Bauaufsichtsbehörde Berlin (Lexikon): Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Bauaufsichtsbehörde Berlin (Definition, Bedeutung) – Im allgemeinen überwacht die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei bestimmten Vorhaben an baulichen Anlagen. Zu diesen Vorhaben zählen beispielsweise die Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandhaltung oder der Abbruch von Gebäuden. Die Bauaufsichtsbehörde ist unter anderem für das Baugenehmigungsverfahren zuständig. In Berlin sind die Voraussetzungen so geregelt, dass die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren von der Erteilung von Baugenehmigungen absehen können.

Bauaufsichtsbehörde (Berlin) im Überblick: Zuständige Verwaltungsbehörde beim öffentlichen Baurecht

  • Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Wehrt unter anderem Gefahren durch Verstöße gegen das Baurecht ab
  • Kann im Zuge der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sanktionen androhen und festsetzen
  • In Berlin zweistufig aufgebaut

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