Eigenbedarf (Lexikon) – Kündigung, Widerspruch & Härtefälle

Eigenbedarf (Definition, Bedeutung) – Jeder Vermieter hat das Recht darauf den Mietvertrag mit einer Eigenbedarfskündigung zu beenden, wenn er selbst oder Familienangehörige die Wohnung nutzen wollen. Allerdings ist die Kündigungsfrist mieterfreundlich gestaltet, muss genau nachgewiesen werden und es gibt viele Regelungen für sogenannte Härtefälle wie Alleinerziehende oder Familien mit Kindern. Hierzu gibt es in den letzten Jahren immer wieder durchschlagende Urteile zu Gunsten der Mieter. Auch die Kündigungsfrist nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie ist zum Schutze der Mieter auf 3 Jahre gesetzt worden in denen der neue Eigentümer ihnen nicht kündigen kann. Trotz dieser Regelungen gibt es immer wieder Rechtsstreit zwischen Mietern und Vermietern. Wohnen sie zum neu als Deutscher in einer englischsprachigen Stadt wie zum Beispiel London und beherrschen die Vokabeln zum Thema Immobilien noch nicht, hilft es ihnen sicherlich zu wissen, dass Eigenbedarf auf Englisch „own requirements“ heißt.

Eigenbedarf im Überblick

  • Kündigung des Mietvertrags um Wohnung selbst zu beziehen oder für Familienmitglieder
  • Lange Kündigungsfrist zum Schutz des Mieters
  • Ausnahmeregelungen bei Härtefällen wie Alleinerziehenden oder Familien mit Kindern
  • Eigenbedarf auf Englisch – „own requirements“

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