Haus geerbt – Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf?
Bei einem Haus handelt es sich um ein „großes“, einem hohen Geldbetrag gegenüberstehendes und mit Verantwortung verbundenes Erbe. In offen kommunizierenden Familien müssen Sie als Erbe nicht überlegen, ob Sie das Haus annehmen oder die Erbschaft ausschlagen sollten. Wissen Sie nicht, ob das Haus mit einer größeren Grundschuld oder Hypothek behaftet ist und vielleicht umfassend saniert werden muss, sollten Sie vor Antritt des Erbes unbedingt nähere Informationen einholen. Gerade bei älteren Häusern, beispielsweise beim Elternhaus oder der Immobilie Ihrer Großeltern, kann eine Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten vor finanziellen Problemen bewahren.
Was geschieht mit dem Haus? Ihre Möglichkeiten beim Immobilienerbe
Sind Sie Alleinerbe eines Hauses, können Sie ganz für sich und nach Ihren Vorstellungen entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, die geerbte Immobilie selbst zu beziehen. Auch eine Vermietung ist möglich, wenn Sie bereits über ein Haus verfügen und ein Objekt erben, das aufgrund seines Zustandes ohne größere Instandsetzungskosten vermietbar ist.
Die dritte, am häufigsten genutzte Verfahrensweise mit einem geerbten Haus ist der Verkauf. Ehe Sie sich entscheiden, sollten Sie generell den Verkehrswert kennen und wissen, ob die Immobilie lastenfrei ist oder mit von Ihnen ebenfalls geerbten Verbindlichkeiten behaftet ist. Bei einem Haus mit Grundschuld kann es sich beispielsweise lohnen, den Verkauf zu favorisieren und auf diesem Weg alle Verbindlichkeiten bei der Bank zu tilgen.
Spekulationssteuer beim Erbe
Auch die steuerlichen Aspekte sollten Sie nicht ungeachtet lassen. Befand sich das Haus beim Erblasser weniger als 10 Jahre im Besitz, kann gegebenenfalls eine Spekulationssteuer auf Sie zukommen. Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, zahlen Sie diese Steuer nicht. Beim Verkauf hingegen erhalten Sie vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung und müssen damit rechnen, dass die finanzielle Belastung durch die Spekulationssteuer enorm ist. Sind Sie Miterbe und das Haus soll im Rahmen einer Erbengemeinschaft verkauft werden, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Mehr Informationen zum Thema Erbe:
Erbauseinandersetzung
In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. Alles über die Erbauseinandersetzung.
Erbengemeinschaft
Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen und mit Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.
Erbschaftssteuer
Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten. Alles über die Erbschaftssteuer.