Wohnungsverkauf Steuern: So können Sie beim Wohnung verkaufen Steuern sparen

Wohnung verkaufen Steuern – Wenn Sie eine Wohnung verkaufen möchten, ist es wichtig, sich mit den relevanten Steuervorschriften auseinanderzusetzen. Schließlich sind Steuerzahlungen einer der erheblichsten Kostenfaktoren, den es zu berücksichtigen gilt. Dabei lassen sich mit richtiger Vorbereitung eine Vielzahl an Steuern sparen. Spekulationssteuer, Erbe & Co. – Wir erklären Ihnen hier, wie’s geht. Alles Wichtige rund um den Wohnungsverkauf finden Sie hier: Wohnung verkaufen.

Ist der Verkauf einer Wohnung steuerfrei?

Ähnlich wie beim Kauf von Haus, Wohnung und Grundstück können auch beim Verkauf Steuern anfallen. Welche Steuern Sie zu zahlen haben und wie hoch die Steuerzahlungen sind, das hängt sowohl vom Objektwert ab, als auch von der Nutzung der Wohnung. Unter gewissen Umständen können Sie also durchaus Steuern sparen. Eine große Rolle spielt die so genannte Spekulationssteuer.

Spekulationssteuer bei Vermietung & Eigennutz

Die Spekulationssteuer fällt in der Regel an, wenn eine Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf weiterverkauft wird und nicht als Hauptwohnsitz genutzt wurde. In Deutschland beträgt diese Spekulationsfrist in der Regel 10 Jahre. Wenn der Verkauf innerhalb dieses Zeitraums stattfindet, wird der Gewinn, der durch den Verkauf erzielt wird, der Einkommenssteuer unterworfen und als Spekulationssteuer bezeichnet.

Steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen

Haben Sie oder Ihre Kinder also selbst in der Wohnung gewohnt, fällt keine Spekulationssteuer an, auch wenn zwischen Kauf oder Verkauf weniger als 10 Jahre lagen. Handelt es sich bei der Wohnung jedoch um ein Mietobjekt, sollten Sie die Spekulationsfrist beachten.

Gewerblicher Handel ab Drei-Objekt-Grenze

Die Drei-Objekt-Grenze betrifft in der Regel Immobilienhändler und Spekulanten, die in kurzer Zeit eine hohe Anzahl von Immobilien kaufen und verkaufen. Wenn ein Verkäufer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, kann dies dazu führen, dass er als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft wird und damit steuerpflichtig wird. In diesem Fall können die Veräußerungsgewinne als Einkommen besteuert werden, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.

Haben Sie also bereits mehrere Immobilien in letzter Zeit veräußert, empfiehlt es sich, wenn Sie Ihre Wohnung erst nach 5 Jahren verkaufen, um zusätzliche Steuern zu vermeiden.

Steuern bei Erbe und Schenkung

Doch welche Steuern fallen an, wenn es sich bei der Wohnung um ein geerbtes Objekt handelt? Entscheiden Sie sich dazu, eine geerbte Wohnung zu verkaufen, kann diese durchaus einer Spekulationsfrist unterliegen. Ausschlaggebend ist auch hier die Frage: Eigennutz oder Vermietung?

Dabei ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Der Beginn der Spekulationsfrist ist nicht der Tag des Erbes oder der Schenkung, sondern der Tag, an dem die Wohnung von ihrem ursprünglichen Eigentümer erworben wurde.

Mit dem Erbe geht somit auch die daran geknüpfte Spekulationsfrist auf den Erben über

Bekommen Sie zum Beispiel eine Wohnung als Mietobjekt vererbt, die vor 15 Jahren erworben wurde, ist die Spekulationsfrist vorbei und Sie können die Wohnung verkaufen ohne die Spekulationssteuer zahlen zu müssen.

Fazit: So können Sie Steuern sparen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim Verkauf einer Wohnung verschiedene Steuern anfallen können. Eine besonders große Rolle spielen die Spekulationsfrist und die Drei-Objekt-Grenze. Auch bei einem Wohnungsverkauf nach einer Erbschaft oder Schenkung gelten spezielle Regelungen, die Berücksichtigung erfordern. Es ist daher empfehlenswert, sich vor einem Wohnungsverkauf über die relevanten Steuervorschriften und -regelungen zu informieren und die anfallenden Steuerzahlungen in Ihre Kosten einzukalkulieren.