Mietvertrag (Lexikon) einer Immobilie
Mietvertrag (Bedeutung, Definition) - Der Mietvertrag ist ein schriftlicher Vertrag der durch den Makler für den Mieter und Vermieter vorbereitet wird. Dieser Vertrag muss jedem Mietverhältnis zugrunde liegen, damit das Verhältnis rechtlich beiden Seiten standhält. Der Mietvertrag enthält die Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter den Gebrauch an der gemieteten Immobilie zu gewähren. Im Gegenzug zahlt der Mieter einen monatlich vereinbarten Betrag, welcher im Vertrag festgehalten ist.
Mietvertrag im Überblick: Vertrag über die Bedingungen der vermieteten Immobilie
- Ein schriftlicher Vertrag der durch den Makler vorbereitet wird
- Ist unabdingbar für ein Mietverhältnis
- Enthält die Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter den Gebrauch an der Immobilie zu gewähren
- Im Gegenzug für die Gewährleistung zahlt der Mieter monatlich einen im Mietvertrag vereinbarten Betrag
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