Elternhaus geerbt – Verkaufen, vermieten oder selber nutzen?

Elternhaus erben – Früher oder später stehen Sie als Kind von immobilienbesitzenden Eltern vor der Frage, ob Sie das Haus verkaufen, vermieten oder halten sollen. Nicht immer ist der Verkauf des Elternhauses direkt an eine Erbschaft gekoppelt. Werden Ihre Eltern pflegebedürftig und können ihr Haus nicht mehr selbst halten und bewirtschaften, ist ein Verkauf oftmals die beste und einzige Lösung. Doch in diesem Haus stecken zahlreiche Emotionen und Erinnerungen, die Ihre gesamte Kindheit betreffen und eine rationale Entscheidung unmöglich machen. Nicht selten muss die Unterbringung eines oder beider Elternteile in einer Seniorenresidenz über den Verkaufserlös der Immobilie finanziert werden. Besitzen Sie selbst eine Immobilie, steht der Selbstbezug in den meisten Fällen nicht auf Ihrer Agenda. Auch die Lage der Immobilie oder unterschiedliche Meinungen mit Ihren Geschwistern als Miterben kann den Verkauf als einzige Option erforderlich machen.

Was beim Verkauf des Elternhauses wichtig ist

Ehe der Immobilienmakler handlungsfähig ist, müssen einige grundlegende Fakten geklärt werden. Verkaufen darf nur, wer im Grundbuch steht und somit der rechtmäßige Eigentümer des Elternhauses ist. In den meisten Fällen stehen beide Elternteile als Eigentümer im Grundbuch, so dass im Sterbefall das hinterbliebene Elternteil als Alleinerbe zählt und über den Umgang mit der Immobilie entscheidet. Sind beide Eltern verstorben, sind Sie als Kinder die nächsten Erben und können sich, vorausgesetzt es herrscht Einigkeit, für den Verkauf des Elternhauses entscheiden.

Vorab ist eine Änderung des Grundbucheintrags nötig, da Ihre reguläre Eigentümerschaft die Grundvoraussetzung für den Elternhausverkauf ist. Sehr kompliziert wird es, wenn ein Elternteil bereits verstorben und das andere Elternteil nicht mehr geschäftsfähig ist. Liegt in diesem Fall keine Generalvollmacht vor und das hinterbliebene Elternteil möchte die Immobilie nicht verkaufen, kann nur ein Vormundschaftsgericht über den Verkauf entscheiden.

Rechtzeitig Regelungen treffen!

Wir empfehlen Ihnen, derartige Regelungen zu einem Zeitpunkt zu treffen, zu dem Ihre Eltern und Immobilieneigentümer geschäftsfähig sind. Eine notarielle Vollmacht oder eine Schenkung des Hauses zu Lebzeiten vereinfacht Ihre Handlungsfähigkeit für den Fall, dass Sie Ihr Elternhaus verkaufen und vom Erlös zum Beispiel die Unterbringung Ihrer Eltern im Pflegeheim finanzieren müssen. Sind alle vorab notwendigen Dinge geklärt, können wir Ihr Elternhaus zeitnah und zum realen Verkehrswert in Ihrem Auftrag verkaufen.

Elternhaus verkaufen? Der Ablauf im Detail

 

Mehr Informationen zum Thema Erbe:

Erbauseinandersetzung

In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. Alles über die Erbauseinandersetzung.

Erbengemeinschaft

Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen und mit Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.

Erbschein

Sie sind testamentarisch als Alleinerbe des Elternhauses eingetragen. Ist das Testament notariell beglaubigt und rechtsgültig, wird Ihr Erbe nicht angezweifelt. Dennoch stehen Sie ohne einen zusätzlichen Erbschein spätestens dann vor einem Problem, wenn Sie durch die Berichtigung im Grundbuch zum Eigentümer der Immobilie werden und diese beispielsweise weiter verkaufen möchten. Sie sollten, unabhängig vom Testament einen Erbschein ausstellen lassen und sich damit beim Erbe von Häusern oder Wohnungen absichern. Alles über den Erbschein.