Aufklärungspflicht (Lexikon) des Verkäufers oder Maklers

Aufklärungspflicht (Definition, Bedeutung) – Der Makler oder Verkäufer ist beim Verkauf eines Objekts zur Aufklärung verpflichtet. Im allgemeinen zählen dazu die persönlichen Angaben des Dienstleisters wie beispielsweise die Anschrift der Niederlassung und der Aufsichtsbehörde, eine eventuelle Eintragung im Handelsregister oder verwendete allgemeinen Geschäftsbedingungen. Des weiteren muss der Makler oder Verkäufer über alle Umstände eines Objekts informieren, die aus seiner Sicht relevant für den Kaufinteressenten sind. Dazu gehören unter anderem die Aufklärung über gegebene Mängel des Objekts.

Aufklärungspflicht im Überblick: Vollständige Aufklärung relevanter Umstände

  • Pflicht des Maklers oder Verkäufers gegenüber des Kaufinteressenten
  • Offenlegung der persönlichen Daten des Dienstleisters
  • Aufklärung über relevante Umstände des Objekts

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