Einbruchschutz (Lexikon) – Kellerfenster, Polizei & Förderung

Einbruchsschutz (Definition, Bedeutung)- Man unterscheidet zwischen aktivem und passivem Einbruchsschutz. Dabei ist mit aktivem Einbruchsschutz ein Sicherheitsdienst oder Info Tage bei denen man über Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt wird gemeint. Passiver Einbruchsschutz sind besondere Sicherungen an Fenstern, Balkonen, Terrassen, Keller und Haustüren sowie Alarmanlagen. Von der Absicherung von Türen bis hin zur Folie zum Schutz für Fenster und anderes Glas. Alarmanlagen gibt es für jeden Bedarf, ob mit Kamera Überwachung und direktem Signal bei der Polizei oder einfache Bewegungsmelder mit gekoppeltem Alarmton. Ein Tipp, welcher immer gerne von Experten gegeben wird ist, dass sie auch den Keller nicht vergessen sollten abzusichern, auch wenn Kellerfenster oft zu klein scheinen um Einbrechern einen Angriffspunkt zu bieten, wird häufig gerade hier versucht einzubrechen. Für den Einbruchsschutz des eigenen Hauses kann man auch beim KFW eine Förderung von bis zu 50.000€ beantragen.

Einbruchschutz im Überblick

  • Aktiv (Sicherheitsdienst, Schulungen, etc.)
  • Passiv ( doppelte Schlösser, extra Sicherungen, etc.)
  • Alarmanlage – Bewegungsmelder, Kamera Überwachung, Polizeiruf, etc.)
  • Keller oft zu wenig gesichert
  • KFW Förderungen von bis zu 50.000€

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