Baulast (Lexikon) eines Grundstückseigentümers

Baulast (Definition, Bedeutung) – Die Baulast ist die öffentliche Last eines Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde, welche ihn verpflichtet bestimmte Dinge die das Grundstück betreffen zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Diese Last wird in einem von der Stadt oder Gemeinde geführten Baulastverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde eingetragen. Der Zweck von Baulasten ist es, die Bebaubarkeit eines Grundstücks herzustellen. Beispielsweise kann der Nachbar dem Bauherren die Bebauung auf seinem Grundstück ermöglichen indem er eine Baulast bewilligt.

Baulast im Überblick: Eingetragene Bebaubarkeitsbeschränkung für ein Grundstück

  • Öffentliche Last
  • Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde
  • Grundstückseigentümer verpflichtet sich zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen das Grundstück betreffend
  • Baulast wird in Baulastverzeichnis eingetragen
  • Zweck ist es die Bebaubarkeit eines Grundstücks herzustellen

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