Aufklärungspflicht (Lexikon) des Verkäufers oder Maklers
Die Aufklärungspflicht verpflichtet Verkäufer und Makler, dem Kaufinteressenten ungefragt alle wertbildenden und kaufentscheidenden Umstände einer Immobilie offenzulegen — von versteckten Mängeln über laufende Rechtsstreitigkeiten bis hin zu wirtschaftlichen Risiken wie Sonderumlagen. Verletzt der Verkäufer diese Pflicht arglistig, kann der Käufer den Kaufvertrag auch nach Jahren noch anfechten, Schadensersatz fordern oder den Kaufpreis mindern — selbst […]

