Wohngeld (Lexikon) im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan
Wohngeld (Definition, Bedeutung) – Das Wohngeld ist der Betrag, den der Wohnungseigentümer aufgrund seines Wohnungs- oder Teileigentum ausgestellten Einzelwirtschaftsplans monatlich im Voraus an den Verwalter zu zahlen hat. Zu der Zahlung der Vorschüsse des Wohngelds ist jeder Wohnungseigentümer einer Eigentümerschaft verpflichtet. Wenn ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngelds in Vollzug kommt, gefährdet er dadurch die Liquidität der Wohngemeinschaft. Wenn dies der Fall ist, kann dem Wohnungseigentümer durch eine gerichtliche Entscheidung sein Wohnungseigentum entzogen werden.
Wohngeld im Überblick: Zur Zahlung der laufenden Unterhaltungskosten einer Immobilie
- Nach Maßgabe des Einzelwirtschaftsplans vom Wohnungseigentümer monatlich zu zahlender Betrag
- Jeder Wohnungseigentümer einer Eigentümerschaft zur Zahlung verpflichtet
- Bei Zahlungsunfähigkeit des Wohngelds kann die Liquidität der Wohngemeinschaft gefährdet werden
- Bei Zahlungsunfähigkeit kann dem Wohnungseigentümer durch eine gerichtliche Entscheidung das Wohnungseigentum entzogen werden
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