COVID-19: Coronavirus Bedeutung, Symptome, Verbote & Tipps

COVID-19: Die Corona-Pandemie ist das große Thema der Länder weltweit. Die Medienwelt spricht nur noch von dieser Pandemie, dem neuartigen Virus oder auch „COVID-19“. Restaurants, öffentliche Gebäude, Fitnessstudios, Theater und Kinos schließen. Nach und nach betrifft es auch immer mehr Firmen und Arbeitgeber, die notgedrungen auf Home-Office umfunktionieren müssen. Wir haben hier das wichtigste in Kürze. Das Ziel ist es jetzt, die „Kurve abzuflachen“, doch was heißt das? Was bedeutet die Ausgangssperre? Wo gibt es Ausnahmen bei der Ausgangssperren? Wie bekomme ich eine kostenlose Arbeitgeberbescheinigung für den Arbeitsweg zum Download?

Bitte wende Dich an das zuständige Gesundheitspersonal, wenn Du glaubst, dass Du möglicherweise betroffen bist. Offizielle Informationen findest Du immer aktualisiert hier: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Spezial: Immobilien & Corona – Updates

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Bedeutung: Coronavirus – COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt, dass COVID-19 eine Pandemie sei. Das heißt: Die gesamte Welt ist davon betroffen. Das Virus beeinträchtigt weltweit das soziale und ökonomische Leben des Menschen. Das Coronavirus hat sich in der chinesischen Provinz Wuhan ausgebreitet und die Zahl der Infizierten steigt täglich. In mehr als 150 Ländern hat sich das Virus ausgebreitet und die Infizierten Quote steigt stetig. Es verursacht bei einigen Infizierten eine schweres und akutes Atemwegsproblem.

Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt? Wie sollte man jetzt in der Krise investieren?

Corona Analyse 08/20 – jetzt online

Jetzt online – Immobilien Corona-Krise: Verkauf von Haus, Wohnung, Mehrfamilienhaus, die Nachfrage steigt, dass zeigen die Trends. In diesen Tagen sprechen viele von der zweiten Welle, die nun auf Deutschland aber auch die ganze Welt zukommt. Bereits zu Beginn, am Anfang mit der Corona Pandemie, wurde in vielen Wirtschafts- aber auch Finanznachrichten davor gewarnt, dass im Herbst eine Welle der Insolvenzen auf uns zukommen wird. Eine logische Konsequenz von Insolvenz ist der Verlust von Eigentum, nicht nur in Form von Schmuck, Autos oder Einrichtungsgegenständen, natürlich werden auch Immobilien davon betroffen sein, wenn die Quote der Insolvenzen in Deutschland steigt.

Die Trendanalyse im Bereich Immobilienverkauf (08/20) beschäftigt die steigende Nachfrage. Sehr direkt Sichtbar, unter anderen am Haupt-Keyword „Immobilie verkaufen“. Den Charts und den Rückblick auf die letzten 12 Monate gibt es etwas weiter unten. Moderat gestiegen, im Schnitt nur 2 bis 3 Punkte, sind der Verkauf von Haus- und Eigentumswohnung. Hier scheint es also in der Menge von Suchanfragen noch keine großen Veränderungen zu geben.

Sehr auffällig hingegen ist der Trend zum Thema „Mehrfamilienhaus verkaufen“. Wie Sie gleich noch in den einzelnen Analysen und Charts sehen werden, springt der Trend in diesen Tagen nach oben.

Jetzt online: Immobilien Corona Analyse 08/20

DAX Anfang April 2020: Kursverluste

  • Februar 2020: 13.702
  • Anfang April 2020: 10.056
  • Verlust: -36.25%

Warum müssen wir das Virus eindämmen?

Solch einen Ausnahmezustand hat Deutschland nicht erwartet und die Gesundheitssysteme sind für solche Ausnahmesituationen nicht rechtzeitig vorbereitet. In Deutschland gibt es beispielsweise 25.000 Beatmungsgeräte. In der Regel sind diese zu 80% besetzt. Das bedeutet, theoretisch blieben nur 5.000 Geräte für die Behandlung. Warum ist die Beatmung so wichtig? COVID-19 sorgt unter anderem dafür, dass in einigen Fällen die Lunge verklebt, dementsprechend wichtig ist es Patienten zu beatmen. Je mehr Patienten diese stationäre Behandlung benötigen, desto höher ist die Auslastung und die Gefahr, dass die Geräte nicht ausreichen.

Sollte dies der Fall sein, wie beispielsweise in Nord-Italien, müssen Ärzte entscheiden, wer eine Behandlung bekommt und wer nicht. Durch die Auswahl müssen einzelne Menschen abgewiesen werden, insbesondere die, deren Heilung unwahrscheinlicher ist. Diese Entscheidung will niemand treffen müssen. Damit die Situation sich entschärft, wurden die derzeitigen Ausgangssperren beschlossen.

Bei 2 von 3 infizierten Menschen bricht das Coronavirus aus

So breiten sich die Infektion nicht schnell aus und die Infektionskurve bleibt niedrig, sodass Krankenhäuser vor Überlastung geschützt werden. Durch diese Maßnahmen gewinnen öffentliche Gesundheitsbehörden und die gesamte Infrastruktur der nationalen Gesundheitswesen weltweit wertvolle Zeit, um auf diese Krise zu reagieren.

Das Problem bei diesem Virus ist, dass man den Ausbruch des Virus erst nach 7 Tagen merkt. Dementsprechend bemerkt man in den ersten Tagen nicht, dass man bereits andere Personen anstecken kann. Da die Symptome einer normalen Erkältung ähneln, sollte man spätestens mit Fieber einen Arzt aufsuchen! Während es einige Infizierte extrem hart erwischt, bemerken viele andere Infizierte keine spürbaren Auswirkungen. Dementsprechend wissen sie nicht, dass sie eigentlich längst Überträger sind.

Verbote – Ausgangssperre light zusammengefasst

Vor einigen Tagen trat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Kameras der Hauptstadt-Presse. In Berlin verkündete sie neue Maßnahmen. Sie verkündete verschärfte Maßnahmen um die Infektionen mit COVID-19 einzudämmen. Es werden keine vollständigen Ausgangssperren verordnet. Jedoch gibt es Einschränkungen, an die sich jede Bürgerin und jeder Bürger halten muss. Personen dürfen sich nur noch alleine draußen aufhalten. Sport, Einkäufe und Spaziergänge dürfen nur mit maximal 2 Personen oder Personen aus einem Haushalt getätigt werden. Des Weiteren darf man weder öffentlich noch im privaten Raum, sich mit mehr als 2 Personen treffen. Wer sich nicht an die aktuellen Regelungen hält, kann mit einem Bußgeld rechnen.

  1. Personen dürfen sich nur noch allein draußen aufhalten für Spaziergänge, Sport, usw.
    Ausnahme sind 2 Personen oder Personen aus einem Haushalt
  2. Zusammenkünfte mit mehr als 2 Personen sind untersagt und aktuell sogar strafbar, im öffentlichen und privaten Raum
  3. Es gibt Ausnahmen wie der Weg zum Supermarkt, Apotheke oder auch der Arbeitsweg

Tipps: Wie kannst Du helfen?

Personen, die momentan Urlaub oder Kurzurlaub haben oder keine Arbeit mehr tätigen können, da ihr Betrieb schließt, versuchen Menschen in Quarantäne zu helfen. Sie gehen für sie einkaufen und erledigen wichtige Aufgaben. Wenn Du jedoch wenig Zeit hast, Deinen Mitmenschen etwas Gutes zutun, dann helfen schon die folgenden Punkte, um Dich und Deine Mitmenschen zu schützen. Am meisten kannst Du helfen, in dem Du Dein eigenes Verhalten anpasst:

  1. Halte Abstand zu anderen
  2. Du solltest oft wie möglich zu Hause bleiben. Das heißt vor allem persönliche Treffen mit älteren oder chronisch kranken Menschen einschränken – zu deren Schutz
  3. Verzichte auf Händeschütteln und Umarmungen

3 Gefahren von COVID-19

Der Ablauf dieser Erkrankung variiert von Person zu Person. Deswegen ist es so schwer, selbst einzuschätzen, ob man nun eine „einfache“ Erkältung hat oder das Coronavirus in sich trägt. Während gerade ältere Personen, Personen mit Vorerkrankungen von Herz und Lunge, Lebererkrankungen, Krebspatienten oder Patienten mit einem geschwächten Immunsystem, sehr stark aufpassen müssen, sind auch alle anderen nicht geschützt vor dem Virus.

  1. Bis das Virus im Körper ausbricht, dauert es 7 Tage. In diesen 7 Tagen weiß man selbst nichts von der bereits geschehenen Infektion
  2. Gefahrenminimierung der Überlastung von Krankenhäusern (Absenkung der Infektionskurve)
  3. Bei einem großen Teil der Infizierten entstehen auch nach den 7 Tagen keine Anzeichen für Krankheitssymptome, sie bleiben also Virus-Überträger, ohne es zu wissen.

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ausgangssperren?

Zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten können auf der Grundlage des IfSG im Allgemeinen Gebote und Verbote erlassen werden. Für die Durchsetzung der daraus geschlossenen Vorgaben sind die 16 Bundesländer verantwortlich.

Ausnahmen bei der Ausgangssperren

Die handelnde Behörde kann ihre Anordnungen mit Ausnahmen versehen, die wiederum möglichst bestimmt sein müssen. Die deutschlandweit erste Allgemeinverfügung des Landkreises Tirschenreuth sieht etwa u.a. die folgenden Ausnahmen ausdrücklich vor:

  1. Notwendiger Lieferverkehr
  2. Einkäufe und Grundversorgung innerhalb des Stadtgebiets
  3. Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, etc. sowie Apothekenbesuche
  4. Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
  5. Besuche von Filialen der Post sowie Tankstellen

COVID-19 – was ist das? Das Virus im Detail

Nach den wichtigsten Informationen haben wir hier noch viele weitere, wichtige Informationen zum Coronavirus und dessen Verlauf. Sind alle Coronaviren gefährlich für den Menschen? Gibt es vergleichbare Beispiele zu COVID-19? Wir haben die Antworten.

Welche Personen sind am meisten gefährdet?

Jeder sollte es nicht auf die leichte Schulter nehmen und davon ausgehen, dass er gesund bleibt. Beim Coronavirus sind insbesondere zwei Personengruppen, gefährdet:

  1. Ältere Menschen über 60 Jahren
  2. Menschen mit Vorerkrankungen

Das Virus ist für verschiedene Altersgruppen unterschiedlich gefährlich. So liegt die Sterblichkeitsrate bei Personen unter 60 Jahren relativ niedrig. Auf der anderen Seite steigt die Sterblichkeitsrate bei älteren Menschen schnell an. Das höchste Risiko tragen also Personen über 60 Jahren. Neben dieser Personengruppe sind insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen gefährdet. Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen und Krebs sind im Vergleich zu gesunden Personen deutlich stärker gefährdet. Gefährlich wird es, wenn beide Faktoren zusammenkommen, hohes Alter und Vorerkrankungen. Leider leidet die Gruppe der älteren Menschen häufiger an einer oder mehreren Erkrankungen. Das macht die Lage so persönlich, auch für jeden einzelnen: Die eigene Oma, der eigene Großvater, die Eltern.

Gibt es vergleichbare Beispiele zu COVID-19?

Beispiele aus der näheren Vergangenheit war das schwere Atemwegssyndrom „SARS“ im Jahr 2003 und das auch als „MERS“ bekannte Atemwegssyndrom Coronavirus 2012 im Nahen Osten.

Ist der Coronavirus gefährlich für den Mensch?

Viren gehören zu unserem normalen Leben, sie sind weit verbreitet und bei Mensch und Tier integriert. Der Coronavirus verursacht wie oben beschrieben, typischerweise eine Infektion der oberen Atemwege, wie eine Erkältung. Viele Infizierte bemerken oft gar nicht, dass sie bereits vom Virus betroffen sind.

Da man gegen dieses Virus nicht immun werden kann, besteht die Möglichkeit, dass die meisten Menschen einmal oder mehrmals an diesen Viren infiziert werden.

Die Infektion mit dem menschlichen Coronavirus löst sich in der Regel von selbst auf, während sich andere extrem unwohl fühlen, bis hin zu wirklich starken Erkrankungen. Insbesondere ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sind gefährdet.

Selten können sich Coronaviren, die Tiere infizieren, zu einem neuen menschlichen Coronavirus entwickeln.

COVID-19 – Was ist der Unterschied zur Grippe?

Quelle: Deutsche Familienversicherung

Saisonal bedingt steigt die Zahl der Neuinfektionen mit Grippe (Influenza) wieder an. Seit dem letzten Herbst erkrankten laut RKI (Stand 17.03.2020) über 145.000 Menschen in Deutschland an Grippe. 247 starben daran. In der Grippe-Saison 2017/18 starben 25.100 Menschen. Das sind laut dem RKI so viele, wie seit 30 Jahren nicht.

Aktuellen Angaben der Johns-Hopkins-Universität vom 19. März 2020 zufolge sind in Deutschland 12.327 Menschen mit Sars-CoV-2 infiziert. 28 Menschen starben bislang an den Folgen. Weltweit sind 218.815 Infizierte bekannt und 8.810 Todesfälle aufgrund von COVID-19.

China: Wo liegt Wuhan?

Der Ausbruch des Coronavirus begann in Wuhan (China). Der Virus breitete sich weltweit rasch aus. Am 11. März erklärte die WHO (Welthandelsorganisation) COVID-19 dann endgültig zur Pandemie. 2 von 3 Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, erleiden einen Ausbruch.

Was bedeutet CFR (Sterblichkeit)?

In China war der Gesamt-CFR in der Anfangsphase des Ausbruchs sehr hoch. CFR steht im englischen für „Case fatality rate“, auch „Letalität“. Sie bezeichnet die „Tödlichkeit“ einer Erkrankung. Genauer bezeichnet sie die Erkrankung oder Vergiftung beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit, an einer Krankheit zu sterben. Die CFR berechnet also das Verhältnis der Todesfälle zur Anzahl der Erkrankten bzw. Vergifteten.

Insbesondere dadurch, dass hier keine Vergleiche vorlagen und es keine Vorlaufzeit gab. Anfangs lang die CFR bei 17.3%, das heißt im Schnitt ist 1 von 6 Menschen gestorben. Die CFR wurde dank besserer Ausrüstung, Tests, Vorsichtsmaßnahmen und einer allgemeinen Verbesserung des Behandlungsstandards bis zum 1. Februar auf 7% gesenkt. Das bedeutet, dass mit der richtigen Kontrolle der Zustand stabilisiert werden kann.

Viren vorbeugen: Händewaschen als Vorbeugung

Um zu allererst Dich zu schützen und des Weiteren Deine Mitmenschen vor Ansteckungen zu bewahren, solltest Du die Tipps des Bundesministerium gründlich beachten. Dazu gehört gründliches Händewaschen in 5 Schritten:

  1. Halte Deine Hände unter fließendes Wasser
  2. Seife Die Hände gründlich ein
  3. Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden
  4. Achte auf: Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen sowie Fingernägel, die von den meisten vergessen werden
  5. Hände unter fließendem Wasser abspülen
  6. Sorgfältiges abtrocknen

Informationen zum Coronavirus: aktuell

Bitte wende Dich an das zuständige Gesundheitspersonal, wenn Du glaubst, dass Du möglicherweise betroffen bist. Offizielle Informationen findest Du immer aktualisiert hier: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Hotlines zum Coronavirus

Sobald Du die Erscheinungsmerkmale des Coronavirus bei Dir bemerkst, wende Dich telefonisch an Deinen Hausarzt. Desweiteren kannst Du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117 erreichen und nach weiteren Schritten fragen.

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland – 0800 011 77 22
  • Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) – 030 346 465 100
  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung – Behördennummer 115
  • Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte – Fax: 030 / 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund(dot)de / info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de
  • Gebärdentelefon (Videotelefonie) – https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/