Eltern alt, Immobilie (Haus/Wohnung) verkaufen? Tipps für Kinder und Enkel + 2 Alternativen

Immobilie verkaufen – Das Haus wird zu groß, der zweite Stock wird kaum noch genutzt und auch die Instandhaltungskosten belasten. Vielleicht liegt die Eigentumswohnung auch im vierten, fünften Stock – ohne Fahrstuhl. Hier finden Sie Tipps für Kinder und Enkel! Was tun wenn Mama und Papa, Oma oder Opa älter werden? Insbesondere im hohen Alter, ab 70 Jahren, 75 Jahren, spätestens mit 80 Jahren stellt sich die Frage, was tun mit der eigenen Immobilie? Ich will allen Kindern und Enkeln heute 3 Möglichkeiten erklären: 1) den direkten Verkauf der Immobilie, aber auch zwei Alternativen, den 2) Teilverkauf und die 3) Immobilienrente. Zurück zur Übersicht: Erbe & Nachlass.

Immobilie verkaufen für Eltern, Großeltern und Nahestehende

Als Kind machen Sie sich Sorgen um Mama und Papa, als Enkel machen Sie sich Sorgen um Oma und Opa. Die Altersvorsorge hält nicht ewig, genauso wie das Gesparte. Irgendwann wird die Immobilie zu groß, gleichzeitig wird das Gesparte immer weniger. Spätestens jetzt muss eine Lösung für Ihre Lieben gefunden werden!

Was tun wenn verkauft werden muss?

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Optionen

Bevor es um Trauerbekundungen geht, geht es um gute Lösungen. Menschen werden alt und irgendwann, muss das Leben passend organisiert werden. Für viele heißt das: Haus verkaufen und in eine altersgerechte Eigentumswohnung ziehen. Dementsprechend müssen nah-stehende Person Entscheidungen treffen. Dazu gehören Patientenverfügung, falls Ihre Angehörigen irgendwann nicht mehr selbst über ihr Handeln entscheiden können. Genauso gehört es aber dazu, über die eigene Immobilie nachzudenken.

Eines ist auch Wichtig: Zuallererst zählt, nicht an das eigene Erbe denken, sondern an die Familie!

Werfen wir für Ihr Verständnis einen Blick auf die 3 Möglichkeiten: Verkauf der Immobilie, Teilverkauf und Immobilienrente! Tipp, Sie finden zu allen drei Themen weiterführende Links, mit detaillierten Erklärungen. Was tun, wenn jemand alt wird? Hier drei Alternativen!

Optionen beim Immobilienverkauf:

  1. Immobilienrente – Verkaufen mit lebenslangem Wohnrecht
  2. Teilverkauf – Anteilig, mit Option auf Gesamtverkauf
  3. Verkauf – Vollständiger Verkauf der Immobilie

Außerdem für Eigentümer: Ein extra Tipp zum Thema richtig vererben.

Immobilienrente: Verkauf mit extra „Rente“ – Option 1

Ihre erste Option ist die Immobilienrente. Die Immobilienrente ist insbesondere interessant, für Personen, die schon ein höheres Alter erreicht haben, meist ab 70, 75 Jahren. Sollten Sie eine Lösung bevorzugen, in der Ihre Angehörigen bis an ihr Lebensende (!) unkompliziert in der eigenen Immobilie bleiben können, dann ist die Leibrente eine Möglichkeit, die Sie in Betracht ziehen sollten.

Leibrente bedeutet, dass die Immobilie vollständig verkauft wird, allerdings behält der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ein vollständiges Wohnrecht und Nutzungsrecht bis zum Tod. Diese Privilegien sind gesichert durch das Nießbrauchrecht. Zusätzlich bekommt der Verkäufer eine kleine, monatliche extra „Rente“. Ein weiterer Vorteil, sie müssen sich zukünftig keine Gedanken mehr um Instandhaltungskosten machen. Dafür ist der neue Eigentümer verantwortlich. Insgesamt also eine komfortable Lösung, insbesondere im hohen Alter.

Immobilienrente einfach erklärt:

  • Direkter, vollständiger Verkauf
  • Lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht
  • Kleine, monatliche „Extra-Rente“ für ehemaligen Eigentümer
  • Keine Instandhaltungskosten

Lesen Sie hier mehr zu Thema:

Unbesorgt und beruhigt ins hohe Alter.

Teilverkauf: Anteilig, mit Möglichkeit Gesamtverkauf – Option 2

Die zweite Option für Ihre Angehörigen, wenn Sie wollen, dass sie weiterhin in ihrer Immobilie wohnen bleiben können, egal ob Eigentumswohnung oder Haus, ist der Teilverkauf einer Immobilie.

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Ein Teilverkauf funktioniert so, Sie veräußern den Teil einer Immobilie, in der Regel zwischen 10% und 50% anteilig, an ein Finanzunternehmen. Für diesen verkauften Anteil, berechnet das Finanzunternehmen ein sogenanntes „Nutzungsentgelt“. Das Nutzungsentgelt wird dafür bezahlt, dass nach wie vor alleiniges Wohnrecht und Nutzungsrecht eingeräumt bleibt. Damit wird das Finanzunternehmen lediglich zum Teileigentümer. Der Vorteil: Sie kommen relativ unkompliziert an den Verkaufspreis, ohne große Bonitätsprüfung, wie bei Darlehen der Bank. Der Nachteil: das Nutzungsentgelt ist relativ hoch, z.b. im Vergleich zu einem Hypothekendarlehen.

Teilverkauf zusammengefasst:

Lesen Sie hier mehr zu den Vorteilen und Nachteilen:

Vollständiger Immobilienverkauf – Option 3

Ihre dritte Option, wenn Sie eine Lösung finden müssen, ist der vollständige Verkauf von Eigentumswohnung, Haus, Mehrfamilienhaus. Für den regulären Ablauf stellt sich häufig die Frage, privat verkaufen oder verkaufen mit Makler? Besonders den emotionalen Situationen, wie der, über die Zukunft der eigenen Eltern oder Großeltern zu entscheiden, empfiehlt es sich mit einem erfahrenen Makler zusammenzuarbeiten. Schließlich geht es um die ganzen Inserate, Kommunikation mit Interessenten, Auswahl nach seriös, unseriös, die anschließenden Bonitätsprüfungen, Vereinbarung von Besichtigungsterminen und vielen mehr. Natürlich auch ein großer Faktor, die vorhergehende Immobilienbewertung.

Lesen Sie hier mehr:

Immobilie verkaufen: Ablauf und Schritte

Damit Sie einen ersten Überblick haben, wie ein solcher Verkaufsprozess abläuft, hier in 18 einfachen Schritten erklärt, kategorisiert in 3 Phasen.

  1. Vorbereitung: Immobilie und Verkauf vorbereiten
    1. Finanzplanung und Verkaufszeitpunkt
    2. Immobilienmakler beauftragen
    3. Unterlagen und Dokumente
    4. Immobilienwert steigern
    5. Angebotspreis ermitteln
    6. Exposé erstellen
  2. Verkaufsphase: Immobilie vermarkten und Käufer finden
    1. Immobilie vermarkten
    2. Kontakt mit Kaufinteressenten
    3. Kaufinteressenten filtern und auswählen
    4. Bonitätsprüfung
    5. Besichtigungstermine
    6. Verkaufsgespräch & Kaufpreisverhandlung
  3. Verkaufsabwicklung: Kaufvertrag bis Übergabe
    1. Kaufvertrag bei Notar aufsetzen
    2. Notartermin
    3. Grundbucheintrag und Zahlungsabwicklung
    4. Übergabe der Immobilie
    5. Notarkosten & Maklerprovision
    6. Steuern zahlen

Diese 3 Möglichkeiten stehen Ihnen primär zur Verfügung.

Das waren die wichtigsten Tipps zum Verkauf mit und für Ihre Angehörigen!

Egal ob Eigentumswohnung in bester A-Lage oder…

… Eigentumswohnung im 60/70er Plattenbau:

Extra Tipp: Richtig vererben / erben

Hier noch ein paar extra Tipps für Sie.

Verkauf mit Nießbrauch

Sollten Sie einen direkten, vollständigen Verkauf der Immobilie Ihrer Eltern, Großeltern oder Nahestehenden nachdenken, werfen Sie unbedingt einen Blick auf das Nießbrauchrecht. Nießbrauchrecht heißt einfach gesagt: „Lebenslanges, alleiniges Wohnrecht“. Heißt also, dass Ihre Angehören das alleinige Nutzungsrecht an der Immobilie halten, auch nach dem Verkauf. Ebenso in anderen Fällen, wie einem vorgezogenem Erbe (Link oben: Vererben).

Vorteil: Das Nießbrauchrecht bringt Ihnen den Vorteil, dass Ihre Angehören zu keiner Zeit, auf das Wohlwollen oder die Zustimmung des Verkäufers angewiesen sind.

Vorgezogenes Erbe: Steuern & Co.

Tipp! Bevor es zu spät wird, sprechen Sie mit Ihren Eltern und Großeltern frühzeitig über das Erbe. Denn ein vorgezogenes Erbe kann Ihnen einiges an Kosten sparen, insbesondere Steuern. Lernen Sie hier mehr über vorzeitiges Erbe:

Für Erben:

Richtig vererben heißt auch oft: Streit unter Kindern vorbeugen.

Sorgen Sie vor!

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