Elternhaus geerbt: Verkaufen, vermieten oder selber nutzen?

Elternhaus erben - Früher oder später stehen Sie als Kind von immobilienbesitzenden Eltern vor der Frage, ob Sie das Haus verkaufen, vermieten oder halten sollen. Nicht immer ist der Verkauf des Elternhauses direkt an eine Erbschaft gekoppelt. Zurück zur Übersicht: Erbe & Nachlass.

Was beim Verkauf des Elternhauses wichtig ist

Werden Ihre Eltern pflegebedürftig und können ihr Haus nicht mehr selbst halten und bewirtschaften, ist ein Verkauf oftmals die beste und einzige Lösung. Doch in diesem Haus stecken zahlreiche Emotionen und Erinnerungen, die Ihre gesamte Kindheit betreffen und eine rationale Entscheidung unmöglich machen. Nicht selten muss die Unterbringung eines oder beider Elternteile in einer Seniorenresidenz über den Verkaufserlös der Immobilie finanziert werden. Besitzen Sie selbst eine Immobilie, steht der Selbstbezug in den meisten Fällen nicht auf Ihrer Agenda. Auch die Lage der Immobilie oder unterschiedliche Meinungen mit Ihren Geschwistern als Miterben kann den Verkauf als einzige Option erforderlich machen.

Ehe der Immobilienmakler handlungsfähig ist, müssen einige grundlegende Fakten geklärt werden. Verkaufen darf nur, wer im Grundbuch steht und somit der rechtmäßige Eigentümer des Elternhauses ist. In den meisten Fällen stehen beide Elternteile als Eigentümer im Grundbuch, sodass im Sterbefall das hinterbliebene Elternteil als Alleinerbe zählt und über den Umgang mit der Immobilie entscheidet. Sind beide Eltern verstorben, sind Sie als Kinder die nächsten Erben und können sich, vorausgesetzt es herrscht Einigkeit, für den Verkauf des geerbten Elternhauses entscheiden.

Grundbucheintrag ändern

Vorab ist eine Änderung des Grundbucheintrags nötig, da Ihre reguläre Eigentümerschaft die Grundvoraussetzung für den Elternhausverkauf ist. Sehr kompliziert wird es, wenn ein Elternteil bereits verstorben und das andere Elternteil nicht mehr geschäftsfähig ist. Liegt in diesem Fall keine Generalvollmacht vor und das hinterbliebene Elternteil möchte die Immobilie nicht verkaufen, kann nur ein Vormundschaftsgericht über den Verkauf entscheiden.

Darauf gilt es zu achten:

  • Im Grundbuch müssen rechtmäßige Eigentümer stehen
  • Im Sterbefall entscheidet der überlebende Elternteil
  • Sind beide Eltern verstorben, entscheiden die Kinder
  • Änderung des Grundbucheintrags ist nötig

Rechtzeitig Regelungen treffen

Wir empfehlen Ihnen, derartige Regelungen zu einem Zeitpunkt zu treffen, zu dem Ihre Eltern und Immobilieneigentümer geschäftsfähig sind. Eine notarielle Vollmacht Schenkung oder der Teilverkauf des Hauses zu Lebzeiten vereinfacht Ihre Handlungsfähigkeit für den Fall, dass Sie Ihr Elternhaus verkaufen und vom Erlös zum Beispiel die Unterbringung Ihrer Eltern im Pflegeheim finanzieren müssen. Sind alle vorab notwendigen Dinge geklärt, können wir Ihr Elternhaus zeitnah und zum realen Verkehrswert in Ihrem Auftrag verkaufen.

Tipp: Notarielle Vollmacht, Schenkung & Co. zu Lebzeiten der Eltern

Elternhaus verkaufen? Der Ablauf im Detail

Der Ablauf eines Verkaufs im Überblick:

 

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