Instandhaltungsrücklage (Lexikon) WEG zur Vorbeugung immobilienbezogener Probleme
Die Instandhaltungsrücklage ist eine zweckgebundene Geldreserve einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die ausschließlich für künftige Reparaturen, Sanierungen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum verwendet werden darf. Sie wird gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG (seit der WEG-Reform offiziell „Erhaltungsrücklage“ genannt) durch monatliche Beiträge aller Eigentümer aufgebaut und ist Bestandteil des Hausgeld berechnen. Wer eine Wohnung kaufen möchte, […]

