Mehrfamilienhaus verkaufen Steuern: Spekulationssteuer bei Eigennutz, Erbe & Co.

Mehrfamilienhaus verkaufen Steuern – Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, kommt das nicht nur mit den üblichen Kosten für Steuer, Notar und Grundbuchamt einher, sondern auch mit einigen Steuerzahlungen. Erfahren Sie hier mit welchen Steuern Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses zu rechnen haben. Außerdem: Wie Sie Steuern sparen können und worauf es beim Verkauf eines geerbten Mehrfamilienhauses ankommt.

Ist der Verkauf eines Mehrfamilienhauses steuerpflichtig?

Ähnlich wie beim Verkauf von Grundstück und Haus, können auch beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses Steuern auf Sie zu kommen. Welche Steuern konkret anfallen und in welcher Höhe, hängt sowohl vom Wert des Objekts, als auch von dessen Nutzung ab.

Unter gewissen Umständen können Sie dann sogar Steuern sparen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die sogenannte Spekulationssteuer. Schauen wir Sie uns genauer an.

Spekulationssteuer bei Mietobjekten

In der Regel wird die Spekulationssteuer fällig, wenn eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren wieder weiterverkauft wird. Die Voraussetzung: Die Immobilie wurde nicht als Hauptwohnsitz genutzt. Handelt es sich bei dem Mehrfamilienhaus also um ein Mietobjekt, das Sie in den letzten Jahren vermietet haben, kann eine Spekulationssteuer durchaus anfallen.

Haben Sie oder Ihre Kinder jedoch selbst im Mehrfamilienhaus gewohnt, fällt keine Spekulationssteuer an, auch wenn der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist liegt.

Das Wichtigste zur Spekulationssteuer auf einen Blick:

  • Fällt nur bei nicht selbst genutzten Objekten an
  • Steuerfreier Verkauf nach abgelaufener Spekulationsfrist

Vorsicht bei Drei-Objekt-Grenze

Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, sollten Sie neben der Spekulationsfrist, außerdem die so genannte Drei-Objekt-Grenze beachten. Das bedeutet: Verkaufen Sie innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte, können Sie als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft werden, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.

Verkauf von mehr als 3 Objekten innerhalb von 5 Jahren kann Steuerbelastung erhöhen

Diese Regelung betrifft in der Regel Immobilienhändler und Spekulanten, die innerhalb kurzer Zeit eine hohe Anzahl von Immobilien kaufen und verkaufen. Wenn die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird, können die Veräußerungsgewinne somit zusätzlich als Einkommen besteuert werden.

Haben Sie in den letzten Jahren also bereits drei Immobilien veräußert, empfiehlt es sich, Ihr Mehrfamilienhaus zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie die Drei-Objekt-Grenze weiterhin einhalten und Ihre Steuerbelastung wird minimiert.

Steuern bei Schenkung und Erbe

Sollte es sich beim Mehrfamilienahaus um ein geerbtes oder geschenktes Objekt handeln, stellt sich auch hier die Frage: Welche Steuern fallen an? Wie bei selbst erworbenen Objekten, kann auch beim Verkauf einer geerbten Immobilie eine Spekulationssteuer fällig werden.

Eine Besonderheit sollte jedoch beachtet werden: So beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Tag, an dem das Mehrfamilienhaus vererbt oder verschenkt wurde, sondern der Tag, an dem es vom der Tag ursprünglichen Eigentümer erworben wurde. Handelt es sich beim Mehrfamilienhaus also um ein frisch geerbtes Mietobjekt, das vor mehr als 20 Jahren erworben wurde, gilt die Spekulationsfrist als abgelaufen. Eine Spekulationssteuer fällt somit nicht an, auch wenn Sie die Immobilie erst kürzlich vererbt bekommen haben.

Zusammengefasst:

  • Spekulationssteuer kann anfallen
  • Nur bei vermieteten oder verpachten Objekten
  • Beginn der Spekulationsfrist mit Tag des ursprünglichen Erwerbs

Fazit: Steuern sparen beim Mehrfamilienhausverkauf

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses Steuern anfallen können. Die genaue Höhe der Steuerzahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Nutzung des Objekts und der Spekulationsfrist. Auch die Drei-Objekt-Grenze kann eine Rolle spielen, wenn es um den Verkauf von Immobilien innerhalb kurzer Zeit geht. Daher ist es wichtig, sich mit den Steuern beim Immobilienverkauf auseinanderzusetzen. Werden die steuerlichen Konsequenzen nicht berücksichtigt, kann es zu unerwarteten Steuerzahlungen kommen, die den Gewinn schmälern und somit den tatsächlichen Erlös aus dem Verkauf reduzieren können.