Haus geerbt: Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf?
Bei einem Haus handelt es sich um ein "großes", einem hohen Geldbetrag gegenüberstehendes und mit Verantwortung verbundenes Erbe. In offen kommunizierenden Familien müssen Sie als Erbe nicht überlegen, ob Sie das Haus annehmen oder die Erbschaft ausschlagen sollten. Wissen Sie nicht, ob das Haus mit einer größeren Grundschuld oder Hypothek behaftet ist und vielleicht umfassend saniert werden muss, sollten Sie vor Antritt des Erbes unbedingt nähere Informationen einholen. Gerade bei älteren Häusern, beispielsweise beim Elternhaus oder der Immobilie Ihrer Großeltern, kann eine Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten vor finanziellen Problemen bewahren. Zurück zur Übersicht: Erbe & Nachlass.
Was geschieht mit dem Haus? Ihre Möglichkeiten beim Immobilienerbe
Sind Sie Alleinerbe eines Hauses, können Sie ganz für sich und nach Ihren Vorstellungen entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, die geerbte Immobilie selbst zu beziehen. Auch eine Vermietung ist möglich, wenn Sie bereits über ein Haus verfügen und ein Objekt erben, das aufgrund seines Zustandes ohne größere Instandsetzungskosten vermietbar ist.
Die dritte, am häufigsten genutzte Verfahrensweise mit einem geerbten Haus ist der Verkauf. Ehe Sie sich entscheiden, sollten Sie generell den Verkehrswert kennen und wissen, ob die Immobilie lastenfrei ist oder mit von Ihnen ebenfalls geerbten Verbindlichkeiten behaftet ist. Bei einem Haus mit Grundschuld kann es sich beispielsweise lohnen, den Verkauf zu favorisieren und auf diesem Weg alle Verbindlichkeiten bei der Bank zu tilgen.
Spekulationssteuer beim Erbe
Auch die steuerlichen Aspekte sollten Sie nicht ungeachtet lassen. Befand sich das Haus beim Erblasser weniger als 10 Jahre im Besitz, kann gegebenenfalls eine Spekulationssteuer auf Sie zukommen. Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, zahlen Sie diese Steuer nicht. Beim Verkauf hingegen erhalten Sie vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung und müssen damit rechnen, dass die finanzielle Belastung durch die Spekulationssteuer enorm ist. Sind Sie Miterbe und das Haus soll im Rahmen einer Erbengemeinschaft verkauft werden, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
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