerlast, Altersvorsorge, Erbplanung und das gebundene Eigenkapital – oft im sechs- bis achtstelligen Bereich. Ein Verkauf setzt Kapital frei und befreit von Verwaltung, Mieterthemen und Sanierungsdruck. Behalten hingegen sichert laufende Mieteinnahmen, langfristige Wertsteigerung und einen Inflationsschutz durch Sachwert. Welche Variante die richtige ist, hängt von Lage, Sanierungsstand, Restschuld, Lebensphase und Steuerprofil ab. Fragen? Schreiben Sie mir oder rufen Sie an, ganz unverbindlich: Kontakt.

Mehrfamilienhaus verkaufen oder behalten?

Ob Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen oder behalten sollten, hängt von drei Faktoren ab: Ihrer persönlichen Lebenssituation, der Marktphase und der wirtschaftlichen Performance der Immobilie. Als Eigentümer tragen Sie die volle Verantwortung für Wartung, Instandhaltung, Mieterauswahl, Nebenkostenabrechnung und – seit Verschärfung der energetischen Anforderungen – auch für Sanierungspflichten nach GEG (Gebäudeenergiegesetz). Das bedeutet Aufwand, gibt Ihnen aber gleichzeitig die volle Kontrolle über Einnahmen, Ausgaben und langfristige Wertentwicklung.

Entscheidungs-Framework: Verkaufen oder behalten?

Bevor Sie sich emotional festlegen, prüfen Sie folgende Indikatoren – mehr als drei „Ja“ bei einer Spalte ist ein deutliches Signal:

Pro Verkauf Pro Behalten
Sanierungsstau über 30% des Verkehrswerts Vollständig saniertes Objekt mit KfW-Effizienzklasse
Lage mit stagnierender oder rückläufiger Nachfrage A- oder B-Lage mit Bevölkerungswachstum
Bruttomietrendite unter 3% Bruttomietrendite über 4,5%
Spekulationsfrist (10 Jahre) abgelaufen Spekulationsfrist noch nicht erreicht
Restschuld niedrig, Tilgung weit fortgeschritten Niedrigzins-Darlehen mit langer Zinsbindung
Keine Nachfolgeregelung in der Familie Erben mit Interesse an Bewirtschaftung
Hoher persönlicher Verwaltungsaufwand Professionelle Hausverwaltung etabliert

Vorteile einer Veräußerung des Mehrfamilienhauses

Es gibt eine Reihe von Gründen, die für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses sprechen. Der wichtigste: die Freisetzung gebundenen Eigenkapitals. Bei einem Verkehrswert von beispielsweise 1,8 Mio. Euro und einer Restschuld von 400.000 Euro bleiben nach Tilgung und Verkaufsnebenkosten rund 1,3 Mio. Euro Liquidität – Kapital, das Sie diversifiziert anlegen, in Wertpapiere, in eine renditestärkere Immobilie oder in den Ruhestand investieren können.

Hinzu kommt: Mehrfamilienhäuser werden über das Ertragswertverfahren bewertet. In Marktphasen mit niedrigen Renditeanforderungen werden Faktoren des 22- bis 28-fachen der Jahresnettokaltmiete erzielt – in Phasen steigender Zinsen sinkt dieser Faktor schnell auf das 18- bis 20-fache. Wer in einer Hochphase verkauft, realisiert dauerhaft einen höheren Preis, als später bei abgekühltem Markt möglich wäre.

Ein altes Mehrfamilienhaus mit Sanierungsstau verliert spürbar an Wert – energetische Anforderungen verschärfen sich kontinuierlich, EU-Taxonomie und nationale GEG-Vorgaben machen unsanierte Objekte für Banken zunehmend unattraktiv. Eine gezielte Sanierung vor dem Verkauf kann die Wertsteigerung um das Drei- bis Vierfache der Sanierungskosten hebeln, wenn sie strategisch erfolgt.

Vorteile eines Verkaufs des Mehrfamilienhauses zusammengefasst:

  • Befreiung vom Verwaltungsaufwand (rechnen Sie mit 8–15 Stunden/Monat bei Eigenverwaltung)
  • Freisetzung des Immobilienkapitals zur Diversifikation
  • Vermeidung künftiger Sanierungspflichten (GEG, kommende EU-Standards)
  • Realisierung von Buchgewinnen in Hochpreisphasen
  • Reduzierung von Klumpenrisiko im Vermögensportfolio
  • Übertragung des Mietausfallrisikos auf den Käufer

Steuerliche Aspekte beim Verkauf: Spekulationssteuer und AfA-Verlust

Der Verkauf ist nur dann steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren seit Anschaffung abgelaufen ist (§ 23 EStG). Wird vorher veräußert und das Objekt war vermietet, fällt der Veräußerungsgewinn voll dem persönlichen Einkommensteuersatz unter – bei Spitzenverdienern bis zu 45% plus Solidaritätszuschlag.

Beispielrechnung: Ankaufspreis 900.000 €, Verkaufspreis nach 7 Jahren 1,4 Mio. €, Veräußerungsgewinn 500.000 €. Bei 42% Steuersatz = 210.000 € Steuerlast. Wer drei Jahre wartet, spart über 200.000 €.

Wichtig auch: Bei Verkauf entfällt die laufende AfA (linear 2% oder 2,5% bei Altbau vor Baujahr 1925; für Neubauten der jüngeren Reformen erhöhte AfA). Diese Steuerersparnis fällt nach Verkauf weg – ein oft unterschätzter Faktor in der Gesamtrechnung.

Deshalb lohnt es sich, ein Mehrfamilienhaus zu behalten

Es gibt starke Argumente für das Behalten. Mieteinnahmen liefern regelmäßige, weitgehend inflationsindexierte Einkünfte – bei einer typischen Bruttomietrendite von 4–5% generiert ein 1,5-Mio.-Euro-Objekt jährlich 60.000–75.000 € Kaltmiete. Nach Bewirtschaftungskosten (etwa 20–25% für Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis) bleiben 45.000–60.000 € Netto-Cashflow.

Hinzu kommen drei weitere Hebel:

  • Tilgungseffekt: Mieter zahlen über die Miete Ihre Bankschulden ab – Vermögensaufbau ohne eigenen Liquiditätseinsatz.
  • Inflationsschutz: Indexmietverträge oder Staffelmieten passen Einnahmen an die Geldentwertung an.
  • Steuerlicher Hebel: AfA, Werbungskosten und Erhaltungsaufwand mindern die Steuerlast erheblich.

Bei einem familieninternen Generationenwechsel kommt ein vierter Aspekt hinzu: Mit Schenkungsfreibeträgen von 400.000 € pro Kind alle zehn Jahre und Sonderbewertungsregeln für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG, 10%-Bewertungsabschlag) lässt sich erhebliches Vermögen steuerschonend übertragen.

Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus behalten, profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Regelmäßige, inflationsindexierte Mieteinnahmen
  • Langfristige Wertsteigerung in nachgefragten Lagen
  • Steuerlicher Hebel durch AfA und Werbungskosten
  • Vermögensaufbau durch Mieter-finanzierte Tilgung
  • Diskrete Vermögensübertragung an die nächste Generation
  • Sachwertcharakter als Inflationsschutz

Möchten Sie das im Mehrfamilienhaus gebundene Kapital nutzen, ohne komplett zu veräußern, können Sie Wohnungen einzeln verkaufen. Durch Aufteilung nach WEG entstehen einzelne Eigentumswohnungen, die in der Summe regelmäßig 15–30% mehr Erlös bringen als der Blockverkauf des gesamten Objekts.

Tipp! Mehrfamilienhäuser verkaufen über Off Market

Sowohl im Inland als auch bei ausländischen Investoren haben Mehrfamilienhäuser enormes Potenzial – insbesondere bei Objekten ab etwa drei Millionen Euro Verkehrswert mit mehreren Wohneinheiten. Der Tipp: Die Immobilie Off Market verkaufen, also exklusiv über spezialisierte Vermittler an einen vordefinierten Käuferkreis.

Wer kauft Off Market?

Typische Off-Market-Käufer für Mehrfamilienhäuser:

  • Family Offices: Suchen langfristige Bestandsobjekte, oft in A- und B-Städten, Faktor 22–26x
  • Institutionelle Investoren: Versicherungen, Pensionskassen – bevorzugen Portfolios und Großobjekte
  • Vermögende Privatinvestoren: Suchen Renditeobjekte für die nächste Generation
  • Bestandshalter und Wohnungsgesellschaften: Strategische Zukäufe in bereits bewirtschafteten Quartieren
  • Stiftungen: Defensive Anlage mit langfristigem Cashflow-Profil

Vorteile des diskreten Verkaufs

  • Keine öffentlichen Inserate, keine Schaulustigen, keine Mieter-Verunsicherung
  • Direkte Ansprache solventer, vorqualifizierter Käufer
  • Schnellere Abwicklung (oft 6–12 Wochen statt 6–9 Monate)
  • Häufig höherer Verkaufspreis durch gezielte Bieterstruktur

Ihre Vorteile: Ein hohes Maß an Diskretion, exklusive Käufer und ein lukrativer Verkaufspreis

Immobilienrente: Leibrente und Umkehrhypothek

Eine beliebte Option im fortgeschrittenen Alter ist die Verrentung des Mehrfamilienhauses, auch Immobilienrente genannt. Diese bietet einen Kompromiss: Sie können weiterhin im eigenen Objekt wohnen bleiben und sich gleichzeitig ein zusätzliches finanzielles Polster aufbauen.

Leibrente: Monatliche Rentenauszahlungen

Die Leibrente bietet die Möglichkeit, nach dem Verkauf der Immobilie weiterhin im Objekt zu wohnen. Anstelle einer Einmalzahlung erhalten Sie eine monatliche Rente, die auf dem Wert Ihrer Immobilie und Ihrer statistischen Lebenserwartung basiert. Im Gegensatz zu klassischen Krediten leisten Sie keine monatlichen Zahlungen an den Käufer.

Möchten Sie Ihre Immobilie gegen Leibrente verkaufen, hängt die Höhe der Rente von mehreren Faktoren ab: Alter des Verkäufers, geschätzte Restlebensdauer, aktuelles Zinsniveau, Höhe des kapitalisierten Wertes und Wert eines eingeräumten Wohnrechts. Je älter der Verkäufer, desto höher fällt die monatliche Rente aus, da die statistische Restlebensdauer kürzer ist.

Die Leibrente auf einen Blick:

  • Mehrfamilienhaus verkaufen und wohnen bleiben
  • Monatliche Rentenauszahlung anstelle des Kaufpreises
  • Voraussetzung: Immobilienwert und Mindestalter (meist ab 65–70 Jahren)
  • Je älter der Verkäufer, desto höher die Rente
  • Risiko: Bei kurzer Lebenserwartung niedrigerer Gesamterlös als beim Direktverkauf

Umkehrhypothek: Aufnahme eines Kredits

Eine Umkehrhypothek ermöglicht es dem Eigentümer, sein Haus oder seine Wohnung als Sicherheit zu beleihen und von der Bank eine regelmäßige Zahlung in Form einer Immobilienrente zu erhalten. Die Bank wird im Grundbuch eingetragen, der Immobilieneigentümer kann weiterhin im Objekt wohnen bleiben. Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn das Haus verkauft wird oder der Kreditnehmer verstorben ist – die Erben können dann entweder den Kredit ablösen oder das Objekt veräußern.

Alles zur Umkehrhypothek zusammengefasst:

  • Haus wird als Sicherheit beliehen
  • Monatliche Rentenauszahlung oder Einmalbetrag möglich
  • Grundbucheintragung der Bank an erster Rangstelle
  • Rückzahlung erst nach Versterben oder Auszug
  • Eigentum bleibt formal beim Eigentümer

Alternative: Teilverkauf an einen Teilverkauf-Anbieter

Beim Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie einen Anteil Ihres Objekts (üblicherweise bis zu 50%) an einen spezialisierten Anbieter und erhalten den Kaufpreis des veräußerten Anteils sofort ausgezahlt. Der Teilkäufer wird stiller Miteigentümer, während Sie das uneingeschränkte Nießbrauchrecht behalten und das Objekt weiterhin nutzen können. Als Gegenleistung zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt – ähnlich einer Miete – auf den verkauften Anteil.

Deshalb ist der Teilverkauf eine interessante Alternative:

  • Veräußerung von bis zu 50% des Objekts
  • Sofortige Kaufpreisauszahlung des verkauften Anteils
  • Grundbucheintragung des Teilkäufers
  • Verkäufer behält lebenslanges Nießbrauchrecht
  • Monatliches Nutzungsentgelt auf den verkauften Anteil
  • Restanteil kann weiter vererbt werden

Vergleich: Welche Verrentungsform passt zu wem?

Modell Ausz